Mietspiegel Achstetten 2026 — Mietpreise, Rechtslage & amtlicher Mietspiegel
Was kostet Wohnen in Achstetten aktuell? Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete) liegt 2026 bei 10,59 €/m². Diese Seite zeigt die Angebotsmieten aus dem Markt nach Wohnlage, Baujahr und Größe sowie den rechtlichen Rahmen (Mietpreisbremse & Kappungsgrenze).
Marktmiete, Mietspiegel und Recht — drei verschiedene Dinge
Die Angebotsmiete ist der Preis, der in Wohnungsinseraten für neu angebotene Wohnungen verlangt wird — in Achstetten liegt sie 2026 im Schnitt bei 10,59 €/m² (Nettokaltmiete, Inseratsauswertung). Davon zu unterscheiden ist die ortsübliche Vergleichsmiete: die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird. Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis ist rechtlich die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich, nicht der Inseratspreis.
Angebotsmiete
Der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen — echte Marktdaten aus der Inseratsauswertung, aufgeschlüsselt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil.
Ortsübliche Vergleichsmiete
Die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird — die rechtlich maßgebliche Größe für Mieterhöhungen.
Mietpreisentwicklung in Achstetten
Die durchschnittliche Angebotsmiete in Achstetten liegt aktuell bei 10,59 €/m² und basiert auf verfügbaren Inseratsdaten am Markt. Im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich eine Steigerung um 2,9 %, was die Entwicklung der nachgefragten Mietpreise in der Gemeinde widerspiegelt.
Die Wohnlage beeinflusst die Mietpreise in Achstetten deutlich: Während in einfachen Lagen 8,65 €/m² verlangt werden, liegen die Angebotsmieten in mittleren Lagen bei 10,36 €/m². In guten Wohnlagen steigen die Mieten auf 13,17 €/m², was einer Differenz von rund 52 % zwischen einfacher und guter Lage entspricht.
Das Baujahr der Wohnungen zeigt einen klaren Einfluss auf die Mietpreise: Objekte bis Baujahr 1949 werden mit 9,26 €/m² inseriert, während Neubauten ab 2021 mit 13,47 €/m² angeboten werden. Die Preisspanne zwischen den ältesten und jüngsten Baujahresklassen beträgt damit 45,5 %, wobei ein kontinuierlicher Anstieg über die verschiedenen Baujahreskategorien hinweg erkennbar ist.
Marktmieten in Achstetten nach Wohnlage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfach | 7,39 € | 7,77 € | 8,07 € | 8,41 € | 8,65 € |
| Mittel | 8,85 € | 9,31 € | 9,67 € | 10,08 € | 10,36 € |
| Gut | 11,25 € | 11,83 € | 12,29 € | 12,81 € | 13,17 € |
Mietpreise in Achstetten nach Baujahr
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| bis 1949 | 7,91 € | 8,32 € | 8,64 € | 9,01 € | 9,26 € |
| 1950 - 1979 | 8,23 € | 8,65 € | 8,99 € | 9,37 € | 9,63 € |
| 1980 - 1999 | 9,06 € | 9,52 € | 9,89 € | 10,31 € | 10,60 € |
| 2000 - 2015 | 10,43 € | 10,96 € | 11,39 € | 11,87 € | 12,20 € |
| 2016 - 2020 | 10,96 € | 11,53 € | 11,98 € | 12,48 € | 12,83 € |
| ab 2021 | 11,50 € | 12,10 € | 12,57 € | 13,10 € | 13,47 € |
Durchschnittliche Miete nach Wohnungsgröße
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Bis 45 m² | 10,49 € | 11,03 € | 11,46 € | 11,94 € | 12,28 € |
| 45 - 100 m² | 8,90 € | 9,36 € | 9,73 € | 10,14 € | 10,42 € |
| Über 100 m² | 8,19 € | 8,61 € | 8,94 € | 9,32 € | 9,58 € |
| Einfamilienhaus | 10,71 € | 11,26 € | 11,70 € | 12,19 € | 12,53 € |
Wohnungsmieten in Achstetten
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 Zimmer | 11,02 € | 11,59 € | 12,04 € | 12,55 € | 12,90 € |
| 2 Zimmer | 9,68 € | 10,18 € | 10,58 € | 11,03 € | 11,34 € |
| 3 Zimmer | 8,84 € | 9,29 € | 9,65 € | 10,06 € | 10,34 € |
| 4 Zimmer | 8,74 € | 9,19 € | 9,55 € | 9,96 € | 10,23 € |
| 5+ Zimmer | 8,14 € | 8,56 € | 8,90 € | 9,27 € | 9,53 € |
Nach Etage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdgeschoss | 8,87 € | 9,33 € | 9,69 € | 10,10 € | 10,38 € |
| 1. Stock | 8,99 € | 9,46 € | 9,82 € | 10,24 € | 10,53 € |
| 2. Stock | 9,15 € | 9,62 € | 9,99 € | 10,42 € | 10,71 € |
| 3.+ Stock | 8,91 € | 9,37 € | 9,73 € | 10,15 € | 10,43 € |
Mietpreise für Häuser in Achstetten
Nach Haustyp
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 10,26 € | 10,80 € | 11,21 € | 11,69 € | 12,02 € |
| Doppelhaushälfte | 8,91 € | 9,37 € | 9,73 € | 10,15 € | 10,43 € |
| Reihenhaus | 8,17 € | 8,59 € | 8,92 € | 9,30 € | 9,56 € |
| Mehrfamilienhaus | 7,90 € | 8,31 € | 8,63 € | 8,99 € | 9,25 € |
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 3 Zimmer | 8,33 € | 8,76 € | 9,10 € | 9,49 € | 9,75 € |
| 4 Zimmer | 8,98 € | 9,44 € | 9,81 € | 10,22 € | 10,51 € |
| 5 Zimmer | 9,61 € | 10,11 € | 10,50 € | 10,95 € | 11,25 € |
| 6+ Zimmer | 10,20 € | 10,73 € | 11,15 € | 11,62 € | 11,95 € |
Mietpreisbremse & Kappungsgrenze in Achstetten
Mietpreisbremse (Neuvermietung)
Achstetten ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen — bei Neuvermietung ist die Miethöhe nicht auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.
Kappungsgrenze (Bestand)
Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis. Erhöhungen gehen nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.
Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung dürfen bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Jahresmiete umgelegt werden — gedeckelt durch gesetzliche Kappungsbeträge.
Ortsübliche Vergleichsmiete in Achstetten
Ob eine Gemeinde einen amtlichen Mietspiegel führt, entscheidet sie selbst — verbindliche Auskunft dazu erteilt die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung von Achstetten. Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558c/§ 558d BGB), die von der Gemeinde oder von Interessenvertretungen der Mieter und Vermieter erstellt wird. Liegt kein Mietspiegel vor, kann die ortsübliche Vergleichsmiete über Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) begründet werden. Die auf dieser Seite gezeigten Werte sind Angebotsmieten aus Inseraten und dienen der Marktorientierung.
So funktioniert der amtliche Mietspiegel: welche Merkmale zählen?
Innerhalb eines Mietspiegel-Tabellenfeldes entscheidet die Bewertung der wohnwertrelevanten Merkmale (§ 558 Abs. 2 BGB), wo genau eine Wohnung in der Spanne liegt:
1. Bad / WC
Zweites WC, Fußbodenheizung im Bad, hochwertige Ausstattung → aufwertend; fehlende Ausstattung → abwertend.
2. Küche
Moderne Einbauküche, Ceranfeld/Induktion → aufwertend.
3. Wohnung
Balkon/Terrasse, Fußboden, Grundriss, Deckenhöhe.
4. Gebäude
Aufzug, Barrierefreiheit, energetischer Zustand, Fahrradräume, Zustand des Treppenhauses.
5. Wohnumfeld
Lärm, begrünte Innenhöfe, Stellplätze, Aufenthaltsqualität.
Modernisierung
Energetische Sanierung und Modernisierung wirken als Zuschlag innerhalb der Spanne — das Baujahr allein genügt nicht.
So berechnen Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt für Schritt)
- 1
Wohnlage bestimmen. Prüfen Sie im Straßen- und Wohnlagenverzeichnis der Stadt Achstetten, in welcher Wohnlage Ihre Adresse liegt.
- 2
Baualtersklasse & Größe zuordnen. Bestimmen Sie Bezugsfertigkeit (z. B. „1990“) und Wohnfläche (z. B. 70 m²).
- 3
Vergleichswerte heranziehen. Ohne amtlichen Mietspiegel dienen Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) als Grundlage.
- 4
Merkmale bewerten. Gehen Sie die fünf Merkmalgruppen durch und zählen Sie auf- und abwertende Merkmale.
- 5
Innerhalb der Spanne einordnen. Überwiegen aufwertende Merkmale, rückt der Wert zur oberen Spanne; überwiegen abwertende, zur unteren. Halten sie sich die Waage, gilt der Mittelwert.
- 6
Gesamtmiete berechnen. Wohnfläche × €/m² = ortsübliche Nettokaltmiete pro Monat.
Mieten im Umland von Achstetten
Achstetten liegt mit 10,59 €/m² im oberen Bereich der regionalen Mietpreisspanne und übertrifft den rechnerischen Durchschnitt der Nachbarstädte von 10,05 €/m² um etwa 5,4 %. Lediglich eine der zehn benachbarten Gemeinden weist mit 10,72 €/m² ein noch höheres Mietniveau auf, während die Mehrheit der Nachbarorte darunter liegt.
Die Mietpreise in den umliegenden Städten bewegen sich zwischen 9,54 €/m² im unteren Segment und 10,72 €/m² an der Spitze, was eine Preisspanne von 1,18 €/m² ergibt. Besonders deutlich zeigt sich der Unterschied zu den günstigsten Nachbarstädten, die mit 9,54 €/m² rund 11,0 % unter dem Achstettener Niveau liegen.
| Name | Ø Miete/m² | Veränderung |
|---|---|---|
| Hüttisheim | 10,28 € | +3,2% |
| Burgrieden | 9,99 € | +3,6% |
| Ehingen (Donau) | 9,89 € | +3,2% |
| Laupheim | 10,44 € | +3,5% |
| Schnürpflingen | 9,54 € | +2,8% |
| Oberdischingen | 10,13 € | +3,9% |
| Erbach (Donau) | 10,72 € | +3,0% |
| Staig | 10,24 € | +3,9% |
| Öpfingen | 9,70 € | +3,7% |
| Griesingen | 9,54 € | +3,1% |
Immobilienpreise in Achstetten
Neben Mietpreisen sind auch die Kaufpreise für Immobilien in Achstetten relevant. Für weitere Informationen lesen Sie gerne die Artikel zum Bodenrichtwert in Achstetten sowie zur Entwicklung der aktuellen Quadratmeterpreise zum Mieten und Kaufen in Achstetten.
Häufige Fragen zu den Mietpreisen in Achstetten 2026
Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete aus Inseraten) in Achstetten liegt aktuell bei 10,59 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Miete um 2,9%.
Die Angebotsmieten in Achstetten haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 2,9% verändert. Die detaillierte historische Entwicklung finden Sie im Diagramm weiter oben.
Nein. Achstetten ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen – bei Neuvermietung gilt keine Mietpreisbremse.
Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quellen & Stand der Daten
- Angebotsmieten: laufende Inseratsauswertung, Stand Q1 2026 — Marktdaten, nicht amtlich.
- Rechtsstatus: BBSR-Übersicht zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze — bbsr.bund.de
- Gesetzliche Grundlagen: § 558, § 558a, § 558c, § 558d BGB sowie die Mietspiegelverordnung (MsV) — gesetze-im-internet.de
Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Mieterhöhung, Mietpreisbremse und ortsüblicher Vergleichsmiete erteilen der amtliche Mietspiegel, Mieter- bzw. Vermietervereine oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht.