Mietspiegel Grevenbroich 2026 — Mietpreise, Rechtslage & amtlicher Mietspiegel

Was kostet Wohnen in Grevenbroich aktuell? Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete) liegt 2026 bei 9,47 €/m². Diese Seite zeigt die Angebotsmieten aus dem Markt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil, den rechtlichen Rahmen (Mietpreisbremse & Kappungsgrenze) und zitiert und verlinkt den amtlichen Mietspiegel als Originalquelle.

9,47 €/m²Ø Angebotsmiete (Neuvermietung)Marktmiete · Inseratsauswertung
§ 558cEinfacher MietspiegelMietpreisbremse: ja · Kappung 15 %
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Marktmiete, Mietspiegel und Recht — drei verschiedene Dinge

Die Angebotsmiete ist der Preis, der in Wohnungsinseraten für neu angebotene Wohnungen verlangt wird — in Grevenbroich liegt sie 2026 im Schnitt bei 9,47 €/m² (Nettokaltmiete, Inseratsauswertung). Davon zu unterscheiden ist die ortsübliche Vergleichsmiete: die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird. Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis ist rechtlich die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich, nicht der Inseratspreis. In Grevenbroich wird die ortsübliche Vergleichsmiete durch den amtlichen Mietspiegel (Stand 01.01.2024) abgebildet — nicht als einzelner Durchschnittswert, sondern differenziert nach Baualter, Größe und weiteren Merkmalen.

Marktdaten

Angebotsmiete

~9,47 €/m²Ø Neuvermietung

Der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen — echte Marktdaten aus der Inseratsauswertung, aufgeschlüsselt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil.

Rechtlich maßgeblich

Amtlicher Mietspiegel

Die rechtlich maßgebliche ortsübliche Vergleichsmiete. Wir bauen den amtlichen Mietspiegel nicht nach — wir zitieren und verlinken ihn als Originalquelle.

Mietpreisentwicklung in Grevenbroich

Für Grevenbroich liegt ein einfacher Mietspiegel gemäß § 558c BGB mit Stand Januar 2024 vor, der die ortsübliche Vergleichsmiete für Bestandsmietverhältnisse dokumentiert. Dieser amtliche Mietspiegel dient als maßgebliche Grundlage für Mietanpassungen und bildet die tatsächlich gezahlten Mieten in der Stadt ab.

Ergänzend zeigen Angebotsmieten aus Wohnungsinseraten eine durchschnittliche Nettokaltmiete von 9,47 €/m², die im Vergleich zum Vorjahr um 5,1 % gestiegen ist. Diese Angebotsmieten sind nachrichtliche Marktdaten und unterscheiden sich vom amtlichen Mietspiegel, da sie neu ausgeschriebene Wohnungen betreffen und nicht die Bestandsmieten repräsentieren.

Die Wohnlage hat einen deutlichen Einfluss auf das Mietpreisniveau in Grevenbroich. Während Wohnungen in einfachen Lagen durchschnittlich 7,8 €/m² erzielen, liegen die Angebotsmieten in guten Lagen bei 12,14 €/m². Auch das Baujahr spielt eine Rolle: Neubauten ab 2021 werden mit durchschnittlich 12,07 €/m² inseriert, während Altbauten bis 1949 bei 8,39 €/m² liegen.

Wohnungen
9,47 €/m²
Q1 2026
Q+0.32%
Q4 2025
Y+5.11%
Q1 2025
Häuser
11,10 €/m²
Q1 2026
Q+0.45%
Q4 2025
Y+3.93%
Q1 2025
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Marktmieten in Grevenbroich nach Wohnlage

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Einfach6,55 €6,86 €7,16 €7,63 €7,80 €
Mittel7,73 €8,09 €8,45 €9,00 €9,20 €
Gut10,20 €10,67 €11,15 €11,87 €12,14 €

Mietpreise in Grevenbroich nach Baujahr

Nettokaltmiete /20222023202420252026
bis 19497,05 €7,37 €7,70 €8,20 €8,39 €
1950 - 19797,40 €7,75 €8,10 €8,62 €8,82 €
1980 - 19997,96 €8,33 €8,70 €9,26 €9,47 €
2000 - 20158,74 €9,14 €9,55 €10,17 €10,40 €
2016 - 20209,87 €10,33 €10,79 €11,49 €11,75 €
ab 202110,13 €10,61 €11,08 €11,80 €12,07 €

Durchschnittliche Miete nach Wohnungsgröße

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Bis 45 m²8,86 €9,27 €9,69 €10,31 €10,55 €
45 - 100 m²7,83 €8,20 €8,56 €9,12 €9,32 €
Über 100 m²7,27 €7,61 €7,95 €8,46 €8,65 €
Einfamilienhaus9,52 €9,97 €10,41 €11,09 €11,34 €
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Wohnungsmieten in Grevenbroich

Nach Zimmeranzahl

Nettokaltmiete /20222023202420252026
1 Zimmer9,39 €9,82 €10,26 €10,93 €11,18 €
2 Zimmer8,54 €8,94 €9,34 €9,94 €10,17 €
3 Zimmer8,00 €8,37 €8,75 €9,31 €9,53 €
4 Zimmer7,30 €7,64 €7,98 €8,50 €8,69 €
5+ Zimmer7,01 €7,34 €7,67 €8,16 €8,35 €

Nach Etage

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Erdgeschoss7,74 €8,10 €8,46 €9,01 €9,21 €
1. Stock8,32 €8,70 €9,09 €9,68 €9,90 €
2. Stock7,64 €8,00 €8,36 €8,90 €9,10 €
3.+ Stock8,22 €8,61 €8,99 €9,57 €9,79 €

Mietpreise für Häuser in Grevenbroich

Nach Haustyp

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Einfamilienhaus8,88 €9,30 €9,71 €10,34 €10,57 €
Doppelhaushälfte7,98 €8,35 €8,73 €9,29 €9,50 €
Reihenhaus7,38 €7,72 €8,07 €8,59 €8,79 €
Mehrfamilienhaus6,79 €7,11 €7,42 €7,91 €8,09 €

Nach Zimmeranzahl

Nettokaltmiete /20222023202420252026
3 Zimmer7,10 €7,43 €7,77 €8,27 €8,46 €
4 Zimmer7,95 €8,32 €8,69 €9,26 €9,47 €
5 Zimmer8,61 €9,01 €9,41 €10,02 €10,25 €
6+ Zimmer9,05 €9,47 €9,90 €10,54 €10,78 €

Mietpreisbremse & Kappungsgrenze in Grevenbroich

Gilt in Grevenbroich

Mietpreisbremse (Neuvermietung)

Gilt

Bei Wiedervermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Grevenbroich ist in der Mieterschutzverordnung NRW (seit 01.03.2025) als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt festgelegt. Bundesweit bis Ende 2029 verlängert.

Kappungsgrenze (Bestand)

15 % in 3 Jahren

Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis — statt bundesweit 20 %, abgesenkt über die MietSchVO NRW, gültig bis 28.02.2030. Erhöhungen gehen nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.

Kündigungssperrfrist nach Umwandlung: Nach Umwandlung in Eigentumswohnungen ist die Sperrfrist in Grevenbroich auf 8 Jahre verlängert.

Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung dürfen bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Jahresmiete umgelegt werden — gedeckelt durch gesetzliche Kappungsbeträge.

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Amtlicher Mietspiegel Grevenbroich

Grevenbroich hat einen amtlichen Mietspiegel: einen einfachen Mietspiegel nach § 558c BGB, herausgegeben von Haus und Grundbesitzerverein Grevenbroich und Umgebung e.V. und Mieterverein Düsseldorf e.V. (Mieterbüro Neuss) (Stand 01.01.2024). Als einfacher Mietspiegel ist er eine anerkannte Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmiete, trägt aber — anders als ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB — keine gesetzliche Vermutungswirkung. Format: Tabellenmietspiegel. Den vollständigen amtlichen Mietspiegel Grevenbroich können Sie als PDF direkt bei der Originalquelle herunterladen: hausundgrund-grevenbroich.de.

Amtliche Angaben · Stand 01.01.2024
Mietspiegel Grevenbroich
Typ
Einfacher Mietspiegel (§ 558c BGB)
Stand
01.01.2024
Herausgeber
Haus und Grundbesitzerverein Grevenbroich und Umgebung e.V. und Mieterverein Düsseldorf e.V. (Mieterbüro Neuss)

So funktioniert der amtliche Mietspiegel: welche Merkmale zählen?

Innerhalb eines Mietspiegel-Tabellenfeldes entscheidet die Bewertung der wohnwertrelevanten Merkmale (§ 558 Abs. 2 BGB), wo genau eine Wohnung in der Spanne liegt:

1. Bad / WC

Zweites WC, Fußbodenheizung im Bad, hochwertige Ausstattung → aufwertend; fehlende Ausstattung → abwertend.

2. Küche

Moderne Einbauküche, Ceranfeld/Induktion → aufwertend.

3. Wohnung

Balkon/Terrasse, Fußboden, Grundriss, Deckenhöhe.

4. Gebäude

Aufzug, Barrierefreiheit, energetischer Zustand, Fahrradräume, Zustand des Treppenhauses.

5. Wohnumfeld

Lärm, begrünte Innenhöfe, Stellplätze, Aufenthaltsqualität.

Modernisierung

Energetische Sanierung und Modernisierung wirken als Zuschlag innerhalb der Spanne — das Baujahr allein genügt nicht.

So berechnen Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt für Schritt)

  1. 1

    Wohnlage bestimmen. Prüfen Sie im Straßen- und Wohnlagenverzeichnis der Stadt Grevenbroich, in welcher Wohnlage Ihre Adresse liegt.

  2. 2

    Baualtersklasse & Größe zuordnen. Bestimmen Sie Bezugsfertigkeit (z. B. „1990“) und Wohnfläche (z. B. 70 m²).

  3. 3

    Tabellenfeld im amtlichen Mietspiegel ablesen. Sie erhalten drei Werte: einen Mittelwert sowie eine untere und obere Spanne.

  4. 4

    Merkmale bewerten. Gehen Sie die fünf Merkmalgruppen durch und zählen Sie auf- und abwertende Merkmale.

  5. 5

    Innerhalb der Spanne einordnen. Überwiegen aufwertende Merkmale, rückt der Wert zur oberen Spanne; überwiegen abwertende, zur unteren. Halten sie sich die Waage, gilt der Mittelwert.

  6. 6

    Gesamtmiete berechnen. Wohnfläche × €/m² = ortsübliche Nettokaltmiete pro Monat.

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Mieten im Umland von Grevenbroich

Grevenbroich liegt mit einer durchschnittlichen Nettokaltmiete von 9,47 €/m² im mittleren Bereich der Region und knapp unter dem Durchschnitt der Nachbarstädte. Die Mieten ordnen sich damit zwischen den günstigeren Kommunen wie Jüchen (8,66 €/m²) und Bedburg (8,96 €/m²) sowie den deutlich teureren Standorten ein.

Die höchsten Mietpreise in der Nachbarschaft finden sich in Düsseldorf mit 11,73 €/m², gefolgt von Dormagen mit 10,82 €/m² und Neuss mit 10,63 €/m². Im Vergleich zu diesen Städten liegt Grevenbroich um 19,3 % unter dem Düsseldorfer Niveau und bietet damit eine merklich günstigere Alternative im regionalen Umfeld.

NameØ Miete/m²Veränderung
Rommerskirchen9,52 €+3,4%
Jüchen8,66 €+4,0%
Bedburg8,96 €+1,4%
Neuss10,63 €+3,6%
Korschenbroich9,77 €+2,6%
Dormagen10,48 €+3,9%
Bergheim9,60 €+4,0%
Kaarst10,82 €+3,3%
Pulheim11,73 €+4,6%
Mönchengladbach9,00 €+4,9%

Immobilienpreise in Grevenbroich

Neben Mietpreisen sind auch die Kaufpreise für Immobilien in Grevenbroich relevant. Für weitere Informationen lesen Sie gerne die Artikel zum Bodenrichtwert in Grevenbroich sowie zur Entwicklung der aktuellen Quadratmeterpreise zum Mieten und Kaufen in Grevenbroich.

Häufige Fragen zu den Mietpreisen in Grevenbroich 2026

Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete aus Inseraten) in Grevenbroich liegt aktuell bei 9,47 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Miete um 5,1%. Nachrichtlich: Für Mieterhöhungen ist der amtliche Mietspiegel maßgeblich, nicht der Inseratspreis.

Die Angebotsmieten in Grevenbroich haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 5,1% verändert. Die detaillierte historische Entwicklung finden Sie im Diagramm weiter oben.

Der amtliche Mietspiegel nennt nie nur eine Zahl. Für jede Kombination aus Baualtersklasse und Wohnungsgröße stehen ein Mittelwert sowie eine untere und obere Spanne, dazu Zu- und Abschläge für Wohnlage und Ausstattung. Jeder Wert innerhalb der Spanne kann die ortsübliche Vergleichsmiete sein – die genaue Einordnung folgt aus Ausstattung, Beschaffenheit und energetischem Zustand.

Nein. Grevenbroich hat einen amtlichen, aber einfachen Mietspiegel nach § 558c BGB, herausgegeben von Haus und Grundbesitzerverein Grevenbroich und Umgebung e.V. und Mieterverein Düsseldorf e.V. (Mieterbüro Neuss) (Stand 01.01.2024). Er ist eine anerkannte Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmiete, trägt aber – anders als ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB – keine gesetzliche Vermutungswirkung.

Ja. Grevenbroich ist in der Mieterschutzverordnung NRW (in Kraft seit 01.03.2025) als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt festgelegt. Bei Wiedervermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen; bundesweit wurde die Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängert.

Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen (statt bundesweit 20 % – abgesenkt über die MietSchVO NRW, gültig bis 28.02.2030) – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.

Der amtliche Mietspiegel bildet die ortsübliche Vergleichsmiete aus laufenden Bestandsmietverhältnissen ab. Die Angebotsmiete ist der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen und liegt in Grevenbroich bei rund 9,47 €/m² – sie ist nachrichtlich und nicht amtlich. Rechtlich maßgeblich für Mieterhöhungen ist der amtliche Mietspiegel.

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Quellen & Stand der Daten

  • Angebotsmieten: laufende Inseratsauswertung, Stand Q1 2026 — Marktdaten, nicht amtlich.
  • Amtlicher Mietspiegel Grevenbroich: Haus und Grundbesitzerverein Grevenbroich und Umgebung e.V. und Mieterverein Düsseldorf e.V. (Mieterbüro Neuss) (Stand 01.01.2024) — hausundgrund-grevenbroich.de
  • Rechtsstatus: BBSR-Übersicht zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze sowie Mieterschutzverordnung NRW — recht.nrw.de
  • Gesetzliche Grundlagen: § 558, § 558a, § 558c, § 558d BGB sowie die Mietspiegelverordnung (MsV) — gesetze-im-internet.de

Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Mieterhöhung, Mietpreisbremse und ortsüblicher Vergleichsmiete erteilen der amtliche Mietspiegel, Mieter- bzw. Vermietervereine oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht.