Mietspiegel Neustetten 2026 — Mietpreise, Rechtslage & amtlicher Mietspiegel
Was kostet Wohnen in Neustetten aktuell? Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete) liegt 2026 bei 10,71 €/m². Diese Seite zeigt die Angebotsmieten aus dem Markt nach Wohnlage, Baujahr und Größe sowie den rechtlichen Rahmen (Mietpreisbremse & Kappungsgrenze).
Marktmiete, Mietspiegel und Recht — drei verschiedene Dinge
Die Angebotsmiete ist der Preis, der in Wohnungsinseraten für neu angebotene Wohnungen verlangt wird — in Neustetten liegt sie 2026 im Schnitt bei 10,71 €/m² (Nettokaltmiete, Inseratsauswertung). Davon zu unterscheiden ist die ortsübliche Vergleichsmiete: die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird. Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis ist rechtlich die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich, nicht der Inseratspreis.
Angebotsmiete
Der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen — echte Marktdaten aus der Inseratsauswertung, aufgeschlüsselt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil.
Ortsübliche Vergleichsmiete
Die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird — die rechtlich maßgebliche Größe für Mieterhöhungen.
Mietpreisentwicklung in Neustetten
In Neustetten liegt die durchschnittliche Angebotsmiete auf Basis von Marktinseraten aktuell bei 10,71 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr ist damit ein Anstieg von 4,8 % zu verzeichnen. Diese Daten basieren auf verfügbaren Mietangeboten und unterscheiden sich von einem amtlichen Mietspiegel.
Die Wohnlage hat einen erheblichen Einfluss auf die Mietpreise in der Gemeinde. Während Wohnungen in einfacher Lage durchschnittlich 8,85 €/m² kosten, werden in guten Lagen 13,55 €/m² aufgerufen. Mittlere Wohnlagen bewegen sich mit 10,92 €/m² im Durchschnittsbereich.
Das Baujahr der Immobilie zeigt einen deutlichen Zusammenhang mit der Miethöhe. Altbauten bis 1949 werden mit 9,19 €/m² angeboten, während Neubauten ab 2021 Mietpreise von 14,07 €/m² erreichen. Wohnungen aus den Baujahren 2000 bis 2015 liegen mit 11,92 €/m² im mittleren Preissegment.
Marktmieten in Neustetten nach Wohnlage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfach | 7,56 € | 7,90 € | 8,23 € | 8,52 € | 8,85 € |
| Mittel | 9,32 € | 9,74 € | 10,15 € | 10,51 € | 10,92 € |
| Gut | 11,57 € | 12,09 € | 12,60 € | 13,04 € | 13,55 € |
Mietpreise in Neustetten nach Baujahr
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| bis 1949 | 7,85 € | 8,20 € | 8,54 € | 8,85 € | 9,19 € |
| 1950 - 1979 | 8,31 € | 8,68 € | 9,05 € | 9,37 € | 9,73 € |
| 1980 - 1999 | 9,18 € | 9,59 € | 10,00 € | 10,35 € | 10,75 € |
| 2000 - 2015 | 10,18 € | 10,63 € | 11,08 € | 11,47 € | 11,92 € |
| 2016 - 2020 | 11,18 € | 11,68 € | 12,18 € | 12,60 € | 13,09 € |
| ab 2021 | 12,01 € | 12,55 € | 13,08 € | 13,54 € | 14,07 € |
Durchschnittliche Miete nach Wohnungsgröße
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Bis 45 m² | 10,51 € | 10,99 € | 11,45 € | 11,85 € | 12,31 € |
| 45 - 100 m² | 9,20 € | 9,61 € | 10,01 € | 10,37 € | 10,77 € |
| Über 100 m² | 8,40 € | 8,78 € | 9,15 € | 9,47 € | 9,84 € |
| Einfamilienhaus | 10,68 € | 11,16 € | 11,63 € | 12,04 € | 12,51 € |
Wohnungsmieten in Neustetten
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 Zimmer | 10,94 € | 11,44 € | 11,92 € | 12,34 € | 12,82 € |
| 2 Zimmer | 9,40 € | 9,82 € | 10,23 € | 10,59 € | 11,00 € |
| 3 Zimmer | 9,30 € | 9,72 € | 10,13 € | 10,48 € | 10,89 € |
| 4 Zimmer | 8,44 € | 8,82 € | 9,19 € | 9,51 € | 9,88 € |
| 5+ Zimmer | 7,97 € | 8,33 € | 8,68 € | 8,99 € | 9,34 € |
Nach Etage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdgeschoss | 8,67 € | 9,06 € | 9,45 € | 9,78 € | 10,16 € |
| 1. Stock | 9,18 € | 9,59 € | 9,99 € | 10,34 € | 10,75 € |
| 2. Stock | 9,16 € | 9,57 € | 9,97 € | 10,32 € | 10,73 € |
| 3.+ Stock | 9,21 € | 9,62 € | 10,03 € | 10,38 € | 10,78 € |
Mietpreise für Häuser in Neustetten
Nach Haustyp
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 10,73 € | 11,21 € | 11,68 € | 12,09 € | 12,56 € |
| Doppelhaushälfte | 9,11 € | 9,52 € | 9,92 € | 10,27 € | 10,67 € |
| Reihenhaus | 8,53 € | 8,92 € | 9,29 € | 9,62 € | 9,99 € |
| Mehrfamilienhaus | 7,85 € | 8,21 € | 8,55 € | 8,85 € | 9,20 € |
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 3 Zimmer | 8,17 € | 8,54 € | 8,89 € | 9,21 € | 9,57 € |
| 4 Zimmer | 8,86 € | 9,26 € | 9,65 € | 9,99 € | 10,38 € |
| 5 Zimmer | 9,89 € | 10,33 € | 10,76 € | 11,14 € | 11,58 € |
| 6+ Zimmer | 10,04 € | 10,49 € | 10,93 € | 11,32 € | 11,76 € |
Mietpreisbremse & Kappungsgrenze in Neustetten
Mietpreisbremse (Neuvermietung)
Neustetten ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen — bei Neuvermietung ist die Miethöhe nicht auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.
Kappungsgrenze (Bestand)
Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis. Erhöhungen gehen nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.
Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung dürfen bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Jahresmiete umgelegt werden — gedeckelt durch gesetzliche Kappungsbeträge.
Ortsübliche Vergleichsmiete in Neustetten
Ob eine Gemeinde einen amtlichen Mietspiegel führt, entscheidet sie selbst — verbindliche Auskunft dazu erteilt die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung von Neustetten. Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558c/§ 558d BGB), die von der Gemeinde oder von Interessenvertretungen der Mieter und Vermieter erstellt wird. Liegt kein Mietspiegel vor, kann die ortsübliche Vergleichsmiete über Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) begründet werden. Die auf dieser Seite gezeigten Werte sind Angebotsmieten aus Inseraten und dienen der Marktorientierung.
So funktioniert der amtliche Mietspiegel: welche Merkmale zählen?
Innerhalb eines Mietspiegel-Tabellenfeldes entscheidet die Bewertung der wohnwertrelevanten Merkmale (§ 558 Abs. 2 BGB), wo genau eine Wohnung in der Spanne liegt:
1. Bad / WC
Zweites WC, Fußbodenheizung im Bad, hochwertige Ausstattung → aufwertend; fehlende Ausstattung → abwertend.
2. Küche
Moderne Einbauküche, Ceranfeld/Induktion → aufwertend.
3. Wohnung
Balkon/Terrasse, Fußboden, Grundriss, Deckenhöhe.
4. Gebäude
Aufzug, Barrierefreiheit, energetischer Zustand, Fahrradräume, Zustand des Treppenhauses.
5. Wohnumfeld
Lärm, begrünte Innenhöfe, Stellplätze, Aufenthaltsqualität.
Modernisierung
Energetische Sanierung und Modernisierung wirken als Zuschlag innerhalb der Spanne — das Baujahr allein genügt nicht.
So berechnen Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt für Schritt)
- 1
Wohnlage bestimmen. Prüfen Sie im Straßen- und Wohnlagenverzeichnis der Stadt Neustetten, in welcher Wohnlage Ihre Adresse liegt.
- 2
Baualtersklasse & Größe zuordnen. Bestimmen Sie Bezugsfertigkeit (z. B. „1990“) und Wohnfläche (z. B. 70 m²).
- 3
Vergleichswerte heranziehen. Ohne amtlichen Mietspiegel dienen Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) als Grundlage.
- 4
Merkmale bewerten. Gehen Sie die fünf Merkmalgruppen durch und zählen Sie auf- und abwertende Merkmale.
- 5
Innerhalb der Spanne einordnen. Überwiegen aufwertende Merkmale, rückt der Wert zur oberen Spanne; überwiegen abwertende, zur unteren. Halten sie sich die Waage, gilt der Mittelwert.
- 6
Gesamtmiete berechnen. Wohnfläche × €/m² = ortsübliche Nettokaltmiete pro Monat.
Mieten im Umland von Neustetten
Neustetten liegt mit einer durchschnittlichen Nettokaltmiete von 10,71 €/m² im mittleren Bereich der regionalen Mietpreisskala. Im direkten Vergleich bewegt sich die Stadt damit knapp unter dem arithmetischen Mittel der Nachbarstädte von 10,67 €/m², was eine nahezu ausgeglichene Position im regionalen Gefüge zeigt.
Die Mietpreise in der Region weisen eine Spannweite von 9,12 €/m² bis 11,62 €/m² auf, wobei die günstigsten Mieten in den umliegenden Gemeinden deutlich unter dem Niveau von Neustetten liegen. Die höchsten Mieten werden mit Werten zwischen 11,38 €/m² und 11,62 €/m² in mehreren Nachbarstädten erreicht, während Neustetten sich im unteren Mittelfeld positioniert und damit eine vergleichsweise moderate Mietpreisstruktur aufweist.
| Name | Ø Miete/m² | Veränderung |
|---|---|---|
| Bondorf | 11,25 € | +3,1% |
| Starzach | 9,12 € | +4,8% |
| Eutingen im Gäu | 9,93 € | +4,4% |
| Gäufelden | 11,38 € | +3,9% |
| Hirrlingen | 9,44 € | +3,9% |
| Mötzingen | 11,47 € | +3,3% |
| Ammerbuch | 11,62 € | +4,0% |
| Rangendingen | 9,29 € | +4,0% |
| Rottenburg am Neckar | 11,04 € | +4,2% |
| Jettingen | 11,17 € | +3,5% |
Immobilienpreise in Neustetten
Neben Mietpreisen sind auch die Kaufpreise für Immobilien in Neustetten relevant. Für weitere Informationen lesen Sie gerne die Artikel zum Bodenrichtwert in Neustetten sowie zur Entwicklung der aktuellen Quadratmeterpreise zum Mieten und Kaufen in Neustetten.
Häufige Fragen zu den Mietpreisen in Neustetten 2026
Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete aus Inseraten) in Neustetten liegt aktuell bei 10,71 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Miete um 4,8%.
Die Angebotsmieten in Neustetten haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 4,8% verändert. Die detaillierte historische Entwicklung finden Sie im Diagramm weiter oben.
Nein. Neustetten ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen – bei Neuvermietung gilt keine Mietpreisbremse.
Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quellen & Stand der Daten
- Angebotsmieten: laufende Inseratsauswertung, Stand Q1 2026 — Marktdaten, nicht amtlich.
- Rechtsstatus: BBSR-Übersicht zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze — bbsr.bund.de
- Gesetzliche Grundlagen: § 558, § 558a, § 558c, § 558d BGB sowie die Mietspiegelverordnung (MsV) — gesetze-im-internet.de
Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Mieterhöhung, Mietpreisbremse und ortsüblicher Vergleichsmiete erteilen der amtliche Mietspiegel, Mieter- bzw. Vermietervereine oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht.