Mietspiegel Monheim am Rhein 2026 — Mietpreise, Rechtslage & amtlicher Mietspiegel

Was kostet Wohnen in Monheim am Rhein aktuell? Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete) liegt 2026 bei 11,44 €/m². Diese Seite zeigt die Angebotsmieten aus dem Markt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil, sowie den rechtlichen Rahmen (Mietpreisbremse & Kappungsgrenze).

11,44 €/m²Ø Angebotsmiete (Neuvermietung)Marktmiete · Inseratsauswertung
15 %Kappungsgrenze (3 Jahre)Mietpreisbremse: ja
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Marktmiete, Mietspiegel und Recht — drei verschiedene Dinge

Die Angebotsmiete ist der Preis, der in Wohnungsinseraten für neu angebotene Wohnungen verlangt wird — in Monheim am Rhein liegt sie 2026 im Schnitt bei 11,44 €/m² (Nettokaltmiete, Inseratsauswertung). Davon zu unterscheiden ist die ortsübliche Vergleichsmiete: die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird. Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis ist rechtlich die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich, nicht der Inseratspreis.

Marktdaten

Angebotsmiete

~11,44 €/m²Ø Neuvermietung

Der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen — echte Marktdaten aus der Inseratsauswertung, aufgeschlüsselt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil.

Rechtlich maßgeblich

Ortsübliche Vergleichsmiete

Die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird — die rechtlich maßgebliche Größe für Mieterhöhungen.

Mietpreisentwicklung in Monheim am Rhein

In Monheim am Rhein liegt die durchschnittliche Angebotsmiete aus aktuellen Inseraten bei 11,44 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr sind die Angebotsmieten um 4,5 % gestiegen. Diese Marktdaten basieren auf ausgewerteten Wohnungsangeboten und unterscheiden sich von einem amtlichen Mietspiegel.

Die Wohnlage hat einen deutlichen Einfluss auf das Mietniveau in der Stadt. Während Wohnungen in einfacher Lage mit 9,17 €/m² inseriert werden, liegen die Angebotsmieten in guter Lage bei 14,39 €/m². Mittlere Wohnlagen bewegen sich mit 11,27 €/m² im Durchschnittsbereich.

Das Baujahr der Immobilie zeigt eine klare Staffelung der Mietpreise. Ältere Wohnungen bis Baujahr 1949 werden mit 10,13 €/m² angeboten, während Neubauten ab 2021 mit 14,99 €/m² die höchsten Angebotsmieten aufweisen. Wohnungen aus den Baujahren 2016 bis 2020 liegen bei 14,25 €/m², Objekte aus der Bauperiode 2000 bis 2015 bei 12,61 €/m².

Wohnungen
11,44 €/m²
Q1 2026
Q+0.53%
Q4 2025
Y+4.47%
Q1 2025
Häuser
13,66 €/m²
Q1 2026
Q+0.66%
Q4 2025
Y+3.64%
Q1 2025
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Marktmieten in Monheim am Rhein nach Wohnlage

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Einfach7,54 €7,94 €8,35 €8,89 €9,17 €
Mittel9,27 €9,76 €10,27 €10,93 €11,27 €
Gut11,83 €12,46 €13,11 €13,95 €14,39 €

Mietpreise in Monheim am Rhein nach Baujahr

Nettokaltmiete /20222023202420252026
bis 19498,33 €8,77 €9,23 €9,82 €10,13 €
1950 - 19798,52 €8,98 €9,45 €10,05 €10,37 €
1980 - 19999,20 €9,69 €10,20 €10,85 €11,19 €
2000 - 201510,36 €10,91 €11,49 €12,22 €12,61 €
2016 - 202011,72 €12,34 €12,98 €13,81 €14,25 €
ab 202112,32 €12,98 €13,66 €14,53 €14,99 €

Durchschnittliche Miete nach Wohnungsgröße

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Bis 45 m²10,51 €11,07 €11,65 €12,39 €12,78 €
45 - 100 m²9,17 €9,66 €10,16 €10,82 €11,16 €
Über 100 m²8,54 €8,99 €9,46 €10,07 €10,39 €
Einfamilienhaus11,23 €11,82 €12,44 €13,24 €13,66 €
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Wohnungsmieten in Monheim am Rhein

Nach Zimmeranzahl

Nettokaltmiete /20222023202420252026
1 Zimmer10,83 €11,40 €12,00 €12,77 €13,17 €
2 Zimmer9,79 €10,31 €10,85 €11,55 €11,91 €
3 Zimmer9,30 €9,80 €10,31 €10,97 €11,32 €
4 Zimmer8,96 €9,44 €9,93 €10,57 €10,90 €
5+ Zimmer8,30 €8,75 €9,20 €9,79 €10,10 €

Nach Etage

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Erdgeschoss8,95 €9,43 €9,92 €10,56 €10,89 €
1. Stock9,59 €10,10 €10,63 €11,31 €11,66 €
2. Stock9,45 €9,95 €10,48 €11,15 €11,50 €
3.+ Stock9,73 €10,25 €10,78 €11,48 €11,84 €

Mietpreise für Häuser in Monheim am Rhein

Nach Haustyp

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Einfamilienhaus11,04 €11,63 €12,24 €13,02 €13,43 €
Doppelhaushälfte9,59 €10,10 €10,63 €11,31 €11,66 €
Reihenhaus8,83 €9,30 €9,78 €10,41 €10,74 €
Mehrfamilienhaus8,07 €8,50 €8,94 €9,52 €9,82 €

Nach Zimmeranzahl

Nettokaltmiete /20222023202420252026
3 Zimmer8,59 €9,04 €9,51 €10,12 €10,44 €
4 Zimmer9,33 €9,82 €10,34 €11,00 €11,35 €
5 Zimmer9,88 €10,41 €10,95 €11,65 €12,02 €
6+ Zimmer10,50 €11,05 €11,63 €12,38 €12,77 €

Mietpreisbremse & Kappungsgrenze in Monheim am Rhein

Gilt in Monheim am Rhein

Mietpreisbremse (Neuvermietung)

Gilt

Bei Wiedervermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Monheim am Rhein ist in der Mieterschutzverordnung NRW (seit 01.03.2025) als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt festgelegt. Bundesweit bis Ende 2029 verlängert.

Kappungsgrenze (Bestand)

15 % in 3 Jahren

Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis — statt bundesweit 20 %, abgesenkt über die MietSchVO NRW, gültig bis 28.02.2030. Erhöhungen gehen nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.

Kündigungssperrfrist nach Umwandlung: Nach Umwandlung in Eigentumswohnungen ist die Sperrfrist in Monheim am Rhein auf 8 Jahre verlängert.

Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung dürfen bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Jahresmiete umgelegt werden — gedeckelt durch gesetzliche Kappungsbeträge.

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Ortsübliche Vergleichsmiete in Monheim am Rhein

Ob eine Gemeinde einen amtlichen Mietspiegel führt, entscheidet sie selbst — verbindliche Auskunft dazu erteilt die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung von Monheim am Rhein. Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558c/§ 558d BGB), die von der Gemeinde oder von Interessenvertretungen der Mieter und Vermieter erstellt wird. Liegt kein Mietspiegel vor, kann die ortsübliche Vergleichsmiete über Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) begründet werden. Die auf dieser Seite gezeigten Werte sind Angebotsmieten aus Inseraten und dienen der Marktorientierung.

So funktioniert der amtliche Mietspiegel: welche Merkmale zählen?

Innerhalb eines Mietspiegel-Tabellenfeldes entscheidet die Bewertung der wohnwertrelevanten Merkmale (§ 558 Abs. 2 BGB), wo genau eine Wohnung in der Spanne liegt:

1. Bad / WC

Zweites WC, Fußbodenheizung im Bad, hochwertige Ausstattung → aufwertend; fehlende Ausstattung → abwertend.

2. Küche

Moderne Einbauküche, Ceranfeld/Induktion → aufwertend.

3. Wohnung

Balkon/Terrasse, Fußboden, Grundriss, Deckenhöhe.

4. Gebäude

Aufzug, Barrierefreiheit, energetischer Zustand, Fahrradräume, Zustand des Treppenhauses.

5. Wohnumfeld

Lärm, begrünte Innenhöfe, Stellplätze, Aufenthaltsqualität.

Modernisierung

Energetische Sanierung und Modernisierung wirken als Zuschlag innerhalb der Spanne — das Baujahr allein genügt nicht.

So berechnen Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt für Schritt)

  1. 1

    Wohnlage bestimmen. Prüfen Sie im Straßen- und Wohnlagenverzeichnis der Stadt Monheim am Rhein, in welcher Wohnlage Ihre Adresse liegt.

  2. 2

    Baualtersklasse & Größe zuordnen. Bestimmen Sie Bezugsfertigkeit (z. B. „1990“) und Wohnfläche (z. B. 70 m²).

  3. 3

    Vergleichswerte heranziehen. Ohne amtlichen Mietspiegel dienen Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) als Grundlage.

  4. 4

    Merkmale bewerten. Gehen Sie die fünf Merkmalgruppen durch und zählen Sie auf- und abwertende Merkmale.

  5. 5

    Innerhalb der Spanne einordnen. Überwiegen aufwertende Merkmale, rückt der Wert zur oberen Spanne; überwiegen abwertende, zur unteren. Halten sie sich die Waage, gilt der Mittelwert.

  6. 6

    Gesamtmiete berechnen. Wohnfläche × €/m² = ortsübliche Nettokaltmiete pro Monat.

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Mieten im Umland von Monheim am Rhein

Monheim am Rhein weist mit 11,44 €/m² ein überdurchschnittliches Mietniveau im regionalen Vergleich auf und positioniert sich im oberen Segment der Nachbarstädte. Lediglich Langenfeld übertrifft mit 11,73 €/m² die Mietpreise in Monheim am Rhein, während die Mehrzahl der umliegenden Städte deutlich darunter liegt.

Die Spanne der Mietpreise in den Nachbarstädten reicht von 9,40 €/m² in Leverkusen bis zu den erwähnten 11,73 €/m² in Langenfeld. Besonders niedrige Mieten finden sich neben Leverkusen auch in Dormagen mit 9,52 €/m² und Hilden mit 10,16 €/m², während Düsseldorf mit 11,10 €/m² und Erkrath mit 11,13 €/m² ebenfalls zum oberen Preissegment der Region zählen.

NameØ Miete/m²Veränderung
Langenfeld (Rheinland)11,10 €+1,9%
Dormagen10,48 €+3,9%
Hilden11,13 €+3,3%
Leverkusen10,60 €+3,7%
Leichlingen10,16 €+5,7%
Pulheim11,73 €+4,6%
Erkrath10,50 €+4,7%
Solingen9,40 €+5,5%
Rommerskirchen9,52 €+3,4%
Haan10,48 €+3,9%

Immobilienpreise in Monheim am Rhein

Neben Mietpreisen sind auch die Kaufpreise für Immobilien in Monheim am Rhein relevant. Für weitere Informationen lesen Sie gerne die Artikel zum Bodenrichtwert in Monheim am Rhein sowie zur Entwicklung der aktuellen Quadratmeterpreise zum Mieten und Kaufen in Monheim am Rhein.

Häufige Fragen zu den Mietpreisen in Monheim am Rhein 2026

Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete aus Inseraten) in Monheim am Rhein liegt aktuell bei 11,44 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Miete um 4,5%.

Die Angebotsmieten in Monheim am Rhein haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 4,5% verändert. Die detaillierte historische Entwicklung finden Sie im Diagramm weiter oben.

Ja. Monheim am Rhein ist in der Mieterschutzverordnung NRW (in Kraft seit 01.03.2025) als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt festgelegt. Bei Wiedervermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen; bundesweit wurde die Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängert.

Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen (statt bundesweit 20 % – abgesenkt über die MietSchVO NRW, gültig bis 28.02.2030) – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.

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Quellen & Stand der Daten

  • Angebotsmieten: laufende Inseratsauswertung, Stand Q1 2026 — Marktdaten, nicht amtlich.
  • Rechtsstatus: BBSR-Übersicht zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze sowie Mieterschutzverordnung NRW — recht.nrw.de
  • Gesetzliche Grundlagen: § 558, § 558a, § 558c, § 558d BGB sowie die Mietspiegelverordnung (MsV) — gesetze-im-internet.de

Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Mieterhöhung, Mietpreisbremse und ortsüblicher Vergleichsmiete erteilen der amtliche Mietspiegel, Mieter- bzw. Vermietervereine oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht.