Mietspiegel Freiamt 2026 — Mietpreise, Rechtslage & amtlicher Mietspiegel
Was kostet Wohnen in Freiamt aktuell? Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete) liegt 2026 bei 9,53 €/m². Diese Seite zeigt die Angebotsmieten aus dem Markt nach Wohnlage, Baujahr und Größe sowie den rechtlichen Rahmen (Mietpreisbremse & Kappungsgrenze).
Marktmiete, Mietspiegel und Recht — drei verschiedene Dinge
Die Angebotsmiete ist der Preis, der in Wohnungsinseraten für neu angebotene Wohnungen verlangt wird — in Freiamt liegt sie 2026 im Schnitt bei 9,53 €/m² (Nettokaltmiete, Inseratsauswertung). Davon zu unterscheiden ist die ortsübliche Vergleichsmiete: die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird. Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis ist rechtlich die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich, nicht der Inseratspreis.
Angebotsmiete
Der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen — echte Marktdaten aus der Inseratsauswertung, aufgeschlüsselt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil.
Ortsübliche Vergleichsmiete
Die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird — die rechtlich maßgebliche Größe für Mieterhöhungen.
Mietpreisentwicklung in Freiamt
Die durchschnittliche Angebotsmiete in Freiamt liegt aktuell bei 9,53 €/m², basierend auf ausgewerteten Inseratsdaten des lokalen Mietwohnungsmarktes. Im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich ein Anstieg von 5,8 %. Diese Marktdaten geben Aufschluss über das aktuelle Mietpreisniveau, stellen jedoch keinen amtlichen Mietspiegel dar.
Die Wohnlage hat erheblichen Einfluss auf das Mietpreisniveau: Während Wohnungen in einfacher Lage mit 7,82 €/m² angeboten werden, liegen die Angebotsmieten in mittleren Lagen bei 9,69 €/m². In guten Wohnlagen erreichen die Mieten 12,21 €/m², was einem Aufschlag von rund 56 % gegenüber einfachen Lagen entspricht.
Das Baujahr der Immobilie zeigt ebenfalls deutliche Auswirkungen auf die Mietpreise: Altbauten bis 1949 werden durchschnittlich für 8,47 €/m² inseriert, während Wohnungen aus den Jahren 1950 bis 1979 bei 9,00 €/m² liegen. Neubauten ab 2021 erreichen mit 12,52 €/m² die höchsten Angebotsmieten, was gegenüber Altbauten einen Unterschied von fast 48 % ausmacht.
Marktmieten in Freiamt nach Wohnlage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfach | 6,56 € | 6,85 € | 7,18 € | 7,64 € | 7,82 € |
| Mittel | 8,13 € | 8,49 € | 8,89 € | 9,47 € | 9,69 € |
| Gut | 10,25 € | 10,70 € | 11,21 € | 11,93 € | 12,21 € |
Mietpreise in Freiamt nach Baujahr
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| bis 1949 | 7,11 € | 7,42 € | 7,78 € | 8,28 € | 8,47 € |
| 1950 - 1979 | 7,55 € | 7,88 € | 8,26 € | 8,79 € | 9,00 € |
| 1980 - 1999 | 8,06 € | 8,41 € | 8,81 € | 9,38 € | 9,60 € |
| 2000 - 2015 | 8,72 € | 9,10 € | 9,54 € | 10,15 € | 10,39 € |
| 2016 - 2020 | 9,45 € | 9,86 € | 10,34 € | 11,00 € | 11,26 € |
| ab 2021 | 10,51 € | 10,97 € | 11,50 € | 12,23 € | 12,52 € |
Durchschnittliche Miete nach Wohnungsgröße
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Bis 45 m² | 9,00 € | 9,39 € | 9,85 € | 10,48 € | 10,73 € |
| 45 - 100 m² | 8,13 € | 8,48 € | 8,89 € | 9,46 € | 9,69 € |
| Über 100 m² | 7,26 € | 7,58 € | 7,94 € | 8,45 € | 8,65 € |
| Einfamilienhaus | 9,21 € | 9,61 € | 10,08 € | 10,72 € | 10,98 € |
Wohnungsmieten in Freiamt
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 Zimmer | 9,64 € | 10,06 € | 10,55 € | 11,22 € | 11,49 € |
| 2 Zimmer | 8,47 € | 8,84 € | 9,27 € | 9,86 € | 10,10 € |
| 3 Zimmer | 8,04 € | 8,39 € | 8,80 € | 9,36 € | 9,59 € |
| 4 Zimmer | 7,65 € | 7,99 € | 8,37 € | 8,91 € | 9,12 € |
| 5+ Zimmer | 7,05 € | 7,36 € | 7,71 € | 8,21 € | 8,40 € |
Nach Etage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdgeschoss | 7,48 € | 7,81 € | 8,19 € | 8,71 € | 8,92 € |
| 1. Stock | 8,28 € | 8,64 € | 9,06 € | 9,64 € | 9,87 € |
| 2. Stock | 8,11 € | 8,47 € | 8,88 € | 9,45 € | 9,67 € |
| 3.+ Stock | 8,20 € | 8,56 € | 8,97 € | 9,55 € | 9,78 € |
Mietpreise für Häuser in Freiamt
Nach Haustyp
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 9,02 € | 9,41 € | 9,86 € | 10,50 € | 10,75 € |
| Doppelhaushälfte | 7,83 € | 8,18 € | 8,57 € | 9,12 € | 9,34 € |
| Reihenhaus | 7,39 € | 7,71 € | 8,08 € | 8,60 € | 8,80 € |
| Mehrfamilienhaus | 6,89 € | 7,19 € | 7,53 € | 8,02 € | 8,21 € |
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 3 Zimmer | 7,10 € | 7,41 € | 7,76 € | 8,26 € | 8,46 € |
| 4 Zimmer | 8,14 € | 8,50 € | 8,91 € | 9,48 € | 9,70 € |
| 5 Zimmer | 8,35 € | 8,72 € | 9,14 € | 9,72 € | 9,95 € |
| 6+ Zimmer | 9,13 € | 9,53 € | 9,99 € | 10,63 € | 10,88 € |
Mietpreisbremse & Kappungsgrenze in Freiamt
Mietpreisbremse (Neuvermietung)
Bei Wiedervermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Bundesweit bis Ende 2029 verlängert.
Kappungsgrenze (Bestand)
Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis. Erhöhungen gehen nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.
Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung dürfen bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Jahresmiete umgelegt werden — gedeckelt durch gesetzliche Kappungsbeträge.
Ortsübliche Vergleichsmiete in Freiamt
Ob eine Gemeinde einen amtlichen Mietspiegel führt, entscheidet sie selbst — verbindliche Auskunft dazu erteilt die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung von Freiamt. Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558c/§ 558d BGB), die von der Gemeinde oder von Interessenvertretungen der Mieter und Vermieter erstellt wird. Liegt kein Mietspiegel vor, kann die ortsübliche Vergleichsmiete über Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) begründet werden. Die auf dieser Seite gezeigten Werte sind Angebotsmieten aus Inseraten und dienen der Marktorientierung.
So funktioniert der amtliche Mietspiegel: welche Merkmale zählen?
Innerhalb eines Mietspiegel-Tabellenfeldes entscheidet die Bewertung der wohnwertrelevanten Merkmale (§ 558 Abs. 2 BGB), wo genau eine Wohnung in der Spanne liegt:
1. Bad / WC
Zweites WC, Fußbodenheizung im Bad, hochwertige Ausstattung → aufwertend; fehlende Ausstattung → abwertend.
2. Küche
Moderne Einbauküche, Ceranfeld/Induktion → aufwertend.
3. Wohnung
Balkon/Terrasse, Fußboden, Grundriss, Deckenhöhe.
4. Gebäude
Aufzug, Barrierefreiheit, energetischer Zustand, Fahrradräume, Zustand des Treppenhauses.
5. Wohnumfeld
Lärm, begrünte Innenhöfe, Stellplätze, Aufenthaltsqualität.
Modernisierung
Energetische Sanierung und Modernisierung wirken als Zuschlag innerhalb der Spanne — das Baujahr allein genügt nicht.
So berechnen Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt für Schritt)
- 1
Wohnlage bestimmen. Prüfen Sie im Straßen- und Wohnlagenverzeichnis der Stadt Freiamt, in welcher Wohnlage Ihre Adresse liegt.
- 2
Baualtersklasse & Größe zuordnen. Bestimmen Sie Bezugsfertigkeit (z. B. „1990“) und Wohnfläche (z. B. 70 m²).
- 3
Vergleichswerte heranziehen. Ohne amtlichen Mietspiegel dienen Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) als Grundlage.
- 4
Merkmale bewerten. Gehen Sie die fünf Merkmalgruppen durch und zählen Sie auf- und abwertende Merkmale.
- 5
Innerhalb der Spanne einordnen. Überwiegen aufwertende Merkmale, rückt der Wert zur oberen Spanne; überwiegen abwertende, zur unteren. Halten sie sich die Waage, gilt der Mittelwert.
- 6
Gesamtmiete berechnen. Wohnfläche × €/m² = ortsübliche Nettokaltmiete pro Monat.
Mieten im Umland von Freiamt
Freiamt weist mit 9,53 €/m² eine der niedrigsten Nettokaltmieten im regionalen Vergleich auf und liegt damit deutlich unter dem Durchschnitt der Nachbarstädte. Lediglich eine Nachbarstadt erreicht mit 9,40 €/m² ein noch geringfügig niedrigeres Niveau, während eine weitere Stadt mit 9,58 €/m² annähernd gleichauf liegt.
Die höchsten Mietpreise in der Umgebung werden mit 12,01 €/m² und 11,86 €/m² in zwei Nachbarstädten verzeichnet, was einer Differenz von rund 26 % gegenüber Freiamt entspricht. Die übrigen Nachbarstädte bewegen sich mit Werten zwischen 10,45 €/m² und 11,32 €/m² im mittleren bis gehobenen Preissegment der Region.
| Name | Ø Miete/m² | Veränderung |
|---|---|---|
| Malterdingen | 11,32 € | +4,5% |
| Gutach im Breisgau | 10,69 € | +5,5% |
| Kappel-Grafenhausen | 10,61 € | +5,0% |
| Sexau | 12,01 € | +5,9% |
| Emmendingen | 11,86 € | +5,0% |
| Ringsheim | 10,45 € | +3,6% |
| Biederbach | 9,58 € | +5,6% |
| Schuttertal | 9,40 € | +3,8% |
| Kenzingen | 11,26 € | +4,9% |
| Herbolzheim | 10,80 € | +5,6% |
Immobilienpreise in Freiamt
Neben Mietpreisen sind auch die Kaufpreise für Immobilien in Freiamt relevant. Für weitere Informationen lesen Sie gerne die Artikel zum Bodenrichtwert in Freiamt sowie zur Entwicklung der aktuellen Quadratmeterpreise zum Mieten und Kaufen in Freiamt.
Häufige Fragen zu den Mietpreisen in Freiamt 2026
Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete aus Inseraten) in Freiamt liegt aktuell bei 9,53 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Miete um 5,8%.
Die Angebotsmieten in Freiamt haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 5,8% verändert. Die detaillierte historische Entwicklung finden Sie im Diagramm weiter oben.
Ja. Bei Wiedervermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen; bundesweit wurde die Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängert.
Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quellen & Stand der Daten
- Angebotsmieten: laufende Inseratsauswertung, Stand Q1 2026 — Marktdaten, nicht amtlich.
- Rechtsstatus: BBSR-Übersicht zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze — bbsr.bund.de
- Gesetzliche Grundlagen: § 558, § 558a, § 558c, § 558d BGB sowie die Mietspiegelverordnung (MsV) — gesetze-im-internet.de
Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Mieterhöhung, Mietpreisbremse und ortsüblicher Vergleichsmiete erteilen der amtliche Mietspiegel, Mieter- bzw. Vermietervereine oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht.