Mietspiegel Mülheim an der Ruhr 2026 — Mietpreise, Rechtslage & amtlicher Mietspiegel

Was kostet Wohnen in Mülheim an der Ruhr aktuell? Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete) liegt 2026 bei 9,3 €/m². Diese Seite zeigt die Angebotsmieten aus dem Markt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil, den rechtlichen Rahmen (Mietpreisbremse & Kappungsgrenze) und zitiert und verlinkt den amtlichen Mietspiegel als Originalquelle.

9,30 €/m²Ø Angebotsmiete (Neuvermietung)Marktmiete · Inseratsauswertung
§ 558dQualifizierter MietspiegelMietpreisbremse: nein · Kappung 20 %
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Marktmiete, Mietspiegel und Recht — drei verschiedene Dinge

Die Angebotsmiete ist der Preis, der in Wohnungsinseraten für neu angebotene Wohnungen verlangt wird — in Mülheim an der Ruhr liegt sie 2026 im Schnitt bei 9,3 €/m² (Nettokaltmiete, Inseratsauswertung). Davon zu unterscheiden ist die ortsübliche Vergleichsmiete: die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird. Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis ist rechtlich die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich, nicht der Inseratspreis. In Mülheim an der Ruhr wird die ortsübliche Vergleichsmiete durch den amtlichen Mietspiegel (Stand 01.01.2026) abgebildet — nicht als einzelner Durchschnittswert, sondern differenziert nach Baualter, Größe und weiteren Merkmalen.

Marktdaten

Angebotsmiete

~9,30 €/m²Ø Neuvermietung

Der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen — echte Marktdaten aus der Inseratsauswertung, aufgeschlüsselt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil.

Rechtlich maßgeblich

Amtlicher Mietspiegel

Die rechtlich maßgebliche ortsübliche Vergleichsmiete. Wir bauen den amtlichen Mietspiegel nicht nach — wir zitieren und verlinken ihn als Originalquelle.

Mietpreisentwicklung in Mülheim an der Ruhr

Für Mülheim an der Ruhr liegt ein qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558d BGB vor, der zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist. Dieser amtliche Mietspiegel bildet die maßgebliche Grundlage zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete und erfasst die tatsächlich gezahlten Bestandsmieten im Stadtgebiet. Die in der Tabelle dargestellten Werte geben Auskunft über die Mietpreisspannen in Abhängigkeit von Wohnlage, Ausstattung und weiteren wohnwertbildenden Merkmalen.

Ergänzend werden nachrichtlich Angebotsmieten aus Inseraten ausgewiesen, die als aktuelle Marktdaten einen Einblick in das Neuvertragsgeschehen geben. Die durchschnittliche Angebotsmiete beträgt in Mülheim an der Ruhr 9,3 €/m² und ist gegenüber dem Vorjahr um 3,2 % gestiegen. Diese Inseratsdaten sind nicht Bestandteil des amtlichen Mietspiegels und dienen ausschließlich der Information über das aktuelle Marktgeschehen.

Die Wohnlage hat deutlichen Einfluss auf das Mietpreisniveau der angebotenen Wohnungen. Während in einfachen Lagen eine durchschnittliche Angebotsmiete von 7,73 €/m² zu beobachten ist, liegt diese in guten Lagen bei 11,49 €/m². Auch das Baujahr spielt eine erkennbare Rolle: Neubauwohnungen ab 2021 werden im Durchschnitt zu 12,17 €/m² inseriert, während Wohnungen mit Baujahr bis 1949 bei 8,17 €/m² liegen.

Wohnungen
9,30 €/m²
Q1 2026
Q+1.42%
Q4 2025
Y+3.22%
Q1 2025
Häuser
12,94 €/m²
Q1 2026
Q+1.33%
Q4 2025
Y+3.77%
Q1 2025
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Marktmieten in Mülheim an der Ruhr nach Wohnlage

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Einfach6,53 €6,92 €7,13 €7,56 €7,73 €
Mittel7,80 €8,27 €8,52 €9,04 €9,23 €
Gut9,71 €10,29 €10,60 €11,24 €11,49 €

Mietpreise in Mülheim an der Ruhr nach Baujahr

Nettokaltmiete /20222023202420252026
bis 19496,90 €7,31 €7,53 €7,99 €8,17 €
1950 - 19797,09 €7,52 €7,75 €8,22 €8,40 €
1980 - 19997,82 €8,28 €8,53 €9,05 €9,25 €
2000 - 20158,91 €9,45 €9,73 €10,32 €10,55 €
2016 - 20209,83 €10,42 €10,73 €11,38 €11,63 €
ab 202110,29 €10,90 €11,23 €11,91 €12,17 €

Durchschnittliche Miete nach Wohnungsgröße

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Bis 45 m²8,77 €9,30 €9,58 €10,16 €10,38 €
45 - 100 m²8,07 €8,55 €8,81 €9,34 €9,55 €
Über 100 m²7,11 €7,54 €7,76 €8,23 €8,41 €
Einfamilienhaus9,47 €10,04 €10,34 €10,97 €11,21 €
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Mietpreise in den Stadtteilen von Mülheim an der Ruhr

#NameØ Miete/m²Veränderung
1Saarn10,06 €+3,9%
2Menden-Holthausen9,89 €+3,1%
3Broich9,31 €+2,8%
4Speldorf9,27 €+2,9%
5Heißen9,23 €+3,2%
6Altstadt I9,10 €+3,9%
7Dümpten8,99 €+3,5%
8Altstadt II8,77 €+3,5%
9Styrum8,40 €+4,0%

Wohnungsmieten in Mülheim an der Ruhr

Nach Zimmeranzahl

Nettokaltmiete /20222023202420252026
1 Zimmer9,01 €9,55 €9,84 €10,44 €10,67 €
2 Zimmer8,08 €8,57 €8,82 €9,36 €9,57 €
3 Zimmer8,07 €8,56 €8,81 €9,35 €9,55 €
4 Zimmer7,54 €7,99 €8,23 €8,73 €8,92 €
5+ Zimmer7,25 €7,68 €7,92 €8,40 €8,58 €

Nach Etage

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Erdgeschoss7,73 €8,19 €8,44 €8,95 €9,14 €
1. Stock7,79 €8,25 €8,50 €9,01 €9,21 €
2. Stock7,73 €8,19 €8,44 €8,95 €9,14 €
3.+ Stock7,79 €8,26 €8,50 €9,02 €9,22 €

Mietpreise für Häuser in Mülheim an der Ruhr

Nach Haustyp

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Einfamilienhaus8,92 €9,46 €9,74 €10,33 €10,56 €
Doppelhaushälfte8,06 €8,54 €8,80 €9,33 €9,54 €
Reihenhaus7,41 €7,86 €8,09 €8,58 €8,77 €
Mehrfamilienhaus6,84 €7,25 €7,47 €7,92 €8,09 €

Nach Zimmeranzahl

Nettokaltmiete /20222023202420252026
3 Zimmer6,97 €7,39 €7,61 €8,08 €8,25 €
4 Zimmer8,05 €8,53 €8,78 €9,32 €9,52 €
5 Zimmer8,10 €8,59 €8,85 €9,38 €9,59 €
6+ Zimmer8,86 €9,39 €9,67 €10,26 €10,49 €

Mietpreisbremse & Kappungsgrenze in Mülheim an der Ruhr

Gilt in Mülheim an der Ruhr

Mietpreisbremse (Neuvermietung)

Gilt nicht

Mülheim an der Ruhr ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen — bei Neuvermietung ist die Miethöhe nicht auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.

Kappungsgrenze (Bestand)

20 % in 3 Jahren

Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis. Erhöhungen gehen nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.

Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung dürfen bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Jahresmiete umgelegt werden — gedeckelt durch gesetzliche Kappungsbeträge.

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Amtlicher Mietspiegel Mülheim an der Ruhr

Mülheim an der Ruhr hat einen amtlichen Mietspiegel: einen qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB, herausgegeben von Stadt Mülheim an der Ruhr mit Arbeitskreis Mülheimer Mietspiegel (Mieterbund Rhein-Ruhr, Mieterschutzbund, Vermieter-/Wohnungswirtschaftsverbände, Stadt) (Stand 01.01.2026). Er ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und trägt die gesetzliche Vermutungswirkung: Die ausgewiesenen Werte gelten als ortsübliche Vergleichsmiete. Format: Tabellenmietspiegel. Den vollständigen amtlichen Mietspiegel Mülheim an der Ruhr können Sie als PDF direkt bei der Originalquelle herunterladen: cms.muelheim-ruhr.de.

Amtliche Angaben · Stand 01.01.2026
Mietspiegel Mülheim an der Ruhr
Typ
Qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB)
Stand
01.01.2026
Herausgeber
Stadt Mülheim an der Ruhr mit Arbeitskreis Mülheimer Mietspiegel (Mieterbund Rhein-Ruhr, Mieterschutzbund, Vermieter-/Wohnungswirtschaftsverbände, Stadt)

So funktioniert der amtliche Mietspiegel: welche Merkmale zählen?

Innerhalb eines Mietspiegel-Tabellenfeldes entscheidet die Bewertung der wohnwertrelevanten Merkmale (§ 558 Abs. 2 BGB), wo genau eine Wohnung in der Spanne liegt:

1. Bad / WC

Zweites WC, Fußbodenheizung im Bad, hochwertige Ausstattung → aufwertend; fehlende Ausstattung → abwertend.

2. Küche

Moderne Einbauküche, Ceranfeld/Induktion → aufwertend.

3. Wohnung

Balkon/Terrasse, Fußboden, Grundriss, Deckenhöhe.

4. Gebäude

Aufzug, Barrierefreiheit, energetischer Zustand, Fahrradräume, Zustand des Treppenhauses.

5. Wohnumfeld

Lärm, begrünte Innenhöfe, Stellplätze, Aufenthaltsqualität.

Modernisierung

Energetische Sanierung und Modernisierung wirken als Zuschlag innerhalb der Spanne — das Baujahr allein genügt nicht.

So berechnen Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt für Schritt)

  1. 1

    Wohnlage bestimmen. Prüfen Sie im Straßen- und Wohnlagenverzeichnis der Stadt Mülheim an der Ruhr, in welcher Wohnlage Ihre Adresse liegt.

  2. 2

    Baualtersklasse & Größe zuordnen. Bestimmen Sie Bezugsfertigkeit (z. B. „1990“) und Wohnfläche (z. B. 70 m²).

  3. 3

    Tabellenfeld im amtlichen Mietspiegel ablesen. Sie erhalten drei Werte: einen Mittelwert sowie eine untere und obere Spanne.

  4. 4

    Merkmale bewerten. Gehen Sie die fünf Merkmalgruppen durch und zählen Sie auf- und abwertende Merkmale.

  5. 5

    Innerhalb der Spanne einordnen. Überwiegen aufwertende Merkmale, rückt der Wert zur oberen Spanne; überwiegen abwertende, zur unteren. Halten sie sich die Waage, gilt der Mittelwert.

  6. 6

    Gesamtmiete berechnen. Wohnfläche × €/m² = ortsübliche Nettokaltmiete pro Monat.

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Mieten im Umland von Mülheim an der Ruhr

Mülheim an der Ruhr liegt mit einer durchschnittlichen Nettokaltmiete von 9,30 €/m² im oberen Mittelfeld der Region. Die Stadt positioniert sich damit zwischen den günstigeren Nachbarstädten im Ruhrgebiet und den teureren Zentren im Rheinland.

Das Mietniveau in Mülheim an der Ruhr übersteigt die Werte von Oberhausen (9,08 €/m²), Bottrop (8,19 €/m²), Gelsenkirchen (8,37 €/m²), Gladbeck (8,43 €/m²), Dinslaken (8,26 €/m²) und Essen (8,98 €/m²) deutlich. Lediglich Düsseldorf (11,41 €/m²), Duisburg (9,33 €/m²), Ratingen (9,48 €/m²) und Velbert (10,37 €/m²) weisen höhere Mietpreise auf.

NameØ Miete/m²Veränderung
Essen9,08 €+3,3%
Duisburg8,19 €+4,3%
Ratingen11,41 €+4,9%
Heiligenhaus9,33 €+3,5%
Oberhausen8,37 €+3,7%
Velbert8,43 €+2,2%
Wülfrath9,48 €+3,7%
Bottrop8,26 €+2,9%
Moers8,98 €+4,9%
Mettmann10,37 €+2,3%

Immobilienpreise in Mülheim an der Ruhr

Neben Mietpreisen sind auch die Kaufpreise für Immobilien in Mülheim an der Ruhr relevant. Für weitere Informationen lesen Sie gerne die Artikel zum Bodenrichtwert in Mülheim an der Ruhr sowie zur Entwicklung der aktuellen Quadratmeterpreise zum Mieten und Kaufen in Mülheim an der Ruhr.

Häufige Fragen zu den Mietpreisen in Mülheim an der Ruhr 2026

Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete aus Inseraten) in Mülheim an der Ruhr liegt aktuell bei 9,3 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Miete um 3,2%. Nachrichtlich: Für Mieterhöhungen ist der amtliche Mietspiegel maßgeblich, nicht der Inseratspreis.

Die Angebotsmieten in Mülheim an der Ruhr haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 3,2% verändert. Die detaillierte historische Entwicklung finden Sie im Diagramm weiter oben.

Der amtliche Mietspiegel nennt nie nur eine Zahl. Für jede Kombination aus Baualtersklasse und Wohnungsgröße stehen ein Mittelwert sowie eine untere und obere Spanne, dazu Zu- und Abschläge für Wohnlage und Ausstattung. Jeder Wert innerhalb der Spanne kann die ortsübliche Vergleichsmiete sein – die genaue Einordnung folgt aus Ausstattung, Beschaffenheit und energetischem Zustand.

Ja. Mülheim an der Ruhr hat einen qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB, herausgegeben von Stadt Mülheim an der Ruhr mit Arbeitskreis Mülheimer Mietspiegel (Mieterbund Rhein-Ruhr, Mieterschutzbund, Vermieter-/Wohnungswirtschaftsverbände, Stadt) (Stand 01.01.2026). Er ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und trägt die gesetzliche Vermutungswirkung: Die ausgewiesenen Werte gelten als ortsübliche Vergleichsmiete.

Nein. Mülheim an der Ruhr ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen – bei Neuvermietung gilt keine Mietpreisbremse.

Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.

Der amtliche Mietspiegel bildet die ortsübliche Vergleichsmiete aus laufenden Bestandsmietverhältnissen ab. Die Angebotsmiete ist der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen und liegt in Mülheim an der Ruhr bei rund 9,3 €/m² – sie ist nachrichtlich und nicht amtlich. Rechtlich maßgeblich für Mieterhöhungen ist der amtliche Mietspiegel.

Nachrichtlich, bei den Angebotsmieten (nicht amtlich): Der günstigste Stadtteil in Mülheim an der Ruhr ist Styrum, während Saarn die höchsten Mietpreise aufweist. Eine Übersicht aller Stadtteile finden Sie weiter unten.

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Quellen & Stand der Daten

  • Angebotsmieten: laufende Inseratsauswertung, Stand Q1 2026 — Marktdaten, nicht amtlich.
  • Amtlicher Mietspiegel Mülheim an der Ruhr: Stadt Mülheim an der Ruhr mit Arbeitskreis Mülheimer Mietspiegel (Mieterbund Rhein-Ruhr, Mieterschutzbund, Vermieter-/Wohnungswirtschaftsverbände, Stadt) (Stand 01.01.2026) — cms.muelheim-ruhr.de
  • Rechtsstatus: BBSR-Übersicht zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze — bbsr.bund.de
  • Gesetzliche Grundlagen: § 558, § 558a, § 558c, § 558d BGB sowie die Mietspiegelverordnung (MsV) — gesetze-im-internet.de

Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Mieterhöhung, Mietpreisbremse und ortsüblicher Vergleichsmiete erteilen der amtliche Mietspiegel, Mieter- bzw. Vermietervereine oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht.