Mietspiegel Mittelbiberach 2026 — Mietpreise, Rechtslage & amtlicher Mietspiegel
Was kostet Wohnen in Mittelbiberach aktuell? Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete) liegt 2026 bei 10,68 €/m². Diese Seite zeigt die Angebotsmieten aus dem Markt nach Wohnlage, Baujahr und Größe sowie den rechtlichen Rahmen (Mietpreisbremse & Kappungsgrenze).
Marktmiete, Mietspiegel und Recht — drei verschiedene Dinge
Die Angebotsmiete ist der Preis, der in Wohnungsinseraten für neu angebotene Wohnungen verlangt wird — in Mittelbiberach liegt sie 2026 im Schnitt bei 10,68 €/m² (Nettokaltmiete, Inseratsauswertung). Davon zu unterscheiden ist die ortsübliche Vergleichsmiete: die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird. Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis ist rechtlich die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich, nicht der Inseratspreis.
Angebotsmiete
Der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen — echte Marktdaten aus der Inseratsauswertung, aufgeschlüsselt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil.
Ortsübliche Vergleichsmiete
Die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird — die rechtlich maßgebliche Größe für Mieterhöhungen.
Mietpreisentwicklung in Mittelbiberach
In Mittelbiberach liegt die durchschnittliche Angebotsmiete aus aktuellen Inseraten bei 10,68 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich ein Anstieg um 2,6 %, was auf eine moderat wachsende Nachfrage am lokalen Mietmarkt hindeutet.
Die Wohnlage hat einen deutlichen Einfluss auf das Mietpreisniveau. Während Wohnungen in einfacher Lage mit 8,73 €/m² angeboten werden, erreichen Objekte in guter Lage 13,43 €/m² – dies entspricht einem Unterschied von rund 54 %. Mittlere Wohnlagen liegen mit 10,56 €/m² nahe am allgemeinen Durchschnitt.
Das Baujahr der Immobilie zeigt ebenfalls einen klaren Zusammenhang mit der Miethöhe. Altbauten bis 1949 werden mit 9,55 €/m² inseriert, während Neubauten ab 2021 13,77 €/m² erreichen. Besonders zwischen den Baujahren 1950-1979 und den moderneren Objekten ab 2000 ist ein merklicher Preissprung zu beobachten.
Marktmieten in Mittelbiberach nach Wohnlage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfach | 7,46 € | 7,84 € | 8,15 € | 8,50 € | 8,73 € |
| Mittel | 9,03 € | 9,49 € | 9,86 € | 10,29 € | 10,56 € |
| Gut | 11,47 € | 12,06 € | 12,54 € | 13,08 € | 13,43 € |
Mietpreise in Mittelbiberach nach Baujahr
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| bis 1949 | 8,17 € | 8,58 € | 8,92 € | 9,31 € | 9,55 € |
| 1950 - 1979 | 8,28 € | 8,70 € | 9,04 € | 9,43 € | 9,68 € |
| 1980 - 1999 | 9,06 € | 9,52 € | 9,90 € | 10,33 € | 10,60 € |
| 2000 - 2015 | 10,26 € | 10,79 € | 11,21 € | 11,69 € | 12,01 € |
| 2016 - 2020 | 11,07 € | 11,64 € | 12,10 € | 12,62 € | 12,96 € |
| ab 2021 | 11,77 € | 12,37 € | 12,86 € | 13,41 € | 13,77 € |
Durchschnittliche Miete nach Wohnungsgröße
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Bis 45 m² | 10,36 € | 10,90 € | 11,33 € | 11,81 € | 12,13 € |
| 45 - 100 m² | 9,36 € | 9,84 € | 10,23 € | 10,67 € | 10,96 € |
| Über 100 m² | 8,48 € | 8,91 € | 9,26 € | 9,66 € | 9,92 € |
| Einfamilienhaus | 10,78 € | 11,33 € | 11,78 € | 12,29 € | 12,62 € |
Wohnungsmieten in Mittelbiberach
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 Zimmer | 10,69 € | 11,23 € | 11,68 € | 12,18 € | 12,50 € |
| 2 Zimmer | 9,57 € | 10,06 € | 10,46 € | 10,91 € | 11,20 € |
| 3 Zimmer | 9,28 € | 9,75 € | 10,14 € | 10,57 € | 10,86 € |
| 4 Zimmer | 8,61 € | 9,05 € | 9,41 € | 9,81 € | 10,08 € |
| 5+ Zimmer | 8,36 € | 8,79 € | 9,14 € | 9,53 € | 9,78 € |
Nach Etage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdgeschoss | 8,95 € | 9,41 € | 9,78 € | 10,20 € | 10,47 € |
| 1. Stock | 9,22 € | 9,69 € | 10,07 € | 10,50 € | 10,78 € |
| 2. Stock | 8,92 € | 9,37 € | 9,74 € | 10,16 € | 10,43 € |
| 3.+ Stock | 9,30 € | 9,77 € | 10,16 € | 10,59 € | 10,88 € |
Mietpreise für Häuser in Mittelbiberach
Nach Haustyp
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 10,28 € | 10,81 € | 11,24 € | 11,72 € | 12,03 € |
| Doppelhaushälfte | 9,39 € | 9,87 € | 10,26 € | 10,70 € | 10,99 € |
| Reihenhaus | 8,41 € | 8,84 € | 9,19 € | 9,59 € | 9,84 € |
| Mehrfamilienhaus | 7,79 € | 8,18 € | 8,51 € | 8,87 € | 9,11 € |
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 3 Zimmer | 8,10 € | 8,51 € | 8,85 € | 9,23 € | 9,47 € |
| 4 Zimmer | 9,06 € | 9,52 € | 9,90 € | 10,32 € | 10,60 € |
| 5 Zimmer | 9,86 € | 10,36 € | 10,77 € | 11,23 € | 11,54 € |
| 6+ Zimmer | 10,21 € | 10,73 € | 11,16 € | 11,64 € | 11,95 € |
Mietpreisbremse & Kappungsgrenze in Mittelbiberach
Mietpreisbremse (Neuvermietung)
Mittelbiberach ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen — bei Neuvermietung ist die Miethöhe nicht auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.
Kappungsgrenze (Bestand)
Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis. Erhöhungen gehen nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.
Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung dürfen bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Jahresmiete umgelegt werden — gedeckelt durch gesetzliche Kappungsbeträge.
Ortsübliche Vergleichsmiete in Mittelbiberach
Ob eine Gemeinde einen amtlichen Mietspiegel führt, entscheidet sie selbst — verbindliche Auskunft dazu erteilt die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung von Mittelbiberach. Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558c/§ 558d BGB), die von der Gemeinde oder von Interessenvertretungen der Mieter und Vermieter erstellt wird. Liegt kein Mietspiegel vor, kann die ortsübliche Vergleichsmiete über Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) begründet werden. Die auf dieser Seite gezeigten Werte sind Angebotsmieten aus Inseraten und dienen der Marktorientierung.
So funktioniert der amtliche Mietspiegel: welche Merkmale zählen?
Innerhalb eines Mietspiegel-Tabellenfeldes entscheidet die Bewertung der wohnwertrelevanten Merkmale (§ 558 Abs. 2 BGB), wo genau eine Wohnung in der Spanne liegt:
1. Bad / WC
Zweites WC, Fußbodenheizung im Bad, hochwertige Ausstattung → aufwertend; fehlende Ausstattung → abwertend.
2. Küche
Moderne Einbauküche, Ceranfeld/Induktion → aufwertend.
3. Wohnung
Balkon/Terrasse, Fußboden, Grundriss, Deckenhöhe.
4. Gebäude
Aufzug, Barrierefreiheit, energetischer Zustand, Fahrradräume, Zustand des Treppenhauses.
5. Wohnumfeld
Lärm, begrünte Innenhöfe, Stellplätze, Aufenthaltsqualität.
Modernisierung
Energetische Sanierung und Modernisierung wirken als Zuschlag innerhalb der Spanne — das Baujahr allein genügt nicht.
So berechnen Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt für Schritt)
- 1
Wohnlage bestimmen. Prüfen Sie im Straßen- und Wohnlagenverzeichnis der Stadt Mittelbiberach, in welcher Wohnlage Ihre Adresse liegt.
- 2
Baualtersklasse & Größe zuordnen. Bestimmen Sie Bezugsfertigkeit (z. B. „1990“) und Wohnfläche (z. B. 70 m²).
- 3
Vergleichswerte heranziehen. Ohne amtlichen Mietspiegel dienen Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) als Grundlage.
- 4
Merkmale bewerten. Gehen Sie die fünf Merkmalgruppen durch und zählen Sie auf- und abwertende Merkmale.
- 5
Innerhalb der Spanne einordnen. Überwiegen aufwertende Merkmale, rückt der Wert zur oberen Spanne; überwiegen abwertende, zur unteren. Halten sie sich die Waage, gilt der Mittelwert.
- 6
Gesamtmiete berechnen. Wohnfläche × €/m² = ortsübliche Nettokaltmiete pro Monat.
Mieten im Umland von Mittelbiberach
Mittelbiberach liegt mit 10,68 €/m² im oberen Bereich der regionalen Mietpreisspanne und übertrifft die meisten Nachbarstädte deutlich. Lediglich eine Nachbarstadt weist mit 11,17 €/m² höhere Mieten auf, während die Mehrzahl der umliegenden Gemeinden Werte zwischen 9,37 €/m² und 10,03 €/m² verzeichnet.
Die Mietpreise in Mittelbiberach positionieren sich damit rund 7,5 % über dem Durchschnitt der Nachbarstädte, der bei etwa 9,92 €/m² liegt. Besonders niedrige Mieten finden sich mit 9,37 €/m² bis 9,64 €/m² in den südlichen und westlichen Nachbargemeinden, während die nördlich gelegenen Orte mit 10,42 €/m² bis 10,70 €/m² näher an das Mittelbiberacher Niveau heranreichen.
| Name | Ø Miete/m² | Veränderung |
|---|---|---|
| Biberach an der Riß | 11,17 € | +2,8% |
| Ingoldingen | 9,64 € | +3,1% |
| Hochdorf (Riß) | 9,77 € | +4,3% |
| Warthausen | 10,70 € | +3,8% |
| Ummendorf (Biberach) | 10,42 € | +4,2% |
| Attenweiler | 9,57 € | +4,0% |
| Bad Schussenried | 9,80 € | +4,1% |
| Bad Buchau | 9,37 € | +3,4% |
| Schemmerhofen | 9,74 € | +2,6% |
| Maselheim | 10,03 € | +2,9% |
Immobilienpreise in Mittelbiberach
Neben Mietpreisen sind auch die Kaufpreise für Immobilien in Mittelbiberach relevant. Für weitere Informationen lesen Sie gerne die Artikel zum Bodenrichtwert in Mittelbiberach sowie zur Entwicklung der aktuellen Quadratmeterpreise zum Mieten und Kaufen in Mittelbiberach.
Häufige Fragen zu den Mietpreisen in Mittelbiberach 2026
Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete aus Inseraten) in Mittelbiberach liegt aktuell bei 10,68 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Miete um 2,6%.
Die Angebotsmieten in Mittelbiberach haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 2,6% verändert. Die detaillierte historische Entwicklung finden Sie im Diagramm weiter oben.
Nein. Mittelbiberach ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen – bei Neuvermietung gilt keine Mietpreisbremse.
Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quellen & Stand der Daten
- Angebotsmieten: laufende Inseratsauswertung, Stand Q1 2026 — Marktdaten, nicht amtlich.
- Rechtsstatus: BBSR-Übersicht zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze — bbsr.bund.de
- Gesetzliche Grundlagen: § 558, § 558a, § 558c, § 558d BGB sowie die Mietspiegelverordnung (MsV) — gesetze-im-internet.de
Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Mieterhöhung, Mietpreisbremse und ortsüblicher Vergleichsmiete erteilen der amtliche Mietspiegel, Mieter- bzw. Vermietervereine oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht.