Mietspiegel Biberach an der Riß 2026 — Mietpreise, Rechtslage & amtlicher Mietspiegel

Was kostet Wohnen in Biberach an der Riß aktuell? Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete) liegt 2026 bei 11,17 €/m². Diese Seite zeigt die Angebotsmieten aus dem Markt nach Wohnlage, Baujahr und Größe sowie den rechtlichen Rahmen (Mietpreisbremse & Kappungsgrenze); der amtliche Mietspiegel ist als Originalquelle zitiert und verlinkt.

11,17 €/m²Ø Angebotsmiete (Neuvermietung)Marktmiete · Inseratsauswertung
§ 558cEinfacher MietspiegelMietpreisbremse: nein · Kappung 20 %
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Marktmiete, Mietspiegel und Recht — drei verschiedene Dinge

Die Angebotsmiete ist der Preis, der in Wohnungsinseraten für neu angebotene Wohnungen verlangt wird — in Biberach an der Riß liegt sie 2026 im Schnitt bei 11,17 €/m² (Nettokaltmiete, Inseratsauswertung). Davon zu unterscheiden ist die ortsübliche Vergleichsmiete: die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird. Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis ist rechtlich die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich, nicht der Inseratspreis. In Biberach an der Riß wird die ortsübliche Vergleichsmiete durch den amtlichen Mietspiegel (Stand 01.03.2026) abgebildet — nicht als einzelner Durchschnittswert, sondern differenziert nach Baualter, Größe und weiteren Merkmalen.

Marktdaten

Angebotsmiete

~11,17 €/m²Ø Neuvermietung

Der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen — echte Marktdaten aus der Inseratsauswertung, aufgeschlüsselt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil.

Rechtlich maßgeblich

Amtlicher Mietspiegel

Die rechtlich maßgebliche ortsübliche Vergleichsmiete. Wir bauen den amtlichen Mietspiegel nicht nach — wir zitieren und verlinken ihn als Originalquelle.

Mietpreisentwicklung in Biberach an der Riß

Für Biberach an der Riß liegt ein einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB mit Stand vom 1. März 2026 vor. Dieser amtliche Mietspiegel bildet die ortsübliche Vergleichsmiete auf Basis von Bestandsmieten ab und ist die maßgebliche Quelle für die Bewertung bestehender Mietverhältnisse.

Ergänzend dazu zeigen nachrichtliche Marktdaten aus Wohnungsinseraten eine durchschnittliche Angebotsmiete von 11,17 €/m², die im Vergleich zum Vorjahr um 2,8 % gestiegen ist. Diese Angebotsmieten unterscheiden sich methodisch vom amtlichen Mietspiegel, da sie neu auf den Markt kommende Wohnungen betreffen und nicht die Bestandsmieten widerspiegeln.

Die Wohnlage hat einen deutlichen Einfluss auf das Mietpreisniveau bei den Angebotsmieten: Während Wohnungen in einfacher Lage bei 9,03 €/m² liegen, erreichen Objekte in guter Lage 13,64 €/m². Auch das Baujahr zeigt erhebliche Unterschiede, wobei Neubauten ab 2021 mit 14,74 €/m² die höchsten Angebotsmieten aufweisen und Bestandsgebäude bis 1949 bei 9,81 €/m² liegen.

Wohnungen
11,17 €/m²
Q1 2026
Q+0.72%
Q4 2025
Y+2.76%
Q1 2025
Häuser
11,14 €/m²
Q1 2026
Q+1.27%
Q4 2025
Y+1.74%
Q1 2025
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Marktmieten in Biberach an der Riß nach Wohnlage

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Einfach7,79 €8,09 €8,60 €8,93 €9,03 €
Mittel9,77 €10,15 €10,79 €11,20 €11,33 €
Gut11,76 €12,22 €12,99 €13,48 €13,64 €

Mietpreise in Biberach an der Riß nach Baujahr

Nettokaltmiete /20222023202420252026
bis 19498,45 €8,79 €9,34 €9,69 €9,81 €
1950 - 19798,71 €9,06 €9,63 €9,99 €10,11 €
1980 - 19999,53 €9,90 €10,53 €10,92 €11,05 €
2000 - 201510,64 €11,06 €11,76 €12,20 €12,35 €
2016 - 202011,60 €12,06 €12,82 €13,30 €13,46 €
ab 202112,70 €13,20 €14,04 €14,57 €14,74 €

Durchschnittliche Miete nach Wohnungsgröße

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Bis 45 m²11,21 €11,65 €12,39 €12,86 €13,01 €
45 - 100 m²9,86 €10,25 €10,90 €11,31 €11,45 €
Über 100 m²8,63 €8,98 €9,54 €9,90 €10,02 €
Einfamilienhaus11,02 €11,46 €12,18 €12,64 €12,79 €
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Wohnungsmieten in Biberach an der Riß

Nach Zimmeranzahl

Nettokaltmiete /20222023202420252026
1 Zimmer11,42 €11,87 €12,62 €13,09 €13,25 €
2 Zimmer9,90 €10,29 €10,94 €11,36 €11,49 €
3 Zimmer9,64 €10,02 €10,66 €11,06 €11,19 €
4 Zimmer9,22 €9,58 €10,19 €10,57 €10,70 €
5+ Zimmer8,77 €9,11 €9,69 €10,05 €10,17 €

Nach Etage

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Erdgeschoss9,07 €9,43 €10,02 €10,40 €10,52 €
1. Stock9,65 €10,03 €10,66 €11,07 €11,20 €
2. Stock9,62 €10,00 €10,63 €11,04 €11,17 €
3.+ Stock9,91 €10,30 €10,95 €11,37 €11,50 €

Mietpreise für Häuser in Biberach an der Riß

Nach Haustyp

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Einfamilienhaus11,14 €11,58 €12,31 €12,77 €12,93 €
Doppelhaushälfte9,85 €10,24 €10,89 €11,30 €11,44 €
Reihenhaus8,65 €8,99 €9,56 €9,92 €10,04 €
Mehrfamilienhaus8,33 €8,66 €9,21 €9,56 €9,67 €

Nach Zimmeranzahl

Nettokaltmiete /20222023202420252026
3 Zimmer8,47 €8,80 €9,36 €9,71 €9,82 €
4 Zimmer9,58 €9,96 €10,59 €10,98 €11,11 €
5 Zimmer10,48 €10,89 €11,58 €12,02 €12,16 €
6+ Zimmer11,03 €11,47 €12,19 €12,65 €12,80 €

Mietpreisbremse & Kappungsgrenze in Biberach an der Riß

Gilt in Biberach an der Riß

Mietpreisbremse (Neuvermietung)

Gilt nicht

Biberach an der Riß ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen — bei Neuvermietung ist die Miethöhe nicht auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.

Kappungsgrenze (Bestand)

20 % in 3 Jahren

Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis. Erhöhungen gehen nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.

Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung dürfen bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Jahresmiete umgelegt werden — gedeckelt durch gesetzliche Kappungsbeträge.

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Amtlicher Mietspiegel Biberach an der Riß

Biberach an der Riß hat einen amtlichen Mietspiegel: einen einfachen Mietspiegel nach § 558c BGB, herausgegeben von Stadtverwaltung Biberach - Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Biberach-Mitte, Haus & Grundeigentümerverein des Kreises Biberach a. d. Riß e. V., DMB Mieterverein Biberach/Riß und Umgebung e. V. (Stand 01.03.2026). Als einfacher Mietspiegel ist er eine anerkannte Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmiete, trägt aber — anders als ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB — keine gesetzliche Vermutungswirkung. Format: Kombination aus Tabelle und Berechnungsmodell. Den vollständigen amtlichen Mietspiegel Biberach an der Riß können Sie als PDF direkt bei der Originalquelle herunterladen: biberach-riss.de.

Amtliche Angaben · Stand 01.03.2026
Mietspiegel Biberach an der Riß
Typ
Einfacher Mietspiegel (§ 558c BGB)
Stand
01.03.2026
Herausgeber
Stadtverwaltung Biberach - Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Biberach-Mitte, Haus & Grundeigentümerverein des Kreises Biberach a. d. Riß e. V., DMB Mieterverein Biberach/Riß und Umgebung e. V.

So funktioniert der amtliche Mietspiegel: welche Merkmale zählen?

Innerhalb eines Mietspiegel-Tabellenfeldes entscheidet die Bewertung der wohnwertrelevanten Merkmale (§ 558 Abs. 2 BGB), wo genau eine Wohnung in der Spanne liegt:

1. Bad / WC

Zweites WC, Fußbodenheizung im Bad, hochwertige Ausstattung → aufwertend; fehlende Ausstattung → abwertend.

2. Küche

Moderne Einbauküche, Ceranfeld/Induktion → aufwertend.

3. Wohnung

Balkon/Terrasse, Fußboden, Grundriss, Deckenhöhe.

4. Gebäude

Aufzug, Barrierefreiheit, energetischer Zustand, Fahrradräume, Zustand des Treppenhauses.

5. Wohnumfeld

Lärm, begrünte Innenhöfe, Stellplätze, Aufenthaltsqualität.

Modernisierung

Energetische Sanierung und Modernisierung wirken als Zuschlag innerhalb der Spanne — das Baujahr allein genügt nicht.

So berechnen Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt für Schritt)

  1. 1

    Wohnlage bestimmen. Prüfen Sie im Straßen- und Wohnlagenverzeichnis der Stadt Biberach an der Riß, in welcher Wohnlage Ihre Adresse liegt.

  2. 2

    Baualtersklasse & Größe zuordnen. Bestimmen Sie Bezugsfertigkeit (z. B. „1990“) und Wohnfläche (z. B. 70 m²).

  3. 3

    Tabellenfeld im amtlichen Mietspiegel ablesen. Sie erhalten drei Werte: einen Mittelwert sowie eine untere und obere Spanne.

  4. 4

    Merkmale bewerten. Gehen Sie die fünf Merkmalgruppen durch und zählen Sie auf- und abwertende Merkmale.

  5. 5

    Innerhalb der Spanne einordnen. Überwiegen aufwertende Merkmale, rückt der Wert zur oberen Spanne; überwiegen abwertende, zur unteren. Halten sie sich die Waage, gilt der Mittelwert.

  6. 6

    Gesamtmiete berechnen. Wohnfläche × €/m² = ortsübliche Nettokaltmiete pro Monat.

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Mieten im Umland von Biberach an der Riß

Biberach an der Riß weist mit 11,17 €/m² die höchsten Mietpreise in der Region auf und liegt damit deutlich über allen umliegenden Städten. Die Mieten in Biberach übertreffen selbst die nächsthöheren Werte der Nachbarstädte um mindestens 0,47 €/m², was einem Aufschlag von etwa 4,4 % entspricht.

Im Vergleich zum regionalen Durchschnitt der Nachbarstädte von 9,98 €/m² liegen die Mieten in Biberach an der Riß um 11,9 % höher. Die Spanne innerhalb der Nachbarstädte reicht dabei von 9,37 €/m² bis 10,70 €/m², wobei Biberach diese Bandbreite nach oben überschreitet.

NameØ Miete/m²Veränderung
Mittelbiberach10,68 €+2,6%
Warthausen10,70 €+3,8%
Ummendorf (Biberach)10,42 €+4,2%
Hochdorf (Riß)9,77 €+4,3%
Maselheim10,03 €+2,9%
Ingoldingen9,64 €+3,1%
Schemmerhofen9,74 €+2,6%
Attenweiler9,57 €+4,0%
Ochsenhausen9,90 €+3,6%
Oberstadion9,37 €+3,6%

Immobilienpreise in Biberach an der Riß

Neben Mietpreisen sind auch die Kaufpreise für Immobilien in Biberach an der Riß relevant. Für weitere Informationen lesen Sie gerne die Artikel zum Bodenrichtwert in Biberach an der Riß sowie zur Entwicklung der aktuellen Quadratmeterpreise zum Mieten und Kaufen in Biberach an der Riß.

Häufige Fragen zu den Mietpreisen in Biberach an der Riß 2026

Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete aus Inseraten) in Biberach an der Riß liegt aktuell bei 11,17 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Miete um 2,8%. Nachrichtlich: Für Mieterhöhungen ist der amtliche Mietspiegel maßgeblich, nicht der Inseratspreis.

Die Angebotsmieten in Biberach an der Riß haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 2,8% verändert. Die detaillierte historische Entwicklung finden Sie im Diagramm weiter oben.

Der amtliche Mietspiegel nennt nie nur eine Zahl. Für jede Kombination aus Baualtersklasse und Wohnungsgröße stehen ein Mittelwert sowie eine untere und obere Spanne, dazu Zu- und Abschläge für Wohnlage und Ausstattung. Jeder Wert innerhalb der Spanne kann die ortsübliche Vergleichsmiete sein – die genaue Einordnung folgt aus Ausstattung, Beschaffenheit und energetischem Zustand.

Nein. Biberach an der Riß hat einen amtlichen, aber einfachen Mietspiegel nach § 558c BGB, herausgegeben von Stadtverwaltung Biberach - Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Biberach-Mitte, Haus & Grundeigentümerverein des Kreises Biberach a. d. Riß e. V., DMB Mieterverein Biberach/Riß und Umgebung e. V. (Stand 01.03.2026). Er ist eine anerkannte Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmiete, trägt aber – anders als ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB – keine gesetzliche Vermutungswirkung.

Nein. Biberach an der Riß ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen – bei Neuvermietung gilt keine Mietpreisbremse.

Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.

Der amtliche Mietspiegel bildet die ortsübliche Vergleichsmiete aus laufenden Bestandsmietverhältnissen ab. Die Angebotsmiete ist der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen und liegt in Biberach an der Riß bei rund 11,17 €/m² – sie ist nachrichtlich und nicht amtlich. Rechtlich maßgeblich für Mieterhöhungen ist der amtliche Mietspiegel.

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Quellen & Stand der Daten

  • Angebotsmieten: laufende Inseratsauswertung, Stand Q1 2026 — Marktdaten, nicht amtlich.
  • Amtlicher Mietspiegel Biberach an der Riß: Stadtverwaltung Biberach - Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Biberach-Mitte, Haus & Grundeigentümerverein des Kreises Biberach a. d. Riß e. V., DMB Mieterverein Biberach/Riß und Umgebung e. V. (Stand 01.03.2026) — biberach-riss.de
  • Rechtsstatus: BBSR-Übersicht zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze — bbsr.bund.de
  • Gesetzliche Grundlagen: § 558, § 558a, § 558c, § 558d BGB sowie die Mietspiegelverordnung (MsV) — gesetze-im-internet.de

Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Mieterhöhung, Mietpreisbremse und ortsüblicher Vergleichsmiete erteilen der amtliche Mietspiegel, Mieter- bzw. Vermietervereine oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht.