Mietspiegel Rommerskirchen 2026 — Mietpreise, Rechtslage & amtlicher Mietspiegel
Was kostet Wohnen in Rommerskirchen aktuell? Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete) liegt 2026 bei 9,52 €/m². Diese Seite zeigt die Angebotsmieten aus dem Markt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil, sowie den rechtlichen Rahmen (Mietpreisbremse & Kappungsgrenze).
Marktmiete, Mietspiegel und Recht — drei verschiedene Dinge
Die Angebotsmiete ist der Preis, der in Wohnungsinseraten für neu angebotene Wohnungen verlangt wird — in Rommerskirchen liegt sie 2026 im Schnitt bei 9,52 €/m² (Nettokaltmiete, Inseratsauswertung). Davon zu unterscheiden ist die ortsübliche Vergleichsmiete: die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird. Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis ist rechtlich die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich, nicht der Inseratspreis.
Angebotsmiete
Der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen — echte Marktdaten aus der Inseratsauswertung, aufgeschlüsselt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil.
Ortsübliche Vergleichsmiete
Die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird — die rechtlich maßgebliche Größe für Mieterhöhungen.
Mietpreisentwicklung in Rommerskirchen
In Rommerskirchen liegt die durchschnittliche Angebotsmiete aus aktuellen Inseraten bei 9,52 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich ein Anstieg der Angebotsmieten um 3,4 %. Diese Marktdaten basieren auf öffentlich verfügbaren Wohnungsinseraten und stellen keinen amtlichen Mietspiegel dar.
Die Wohnlage hat einen deutlichen Einfluss auf das Mietpreisniveau in der Gemeinde. Während Wohnungen in einfacher Lage mit 7,88 €/m² inseriert werden, liegen die Angebotsmieten in mittleren Lagen bei 9,33 €/m² und erreichen in guten Lagen 11,72 €/m². Der Unterschied zwischen einfacher und guter Wohnlage beträgt somit knapp 4 €/m².
Das Baujahr der Immobilie zeigt ebenfalls eine klare Abstufung bei den Angebotsmieten. Ältere Wohnungen bis Baujahr 1949 werden im Durchschnitt für 8,54 €/m² angeboten, während Objekte aus den Jahren 1950 bis 1979 bei 8,75 €/m² liegen. Neuere Wohnungen ab Baujahr 2021 erreichen mit 12,23 €/m² die höchsten Werte, was einer Differenz von etwa 3,70 €/m² gegenüber älteren Beständen entspricht.
Marktmieten in Rommerskirchen nach Wohnlage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfach | 6,62 € | 6,96 € | 7,25 € | 7,72 € | 7,88 € |
| Mittel | 7,84 € | 8,24 € | 8,58 € | 9,14 € | 9,33 € |
| Gut | 9,85 € | 10,36 € | 10,79 € | 11,49 € | 11,72 € |
Mietpreise in Rommerskirchen nach Baujahr
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| bis 1949 | 7,18 € | 7,55 € | 7,86 € | 8,37 € | 8,54 € |
| 1950 - 1979 | 7,35 € | 7,73 € | 8,05 € | 8,57 € | 8,75 € |
| 1980 - 1999 | 8,15 € | 8,57 € | 8,93 € | 9,51 € | 9,70 € |
| 2000 - 2015 | 8,78 € | 9,23 € | 9,61 € | 10,24 € | 10,44 € |
| 2016 - 2020 | 9,64 € | 10,14 € | 10,56 € | 11,25 € | 11,47 € |
| ab 2021 | 10,28 € | 10,81 € | 11,26 € | 11,99 € | 12,23 € |
Durchschnittliche Miete nach Wohnungsgröße
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Bis 45 m² | 8,95 € | 9,41 € | 9,80 € | 10,44 € | 10,65 € |
| 45 - 100 m² | 7,91 € | 8,31 € | 8,66 € | 9,22 € | 9,41 € |
| Über 100 m² | 7,18 € | 7,55 € | 7,86 € | 8,37 € | 8,54 € |
| Einfamilienhaus | 9,60 € | 10,09 € | 10,51 € | 11,20 € | 11,42 € |
Wohnungsmieten in Rommerskirchen
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 Zimmer | 9,73 € | 10,22 € | 10,65 € | 11,34 € | 11,57 € |
| 2 Zimmer | 8,25 € | 8,67 € | 9,03 € | 9,62 € | 9,81 € |
| 3 Zimmer | 7,93 € | 8,33 € | 8,68 € | 9,24 € | 9,43 € |
| 4 Zimmer | 7,51 € | 7,89 € | 8,22 € | 8,75 € | 8,93 € |
| 5+ Zimmer | 7,05 € | 7,41 € | 7,72 € | 8,22 € | 8,39 € |
Nach Etage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdgeschoss | 7,69 € | 8,09 € | 8,42 € | 8,97 € | 9,15 € |
| 1. Stock | 8,34 € | 8,77 € | 9,13 € | 9,73 € | 9,92 € |
| 2. Stock | 7,82 € | 8,22 € | 8,56 € | 9,12 € | 9,31 € |
| 3.+ Stock | 7,87 € | 8,27 € | 8,62 € | 9,18 € | 9,37 € |
Mietpreise für Häuser in Rommerskirchen
Nach Haustyp
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 9,27 € | 9,74 € | 10,15 € | 10,81 € | 11,03 € |
| Doppelhaushälfte | 7,80 € | 8,20 € | 8,54 € | 9,10 € | 9,28 € |
| Reihenhaus | 7,58 € | 7,97 € | 8,30 € | 8,84 € | 9,02 € |
| Mehrfamilienhaus | 6,74 € | 7,09 € | 7,38 € | 7,86 € | 8,02 € |
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 3 Zimmer | 7,07 € | 7,43 € | 7,74 € | 8,25 € | 8,41 € |
| 4 Zimmer | 8,00 € | 8,41 € | 8,75 € | 9,32 € | 9,51 € |
| 5 Zimmer | 8,53 € | 8,96 € | 9,34 € | 9,94 € | 10,15 € |
| 6+ Zimmer | 9,18 € | 9,65 € | 10,05 € | 10,70 € | 10,92 € |
Mietpreisbremse & Kappungsgrenze in Rommerskirchen
Mietpreisbremse (Neuvermietung)
Bei Wiedervermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Rommerskirchen ist in der Mieterschutzverordnung NRW (seit 01.03.2025) als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt festgelegt. Bundesweit bis Ende 2029 verlängert.
Kappungsgrenze (Bestand)
Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis — statt bundesweit 20 %, abgesenkt über die MietSchVO NRW, gültig bis 28.02.2030. Erhöhungen gehen nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.
Kündigungssperrfrist nach Umwandlung: Nach Umwandlung in Eigentumswohnungen ist die Sperrfrist in Rommerskirchen auf 8 Jahre verlängert.
Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung dürfen bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Jahresmiete umgelegt werden — gedeckelt durch gesetzliche Kappungsbeträge.
Ortsübliche Vergleichsmiete in Rommerskirchen
Ob eine Gemeinde einen amtlichen Mietspiegel führt, entscheidet sie selbst — verbindliche Auskunft dazu erteilt die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung von Rommerskirchen. Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558c/§ 558d BGB), die von der Gemeinde oder von Interessenvertretungen der Mieter und Vermieter erstellt wird. Liegt kein Mietspiegel vor, kann die ortsübliche Vergleichsmiete über Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) begründet werden. Die auf dieser Seite gezeigten Werte sind Angebotsmieten aus Inseraten und dienen der Marktorientierung.
So funktioniert der amtliche Mietspiegel: welche Merkmale zählen?
Innerhalb eines Mietspiegel-Tabellenfeldes entscheidet die Bewertung der wohnwertrelevanten Merkmale (§ 558 Abs. 2 BGB), wo genau eine Wohnung in der Spanne liegt:
1. Bad / WC
Zweites WC, Fußbodenheizung im Bad, hochwertige Ausstattung → aufwertend; fehlende Ausstattung → abwertend.
2. Küche
Moderne Einbauküche, Ceranfeld/Induktion → aufwertend.
3. Wohnung
Balkon/Terrasse, Fußboden, Grundriss, Deckenhöhe.
4. Gebäude
Aufzug, Barrierefreiheit, energetischer Zustand, Fahrradräume, Zustand des Treppenhauses.
5. Wohnumfeld
Lärm, begrünte Innenhöfe, Stellplätze, Aufenthaltsqualität.
Modernisierung
Energetische Sanierung und Modernisierung wirken als Zuschlag innerhalb der Spanne — das Baujahr allein genügt nicht.
So berechnen Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt für Schritt)
- 1
Wohnlage bestimmen. Prüfen Sie im Straßen- und Wohnlagenverzeichnis der Stadt Rommerskirchen, in welcher Wohnlage Ihre Adresse liegt.
- 2
Baualtersklasse & Größe zuordnen. Bestimmen Sie Bezugsfertigkeit (z. B. „1990“) und Wohnfläche (z. B. 70 m²).
- 3
Vergleichswerte heranziehen. Ohne amtlichen Mietspiegel dienen Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) als Grundlage.
- 4
Merkmale bewerten. Gehen Sie die fünf Merkmalgruppen durch und zählen Sie auf- und abwertende Merkmale.
- 5
Innerhalb der Spanne einordnen. Überwiegen aufwertende Merkmale, rückt der Wert zur oberen Spanne; überwiegen abwertende, zur unteren. Halten sie sich die Waage, gilt der Mittelwert.
- 6
Gesamtmiete berechnen. Wohnfläche × €/m² = ortsübliche Nettokaltmiete pro Monat.
Mieten im Umland von Rommerskirchen
Rommerskirchen liegt mit einer durchschnittlichen Nettokaltmiete von 9,52 €/m² im mittleren Bereich der regionalen Mietpreisspanne. Die Mieten bewegen sich damit leicht unter dem Niveau von Städten wie Grevenbroich (10,48 €/m²) und Dormagen (10,63 €/m²), aber deutlich über den günstigeren Nachbargemeinden Jüchen (8,66 €/m²) und Elsdorf (8,89 €/m²).
Die höchsten Mieten im Vergleichsgebiet werden in Pulheim mit 11,76 €/m² und Bergheim mit 11,73 €/m² erreicht, während Bedburg mit 8,96 €/m² zu den preisgünstigeren Standorten zählt. Mit nur minimalem Abstand zu Kerpen (9,47 €/m²) positioniert sich Rommerskirchen nahe am unteren Mittelfeld der betrachteten Nachbarstädte.
| Name | Ø Miete/m² | Veränderung |
|---|---|---|
| Grevenbroich | 9,47 € | +5,1% |
| Dormagen | 10,48 € | +3,9% |
| Pulheim | 11,73 € | +4,6% |
| Bergheim | 9,60 € | +4,0% |
| Bedburg | 8,96 € | +1,4% |
| Neuss | 10,63 € | +3,6% |
| Jüchen | 8,66 € | +4,0% |
| Monheim am Rhein | 11,44 € | +4,5% |
| Elsdorf | 8,89 € | +2,3% |
| Frechen | 11,76 € | +5,7% |
Immobilienpreise in Rommerskirchen
Neben Mietpreisen sind auch die Kaufpreise für Immobilien in Rommerskirchen relevant. Für weitere Informationen lesen Sie gerne die Artikel zum Bodenrichtwert in Rommerskirchen sowie zur Entwicklung der aktuellen Quadratmeterpreise zum Mieten und Kaufen in Rommerskirchen.
Häufige Fragen zu den Mietpreisen in Rommerskirchen 2026
Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete aus Inseraten) in Rommerskirchen liegt aktuell bei 9,52 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Miete um 3,4%.
Die Angebotsmieten in Rommerskirchen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 3,4% verändert. Die detaillierte historische Entwicklung finden Sie im Diagramm weiter oben.
Ja. Rommerskirchen ist in der Mieterschutzverordnung NRW (in Kraft seit 01.03.2025) als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt festgelegt. Bei Wiedervermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen; bundesweit wurde die Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängert.
Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen (statt bundesweit 20 % – abgesenkt über die MietSchVO NRW, gültig bis 28.02.2030) – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quellen & Stand der Daten
- Angebotsmieten: laufende Inseratsauswertung, Stand Q1 2026 — Marktdaten, nicht amtlich.
- Rechtsstatus: BBSR-Übersicht zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze sowie Mieterschutzverordnung NRW — recht.nrw.de
- Gesetzliche Grundlagen: § 558, § 558a, § 558c, § 558d BGB sowie die Mietspiegelverordnung (MsV) — gesetze-im-internet.de
Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Mieterhöhung, Mietpreisbremse und ortsüblicher Vergleichsmiete erteilen der amtliche Mietspiegel, Mieter- bzw. Vermietervereine oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht.