Mietspiegel Hochdorf (Plochingen) 2026 — Mietpreise, Rechtslage & amtlicher Mietspiegel
Was kostet Wohnen in Hochdorf (Plochingen) aktuell? Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete) liegt 2026 bei 11,6 €/m². Diese Seite zeigt die Angebotsmieten aus dem Markt nach Wohnlage, Baujahr und Größe sowie den rechtlichen Rahmen (Mietpreisbremse & Kappungsgrenze); der amtliche Mietspiegel ist als Originalquelle zitiert und verlinkt.
Marktmiete, Mietspiegel und Recht — drei verschiedene Dinge
Die Angebotsmiete ist der Preis, der in Wohnungsinseraten für neu angebotene Wohnungen verlangt wird — in Hochdorf (Plochingen) liegt sie 2026 im Schnitt bei 11,6 €/m² (Nettokaltmiete, Inseratsauswertung). Davon zu unterscheiden ist die ortsübliche Vergleichsmiete: die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird. Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis ist rechtlich die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich, nicht der Inseratspreis. In Hochdorf (Plochingen) wird die ortsübliche Vergleichsmiete durch den amtlichen Mietspiegel (Stand 01.12.2024) abgebildet — nicht als einzelner Durchschnittswert, sondern differenziert nach Baualter, Größe und weiteren Merkmalen.
Angebotsmiete
Der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen — echte Marktdaten aus der Inseratsauswertung, aufgeschlüsselt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil.
Amtlicher Mietspiegel
Die rechtlich maßgebliche ortsübliche Vergleichsmiete. Wir bauen den amtlichen Mietspiegel nicht nach — wir zitieren und verlinken ihn als Originalquelle.
Mietpreisentwicklung in Hochdorf (Plochingen)
Für Hochdorf (Plochingen) liegt ein qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558d BGB mit Stand Dezember 2024 vor. Dieser amtliche Mietspiegel bildet die rechtlich maßgebliche Grundlage zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete und basiert auf tatsächlich gezahlten Bestandsmieten im Ortsteil.
Ergänzend zu den amtlichen Mietspiegeldaten zeigen Angebotsmieten aus Inseraten einen nachrichtlichen Marktwert von durchschnittlich 11,6 €/m². Diese Angebotswerte liegen typischerweise über den Bestandsmieten des amtlichen Mietspiegels und sind im Vergleich zum Vorjahr um 4,8 % gestiegen. Die Inseratsdaten dienen als ergänzende Marktinformation, ersetzen jedoch nicht die rechtliche Verbindlichkeit des qualifizierten Mietspiegels.
Die Wohnlage beeinflusst das Mietpreisniveau erheblich: In einfachen Lagen werden durchschnittlich 9,36 €/m² inseriert, während gute Wohnlagen Angebotswerte von 14,12 €/m² erreichen. Das Baujahr der Immobilie zeigt ebenfalls deutliche Differenzierung, wobei Neubauten ab 2021 mit 14,97 €/m² die höchsten Angebotswerte aufweisen und Altbauten bis 1949 bei 10,08 €/m² liegen.
Marktmieten in Hochdorf (Plochingen) nach Wohnlage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfach | 8,05 € | 8,34 € | 8,73 € | 9,06 € | 9,36 € |
| Mittel | 9,88 € | 10,24 € | 10,71 € | 11,12 € | 11,49 € |
| Gut | 12,14 € | 12,58 € | 13,17 € | 13,67 € | 14,12 € |
Mietpreise in Hochdorf (Plochingen) nach Baujahr
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| bis 1949 | 8,67 € | 8,98 € | 9,40 € | 9,76 € | 10,08 € |
| 1950 - 1979 | 9,18 € | 9,52 € | 9,96 € | 10,34 € | 10,68 € |
| 1980 - 1999 | 9,84 € | 10,20 € | 10,68 € | 11,08 € | 11,45 € |
| 2000 - 2015 | 11,10 € | 11,51 € | 12,04 € | 12,50 € | 12,92 € |
| 2016 - 2020 | 11,78 € | 12,21 € | 12,78 € | 13,26 € | 13,70 € |
| ab 2021 | 12,87 € | 13,34 € | 13,96 € | 14,49 € | 14,97 € |
Durchschnittliche Miete nach Wohnungsgröße
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Bis 45 m² | 11,26 € | 11,67 € | 12,21 € | 12,68 € | 13,09 € |
| 45 - 100 m² | 9,82 € | 10,17 € | 10,65 € | 11,06 € | 11,42 € |
| Über 100 m² | 8,83 € | 9,15 € | 9,58 € | 9,94 € | 10,27 € |
| Einfamilienhaus | 12,00 € | 12,44 € | 13,02 € | 13,51 € | 13,96 € |
Wohnungsmieten in Hochdorf (Plochingen)
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 Zimmer | 11,38 € | 11,79 € | 12,34 € | 12,81 € | 13,23 € |
| 2 Zimmer | 10,75 € | 11,14 € | 11,66 € | 12,11 € | 12,51 € |
| 3 Zimmer | 10,16 € | 10,53 € | 11,02 € | 11,44 € | 11,82 € |
| 4 Zimmer | 9,38 € | 9,72 € | 10,17 € | 10,56 € | 10,91 € |
| 5+ Zimmer | 8,84 € | 9,16 € | 9,59 € | 9,95 € | 10,28 € |
Nach Etage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdgeschoss | 9,37 € | 9,70 € | 10,16 € | 10,54 € | 10,89 € |
| 1. Stock | 10,32 € | 10,70 € | 11,20 € | 11,62 € | 12,01 € |
| 2. Stock | 10,11 € | 10,47 € | 10,96 € | 11,38 € | 11,75 € |
| 3.+ Stock | 9,74 € | 10,09 € | 10,56 € | 10,96 € | 11,33 € |
Mietpreise für Häuser in Hochdorf (Plochingen)
Nach Haustyp
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 11,14 € | 11,54 € | 12,08 € | 12,54 € | 12,96 € |
| Doppelhaushälfte | 10,09 € | 10,46 € | 10,95 € | 11,36 € | 11,74 € |
| Reihenhaus | 9,11 € | 9,44 € | 9,89 € | 10,26 € | 10,60 € |
| Mehrfamilienhaus | 8,64 € | 8,95 € | 9,37 € | 9,72 € | 10,05 € |
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 3 Zimmer | 8,69 € | 9,01 € | 9,43 € | 9,79 € | 10,11 € |
| 4 Zimmer | 10,09 € | 10,46 € | 10,95 € | 11,37 € | 11,74 € |
| 5 Zimmer | 10,44 € | 10,82 € | 11,32 € | 11,76 € | 12,14 € |
| 6+ Zimmer | 11,09 € | 11,49 € | 12,02 € | 12,48 € | 12,90 € |
Mietpreisbremse & Kappungsgrenze in Hochdorf (Plochingen)
Mietpreisbremse (Neuvermietung)
Hochdorf (Plochingen) ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen — bei Neuvermietung ist die Miethöhe nicht auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.
Kappungsgrenze (Bestand)
Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis. Erhöhungen gehen nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.
Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung dürfen bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Jahresmiete umgelegt werden — gedeckelt durch gesetzliche Kappungsbeträge.
Amtlicher Mietspiegel Hochdorf (Plochingen)
Hochdorf (Plochingen) hat einen amtlichen Mietspiegel: einen qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB, herausgegeben von Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen (Zweckverband) (Stand 01.12.2024). Er ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und trägt die gesetzliche Vermutungswirkung: Die ausgewiesenen Werte gelten als ortsübliche Vergleichsmiete. Format: Kombination aus Tabelle und Berechnungsmodell. Den vollständigen amtlichen Mietspiegel Hochdorf (Plochingen) können Sie als PDF direkt bei der Originalquelle herunterladen: gutachterausschuss-lkes.de.
- Typ
- Qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB)
- Stand
- 01.12.2024
- Herausgeber
- Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen (Zweckverband)
So funktioniert der amtliche Mietspiegel: welche Merkmale zählen?
Innerhalb eines Mietspiegel-Tabellenfeldes entscheidet die Bewertung der wohnwertrelevanten Merkmale (§ 558 Abs. 2 BGB), wo genau eine Wohnung in der Spanne liegt:
1. Bad / WC
Zweites WC, Fußbodenheizung im Bad, hochwertige Ausstattung → aufwertend; fehlende Ausstattung → abwertend.
2. Küche
Moderne Einbauküche, Ceranfeld/Induktion → aufwertend.
3. Wohnung
Balkon/Terrasse, Fußboden, Grundriss, Deckenhöhe.
4. Gebäude
Aufzug, Barrierefreiheit, energetischer Zustand, Fahrradräume, Zustand des Treppenhauses.
5. Wohnumfeld
Lärm, begrünte Innenhöfe, Stellplätze, Aufenthaltsqualität.
Modernisierung
Energetische Sanierung und Modernisierung wirken als Zuschlag innerhalb der Spanne — das Baujahr allein genügt nicht.
So berechnen Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt für Schritt)
- 1
Wohnlage bestimmen. Prüfen Sie im Straßen- und Wohnlagenverzeichnis der Stadt Hochdorf (Plochingen), in welcher Wohnlage Ihre Adresse liegt.
- 2
Baualtersklasse & Größe zuordnen. Bestimmen Sie Bezugsfertigkeit (z. B. „1990“) und Wohnfläche (z. B. 70 m²).
- 3
Tabellenfeld im amtlichen Mietspiegel ablesen. Sie erhalten drei Werte: einen Mittelwert sowie eine untere und obere Spanne.
- 4
Merkmale bewerten. Gehen Sie die fünf Merkmalgruppen durch und zählen Sie auf- und abwertende Merkmale.
- 5
Innerhalb der Spanne einordnen. Überwiegen aufwertende Merkmale, rückt der Wert zur oberen Spanne; überwiegen abwertende, zur unteren. Halten sie sich die Waage, gilt der Mittelwert.
- 6
Gesamtmiete berechnen. Wohnfläche × €/m² = ortsübliche Nettokaltmiete pro Monat.
Mieten im Umland von Hochdorf (Plochingen)
Hochdorf (Plochingen) liegt mit 11,60 €/m² im unteren Bereich der regionalen Mietpreisspanne und damit unter dem Durchschnitt der Nachbarstädte. Lediglich eine Nachbarstadt weist mit 10,97 €/m² noch günstigere Mieten auf, während die übrigen Standorte durchweg höhere Quadratmeterpreise zwischen 11,67 €/m² und 12,86 €/m² verzeichnen.
Die Spannweite der Nachbarstädte reicht von 10,97 €/m² bis 12,86 €/m², was einer Differenz von 1,89 €/m² entspricht. Hochdorf (Plochingen) positioniert sich damit im günstigen Segment der Region, mit einem Abstand von 1,26 €/m² zur teuersten Nachbarstadt und lediglich 0,63 €/m² über dem niedrigsten Vergleichswert.
| Name | Ø Miete/m² | Veränderung |
|---|---|---|
| Notzingen | 11,87 € | +4,2% |
| Reichenbach an der Fils | 12,05 € | +3,8% |
| Wernau (Neckar) | 12,51 € | +4,4% |
| Ebersbach an der Fils | 11,67 € | +3,6% |
| Plochingen | 12,29 € | +3,8% |
| Schlierbach | 10,97 € | +4,1% |
| Kirchheim unter Teck | 12,28 € | +5,0% |
| Lichtenwald | 11,88 € | +4,8% |
| Deizisau | 12,86 € | +4,4% |
| Wendlingen am Neckar | 12,37 € | +4,4% |
Immobilienpreise in Hochdorf (Plochingen)
Neben Mietpreisen sind auch die Kaufpreise für Immobilien in Hochdorf (Plochingen) relevant. Für weitere Informationen lesen Sie gerne die Artikel zum Bodenrichtwert in Hochdorf (Plochingen) sowie zur Entwicklung der aktuellen Quadratmeterpreise zum Mieten und Kaufen in Hochdorf (Plochingen).
Häufige Fragen zu den Mietpreisen in Hochdorf (Plochingen) 2026
Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete aus Inseraten) in Hochdorf (Plochingen) liegt aktuell bei 11,6 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Miete um 4,8%. Nachrichtlich: Für Mieterhöhungen ist der amtliche Mietspiegel maßgeblich, nicht der Inseratspreis.
Die Angebotsmieten in Hochdorf (Plochingen) haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 4,8% verändert. Die detaillierte historische Entwicklung finden Sie im Diagramm weiter oben.
Der amtliche Mietspiegel nennt nie nur eine Zahl. Für jede Kombination aus Baualtersklasse und Wohnungsgröße stehen ein Mittelwert sowie eine untere und obere Spanne, dazu Zu- und Abschläge für Wohnlage und Ausstattung. Jeder Wert innerhalb der Spanne kann die ortsübliche Vergleichsmiete sein – die genaue Einordnung folgt aus Ausstattung, Beschaffenheit und energetischem Zustand.
Ja. Hochdorf (Plochingen) hat einen qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB, herausgegeben von Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen (Zweckverband) (Stand 01.12.2024). Er ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und trägt die gesetzliche Vermutungswirkung: Die ausgewiesenen Werte gelten als ortsübliche Vergleichsmiete.
Nein. Hochdorf (Plochingen) ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen – bei Neuvermietung gilt keine Mietpreisbremse.
Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Der amtliche Mietspiegel bildet die ortsübliche Vergleichsmiete aus laufenden Bestandsmietverhältnissen ab. Die Angebotsmiete ist der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen und liegt in Hochdorf (Plochingen) bei rund 11,6 €/m² – sie ist nachrichtlich und nicht amtlich. Rechtlich maßgeblich für Mieterhöhungen ist der amtliche Mietspiegel.
Quellen & Stand der Daten
- Angebotsmieten: laufende Inseratsauswertung, Stand Q1 2026 — Marktdaten, nicht amtlich.
- Amtlicher Mietspiegel Hochdorf (Plochingen): Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen (Zweckverband) (Stand 01.12.2024) — gutachterausschuss-lkes.de
- Rechtsstatus: BBSR-Übersicht zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze — bbsr.bund.de
- Gesetzliche Grundlagen: § 558, § 558a, § 558c, § 558d BGB sowie die Mietspiegelverordnung (MsV) — gesetze-im-internet.de
Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Mieterhöhung, Mietpreisbremse und ortsüblicher Vergleichsmiete erteilen der amtliche Mietspiegel, Mieter- bzw. Vermietervereine oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht.