Mietspiegel Korschenbroich 2026 — Mietpreise, Rechtslage & amtlicher Mietspiegel
Was kostet Wohnen in Korschenbroich aktuell? Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete) liegt 2026 bei 9,77 €/m². Diese Seite zeigt die Angebotsmieten aus dem Markt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil, sowie den rechtlichen Rahmen (Mietpreisbremse & Kappungsgrenze).
Marktmiete, Mietspiegel und Recht — drei verschiedene Dinge
Die Angebotsmiete ist der Preis, der in Wohnungsinseraten für neu angebotene Wohnungen verlangt wird — in Korschenbroich liegt sie 2026 im Schnitt bei 9,77 €/m² (Nettokaltmiete, Inseratsauswertung). Davon zu unterscheiden ist die ortsübliche Vergleichsmiete: die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird. Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis ist rechtlich die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich, nicht der Inseratspreis.
Angebotsmiete
Der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen — echte Marktdaten aus der Inseratsauswertung, aufgeschlüsselt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil.
Ortsübliche Vergleichsmiete
Die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird — die rechtlich maßgebliche Größe für Mieterhöhungen.
Mietpreisentwicklung in Korschenbroich
Die durchschnittliche Angebotsmiete in Korschenbroich liegt aktuell bei 9,77 €/m² und basiert auf Marktdaten aus Inseraten. Im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich eine Steigerung von 2,6 %. Diese Werte stellen keine amtlichen Mietspiegeldaten dar, sondern spiegeln das aktuelle Angebotsniveau am lokalen Wohnungsmarkt wider.
Die Wohnlage hat einen deutlichen Einfluss auf das Mietpreisniveau in Korschenbroich. Während Wohnungen in einfacher Lage im Mittel 8,12 €/m² kosten, liegt die Angebotsmiete in mittleren Lagen bei 9,97 €/m². In guten Wohnlagen werden durchschnittlich 12 €/m² aufgerufen, was einer Differenz von etwa 48 % gegenüber einfachen Lagen entspricht.
Das Baujahr der Immobilie zeigt ebenfalls eine klare Korrelation zum Mietpreis. Altbauten bis 1949 werden mit durchschnittlich 8,44 €/m² inseriert, während Neubauten ab 2021 bei 12,75 €/m² liegen. Zwischen den ältesten und jüngsten Baujahresklassen ergibt sich somit eine Spanne von rund 51 %, wobei der Mietpreis mit zunehmendem Baujahr kontinuierlich ansteigt.
Marktmieten in Korschenbroich nach Wohnlage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfach | 6,96 € | 7,29 € | 7,55 € | 8,05 € | 8,12 € |
| Mittel | 8,54 € | 8,95 € | 9,27 € | 9,88 € | 9,97 € |
| Gut | 10,27 € | 10,77 € | 11,15 € | 11,89 € | 12,00 € |
Mietpreise in Korschenbroich nach Baujahr
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| bis 1949 | 7,23 € | 7,57 € | 7,84 € | 8,36 € | 8,44 € |
| 1950 - 1979 | 7,58 € | 7,94 € | 8,22 € | 8,77 € | 8,85 € |
| 1980 - 1999 | 8,23 € | 8,63 € | 8,93 € | 9,52 € | 9,61 € |
| 2000 - 2015 | 9,17 € | 9,61 € | 9,95 € | 10,61 € | 10,71 € |
| 2016 - 2020 | 10,37 € | 10,86 € | 11,25 € | 11,99 € | 12,10 € |
| ab 2021 | 10,92 € | 11,44 € | 11,85 € | 12,63 € | 12,75 € |
Durchschnittliche Miete nach Wohnungsgröße
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Bis 45 m² | 9,56 € | 10,02 € | 10,38 € | 11,06 € | 11,17 € |
| 45 - 100 m² | 8,29 € | 8,69 € | 8,99 € | 9,59 € | 9,68 € |
| Über 100 m² | 7,45 € | 7,81 € | 8,09 € | 8,62 € | 8,70 € |
| Einfamilienhaus | 10,00 € | 10,48 € | 10,85 € | 11,57 € | 11,67 € |
Wohnungsmieten in Korschenbroich
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 Zimmer | 9,79 € | 10,26 € | 10,62 € | 11,32 € | 11,43 € |
| 2 Zimmer | 8,78 € | 9,20 € | 9,52 € | 10,15 € | 10,25 € |
| 3 Zimmer | 8,24 € | 8,63 € | 8,94 € | 9,53 € | 9,62 € |
| 4 Zimmer | 7,78 € | 8,15 € | 8,44 € | 9,00 € | 9,09 € |
| 5+ Zimmer | 7,46 € | 7,82 € | 8,09 € | 8,63 € | 8,71 € |
Nach Etage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdgeschoss | 8,02 € | 8,40 € | 8,70 € | 9,27 € | 9,36 € |
| 1. Stock | 8,65 € | 9,06 € | 9,38 € | 10,00 € | 10,10 € |
| 2. Stock | 8,45 € | 8,85 € | 9,16 € | 9,77 € | 9,86 € |
| 3.+ Stock | 8,26 € | 8,65 € | 8,96 € | 9,56 € | 9,64 € |
Mietpreise für Häuser in Korschenbroich
Nach Haustyp
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 9,70 € | 10,17 € | 10,53 € | 11,22 € | 11,33 € |
| Doppelhaushälfte | 8,49 € | 8,89 € | 9,21 € | 9,82 € | 9,91 € |
| Reihenhaus | 7,78 € | 8,15 € | 8,44 € | 9,00 € | 9,08 € |
| Mehrfamilienhaus | 6,96 € | 7,29 € | 7,55 € | 8,05 € | 8,12 € |
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 3 Zimmer | 7,41 € | 7,76 € | 8,04 € | 8,57 € | 8,65 € |
| 4 Zimmer | 8,15 € | 8,54 € | 8,84 € | 9,43 € | 9,52 € |
| 5 Zimmer | 8,80 € | 9,22 € | 9,55 € | 10,18 € | 10,27 € |
| 6+ Zimmer | 9,51 € | 9,97 € | 10,32 € | 11,01 € | 11,11 € |
Mietpreisbremse & Kappungsgrenze in Korschenbroich
Mietpreisbremse (Neuvermietung)
Bei Wiedervermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Korschenbroich ist in der Mieterschutzverordnung NRW (seit 01.03.2025) als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt festgelegt. Bundesweit bis Ende 2029 verlängert.
Kappungsgrenze (Bestand)
Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis — statt bundesweit 20 %, abgesenkt über die MietSchVO NRW, gültig bis 28.02.2030. Erhöhungen gehen nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.
Kündigungssperrfrist nach Umwandlung: Nach Umwandlung in Eigentumswohnungen ist die Sperrfrist in Korschenbroich auf 8 Jahre verlängert.
Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung dürfen bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Jahresmiete umgelegt werden — gedeckelt durch gesetzliche Kappungsbeträge.
Ortsübliche Vergleichsmiete in Korschenbroich
Ob eine Gemeinde einen amtlichen Mietspiegel führt, entscheidet sie selbst — verbindliche Auskunft dazu erteilt die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung von Korschenbroich. Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558c/§ 558d BGB), die von der Gemeinde oder von Interessenvertretungen der Mieter und Vermieter erstellt wird. Liegt kein Mietspiegel vor, kann die ortsübliche Vergleichsmiete über Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) begründet werden. Die auf dieser Seite gezeigten Werte sind Angebotsmieten aus Inseraten und dienen der Marktorientierung.
So funktioniert der amtliche Mietspiegel: welche Merkmale zählen?
Innerhalb eines Mietspiegel-Tabellenfeldes entscheidet die Bewertung der wohnwertrelevanten Merkmale (§ 558 Abs. 2 BGB), wo genau eine Wohnung in der Spanne liegt:
1. Bad / WC
Zweites WC, Fußbodenheizung im Bad, hochwertige Ausstattung → aufwertend; fehlende Ausstattung → abwertend.
2. Küche
Moderne Einbauküche, Ceranfeld/Induktion → aufwertend.
3. Wohnung
Balkon/Terrasse, Fußboden, Grundriss, Deckenhöhe.
4. Gebäude
Aufzug, Barrierefreiheit, energetischer Zustand, Fahrradräume, Zustand des Treppenhauses.
5. Wohnumfeld
Lärm, begrünte Innenhöfe, Stellplätze, Aufenthaltsqualität.
Modernisierung
Energetische Sanierung und Modernisierung wirken als Zuschlag innerhalb der Spanne — das Baujahr allein genügt nicht.
So berechnen Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt für Schritt)
- 1
Wohnlage bestimmen. Prüfen Sie im Straßen- und Wohnlagenverzeichnis der Stadt Korschenbroich, in welcher Wohnlage Ihre Adresse liegt.
- 2
Baualtersklasse & Größe zuordnen. Bestimmen Sie Bezugsfertigkeit (z. B. „1990“) und Wohnfläche (z. B. 70 m²).
- 3
Vergleichswerte heranziehen. Ohne amtlichen Mietspiegel dienen Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) als Grundlage.
- 4
Merkmale bewerten. Gehen Sie die fünf Merkmalgruppen durch und zählen Sie auf- und abwertende Merkmale.
- 5
Innerhalb der Spanne einordnen. Überwiegen aufwertende Merkmale, rückt der Wert zur oberen Spanne; überwiegen abwertende, zur unteren. Halten sie sich die Waage, gilt der Mittelwert.
- 6
Gesamtmiete berechnen. Wohnfläche × €/m² = ortsübliche Nettokaltmiete pro Monat.
Mieten im Umland von Korschenbroich
Korschenbroich liegt mit einer durchschnittlichen Nettokaltmiete von 9,77 €/m² im mittleren Bereich der Region. Der regionale Durchschnitt der Nachbarstädte beträgt 9,78 €/m², womit Korschenbroich nahezu exakt auf diesem Niveau positioniert ist.
Die Mietpreisspanne in den umliegenden Städten reicht von 8,66 €/m² in Jüchen bis 11,71 €/m² in Düsseldorf, was eine Differenz von 35,2 % darstellt. Überdurchschnittlich hohe Mieten verzeichnen neben Düsseldorf auch Meerbusch mit 10,82 €/m² und Dormagen mit 10,63 €/m², während Jüchen, Grevenbroich mit 8,75 €/m² und Mönchengladbach mit 9,0 €/m² die günstigsten Nachbarstädte bilden.
| Name | Ø Miete/m² | Veränderung |
|---|---|---|
| Kaarst | 10,82 € | +3,3% |
| Willich | 9,64 € | +4,0% |
| Jüchen | 8,66 € | +4,0% |
| Mönchengladbach | 9,00 € | +4,9% |
| Neuss | 10,63 € | +3,6% |
| Grevenbroich | 9,47 € | +5,1% |
| Meerbusch | 11,71 € | +3,3% |
| Viersen | 8,75 € | +5,2% |
| Tönisvorst | 9,55 € | +5,5% |
| Rommerskirchen | 9,52 € | +3,4% |
Immobilienpreise in Korschenbroich
Neben Mietpreisen sind auch die Kaufpreise für Immobilien in Korschenbroich relevant. Für weitere Informationen lesen Sie gerne die Artikel zum Bodenrichtwert in Korschenbroich sowie zur Entwicklung der aktuellen Quadratmeterpreise zum Mieten und Kaufen in Korschenbroich.
Häufige Fragen zu den Mietpreisen in Korschenbroich 2026
Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete aus Inseraten) in Korschenbroich liegt aktuell bei 9,77 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Miete um 2,6%.
Die Angebotsmieten in Korschenbroich haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 2,6% verändert. Die detaillierte historische Entwicklung finden Sie im Diagramm weiter oben.
Ja. Korschenbroich ist in der Mieterschutzverordnung NRW (in Kraft seit 01.03.2025) als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt festgelegt. Bei Wiedervermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen; bundesweit wurde die Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängert.
Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen (statt bundesweit 20 % – abgesenkt über die MietSchVO NRW, gültig bis 28.02.2030) – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quellen & Stand der Daten
- Angebotsmieten: laufende Inseratsauswertung, Stand Q1 2026 — Marktdaten, nicht amtlich.
- Rechtsstatus: BBSR-Übersicht zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze sowie Mieterschutzverordnung NRW — recht.nrw.de
- Gesetzliche Grundlagen: § 558, § 558a, § 558c, § 558d BGB sowie die Mietspiegelverordnung (MsV) — gesetze-im-internet.de
Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Mieterhöhung, Mietpreisbremse und ortsüblicher Vergleichsmiete erteilen der amtliche Mietspiegel, Mieter- bzw. Vermietervereine oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht.