Mietspiegel Steinmauern 2026 — Mietpreise, Rechtslage & amtlicher Mietspiegel
Was kostet Wohnen in Steinmauern aktuell? Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete) liegt 2026 bei 10,36 €/m². Diese Seite zeigt die Angebotsmieten aus dem Markt nach Wohnlage, Baujahr und Größe sowie den rechtlichen Rahmen (Mietpreisbremse & Kappungsgrenze).
Marktmiete, Mietspiegel und Recht — drei verschiedene Dinge
Die Angebotsmiete ist der Preis, der in Wohnungsinseraten für neu angebotene Wohnungen verlangt wird — in Steinmauern liegt sie 2026 im Schnitt bei 10,36 €/m² (Nettokaltmiete, Inseratsauswertung). Davon zu unterscheiden ist die ortsübliche Vergleichsmiete: die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird. Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis ist rechtlich die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich, nicht der Inseratspreis.
Angebotsmiete
Der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen — echte Marktdaten aus der Inseratsauswertung, aufgeschlüsselt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil.
Ortsübliche Vergleichsmiete
Die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird — die rechtlich maßgebliche Größe für Mieterhöhungen.
Mietpreisentwicklung in Steinmauern
In Steinmauern liegt die durchschnittliche Angebotsmiete aus aktuellen Inseraten bei 10,36 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr ist damit ein Anstieg von 4,6 % zu verzeichnen. Diese Marktdaten basieren auf Wohnungsangeboten und unterscheiden sich von einem amtlichen Mietspiegel.
Die Wohnlage hat einen deutlichen Einfluss auf das Mietpreisniveau in Steinmauern. Während Wohnungen in einfacher Lage mit 8,52 €/m² inseriert werden, liegen die Angebotsmieten in guten Lagen bei 13,40 €/m². Mittlere Wohnlagen bewegen sich mit 10,23 €/m² nahe am Durchschnittswert.
Das Baujahr der Immobilie zeigt eine kontinuierliche Preisstaffelung bei den angebotenen Mieten. Altbauten bis 1949 werden mit 8,92 €/m² angeboten, während Neubauten ab 2021 durchschnittlich 13,43 €/m² erreichen. Wohnungen aus den Baujahren 2000 bis 2015 liegen mit 11,45 €/m² im mittleren Segment.
Marktmieten in Steinmauern nach Wohnlage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfach | 7,31 € | 7,62 € | 8,00 € | 8,25 € | 8,52 € |
| Mittel | 8,78 € | 9,16 € | 9,61 € | 9,91 € | 10,23 € |
| Gut | 11,49 € | 11,99 € | 12,58 € | 12,97 € | 13,40 € |
Mietpreise in Steinmauern nach Baujahr
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| bis 1949 | 7,66 € | 7,98 € | 8,38 € | 8,64 € | 8,92 € |
| 1950 - 1979 | 8,14 € | 8,49 € | 8,91 € | 9,18 € | 9,49 € |
| 1980 - 1999 | 8,71 € | 9,08 € | 9,53 € | 9,82 € | 10,15 € |
| 2000 - 2015 | 9,82 € | 10,24 € | 10,75 € | 11,08 € | 11,45 € |
| 2016 - 2020 | 11,02 € | 11,49 € | 12,07 € | 12,44 € | 12,85 € |
| ab 2021 | 11,52 € | 12,01 € | 12,61 € | 13,00 € | 13,43 € |
Durchschnittliche Miete nach Wohnungsgröße
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Bis 45 m² | 10,17 € | 10,61 € | 11,14 € | 11,48 € | 11,86 € |
| 45 - 100 m² | 8,74 € | 9,11 € | 9,57 € | 9,86 € | 10,19 € |
| Über 100 m² | 8,26 € | 8,62 € | 9,04 € | 9,32 € | 9,63 € |
| Einfamilienhaus | 10,63 € | 11,09 € | 11,64 € | 12,00 € | 12,40 € |
Wohnungsmieten in Steinmauern
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 Zimmer | 10,16 € | 10,60 € | 11,13 € | 11,47 € | 11,85 € |
| 2 Zimmer | 9,50 € | 9,91 € | 10,40 € | 10,72 € | 11,07 € |
| 3 Zimmer | 8,67 € | 9,04 € | 9,49 € | 9,78 € | 10,11 € |
| 4 Zimmer | 8,65 € | 9,02 € | 9,46 € | 9,76 € | 10,08 € |
| 5+ Zimmer | 8,15 € | 8,50 € | 8,92 € | 9,20 € | 9,50 € |
Nach Etage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdgeschoss | 8,43 € | 8,79 € | 9,22 € | 9,51 € | 9,82 € |
| 1. Stock | 9,03 € | 9,41 € | 9,88 € | 10,19 € | 10,52 € |
| 2. Stock | 8,71 € | 9,08 € | 9,53 € | 9,83 € | 10,15 € |
| 3.+ Stock | 8,74 € | 9,12 € | 9,57 € | 9,86 € | 10,19 € |
Mietpreise für Häuser in Steinmauern
Nach Haustyp
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 10,51 € | 10,96 € | 11,50 € | 11,86 € | 12,25 € |
| Doppelhaushälfte | 8,88 € | 9,26 € | 9,72 € | 10,02 € | 10,35 € |
| Reihenhaus | 7,94 € | 8,28 € | 8,69 € | 8,96 € | 9,25 € |
| Mehrfamilienhaus | 7,39 € | 7,71 € | 8,09 € | 8,34 € | 8,61 € |
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 3 Zimmer | 8,01 € | 8,35 € | 8,77 € | 9,04 € | 9,33 € |
| 4 Zimmer | 8,88 € | 9,26 € | 9,72 € | 10,02 € | 10,35 € |
| 5 Zimmer | 9,20 € | 9,60 € | 10,07 € | 10,39 € | 10,73 € |
| 6+ Zimmer | 10,13 € | 10,56 € | 11,09 € | 11,43 € | 11,81 € |
Mietpreisbremse & Kappungsgrenze in Steinmauern
Mietpreisbremse (Neuvermietung)
Steinmauern ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen — bei Neuvermietung ist die Miethöhe nicht auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.
Kappungsgrenze (Bestand)
Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis. Erhöhungen gehen nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.
Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung dürfen bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Jahresmiete umgelegt werden — gedeckelt durch gesetzliche Kappungsbeträge.
Ortsübliche Vergleichsmiete in Steinmauern
Ob eine Gemeinde einen amtlichen Mietspiegel führt, entscheidet sie selbst — verbindliche Auskunft dazu erteilt die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung von Steinmauern. Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558c/§ 558d BGB), die von der Gemeinde oder von Interessenvertretungen der Mieter und Vermieter erstellt wird. Liegt kein Mietspiegel vor, kann die ortsübliche Vergleichsmiete über Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) begründet werden. Die auf dieser Seite gezeigten Werte sind Angebotsmieten aus Inseraten und dienen der Marktorientierung.
So funktioniert der amtliche Mietspiegel: welche Merkmale zählen?
Innerhalb eines Mietspiegel-Tabellenfeldes entscheidet die Bewertung der wohnwertrelevanten Merkmale (§ 558 Abs. 2 BGB), wo genau eine Wohnung in der Spanne liegt:
1. Bad / WC
Zweites WC, Fußbodenheizung im Bad, hochwertige Ausstattung → aufwertend; fehlende Ausstattung → abwertend.
2. Küche
Moderne Einbauküche, Ceranfeld/Induktion → aufwertend.
3. Wohnung
Balkon/Terrasse, Fußboden, Grundriss, Deckenhöhe.
4. Gebäude
Aufzug, Barrierefreiheit, energetischer Zustand, Fahrradräume, Zustand des Treppenhauses.
5. Wohnumfeld
Lärm, begrünte Innenhöfe, Stellplätze, Aufenthaltsqualität.
Modernisierung
Energetische Sanierung und Modernisierung wirken als Zuschlag innerhalb der Spanne — das Baujahr allein genügt nicht.
So berechnen Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt für Schritt)
- 1
Wohnlage bestimmen. Prüfen Sie im Straßen- und Wohnlagenverzeichnis der Stadt Steinmauern, in welcher Wohnlage Ihre Adresse liegt.
- 2
Baualtersklasse & Größe zuordnen. Bestimmen Sie Bezugsfertigkeit (z. B. „1990“) und Wohnfläche (z. B. 70 m²).
- 3
Vergleichswerte heranziehen. Ohne amtlichen Mietspiegel dienen Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) als Grundlage.
- 4
Merkmale bewerten. Gehen Sie die fünf Merkmalgruppen durch und zählen Sie auf- und abwertende Merkmale.
- 5
Innerhalb der Spanne einordnen. Überwiegen aufwertende Merkmale, rückt der Wert zur oberen Spanne; überwiegen abwertende, zur unteren. Halten sie sich die Waage, gilt der Mittelwert.
- 6
Gesamtmiete berechnen. Wohnfläche × €/m² = ortsübliche Nettokaltmiete pro Monat.
Mieten im Umland von Steinmauern
Steinmauern bewegt sich mit einer durchschnittlichen Nettokaltmiete von 10,36 €/m² im mittleren Bereich der regionalen Mietpreisspanne. Die Mieten liegen damit nur geringfügig unter dem arithmetischen Mittel der Nachbarstädte von 10,62 €/m².
Im direkten Vergleich zeigt sich eine moderate Preisspanne in der Region: Während die günstigste Nachbarstadt Mieten von 10,07 €/m² aufweist, erreicht die teuerste Nachbarstadt mit 11,57 €/m² einen um 14,5% höheren Wert als Steinmauern. Die überwiegende Mehrzahl der Nachbarstädte bewegt sich in einer engen Bandbreite zwischen 10,00 und 11,00 €/m², wobei nur eine Kommune deutlich über diesem Niveau liegt.
| Name | Ø Miete/m² | Veränderung |
|---|---|---|
| Elchesheim-Illingen | 10,22 € | +4,4% |
| Ötigheim | 10,82 € | +6,4% |
| Bietigheim | 10,84 € | +5,5% |
| Rastatt | 10,52 € | +4,6% |
| Au am Rhein | 10,34 € | +3,8% |
| Durmersheim | 10,92 € | +6,2% |
| Muggensturm | 10,73 € | +6,2% |
| Bischweier | 10,07 € | +5,0% |
| Iffezheim | 10,17 € | +3,5% |
| Rheinstetten | 11,57 € | +5,4% |
Immobilienpreise in Steinmauern
Neben Mietpreisen sind auch die Kaufpreise für Immobilien in Steinmauern relevant. Für weitere Informationen lesen Sie gerne die Artikel zum Bodenrichtwert in Steinmauern sowie zur Entwicklung der aktuellen Quadratmeterpreise zum Mieten und Kaufen in Steinmauern.
Häufige Fragen zu den Mietpreisen in Steinmauern 2026
Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete aus Inseraten) in Steinmauern liegt aktuell bei 10,36 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Miete um 4,6%.
Die Angebotsmieten in Steinmauern haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 4,6% verändert. Die detaillierte historische Entwicklung finden Sie im Diagramm weiter oben.
Nein. Steinmauern ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen – bei Neuvermietung gilt keine Mietpreisbremse.
Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quellen & Stand der Daten
- Angebotsmieten: laufende Inseratsauswertung, Stand Q1 2026 — Marktdaten, nicht amtlich.
- Rechtsstatus: BBSR-Übersicht zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze — bbsr.bund.de
- Gesetzliche Grundlagen: § 558, § 558a, § 558c, § 558d BGB sowie die Mietspiegelverordnung (MsV) — gesetze-im-internet.de
Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Mieterhöhung, Mietpreisbremse und ortsüblicher Vergleichsmiete erteilen der amtliche Mietspiegel, Mieter- bzw. Vermietervereine oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht.