Mietspiegel Neuenburg am Rhein 2026 — Mietpreise, Rechtslage & amtlicher Mietspiegel
Was kostet Wohnen in Neuenburg am Rhein aktuell? Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete) liegt 2026 bei 11,44 €/m². Diese Seite zeigt die Angebotsmieten aus dem Markt nach Wohnlage, Baujahr und Größe sowie den rechtlichen Rahmen (Mietpreisbremse & Kappungsgrenze).
Marktmiete, Mietspiegel und Recht — drei verschiedene Dinge
Die Angebotsmiete ist der Preis, der in Wohnungsinseraten für neu angebotene Wohnungen verlangt wird — in Neuenburg am Rhein liegt sie 2026 im Schnitt bei 11,44 €/m² (Nettokaltmiete, Inseratsauswertung). Davon zu unterscheiden ist die ortsübliche Vergleichsmiete: die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird. Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis ist rechtlich die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich, nicht der Inseratspreis.
Angebotsmiete
Der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen — echte Marktdaten aus der Inseratsauswertung, aufgeschlüsselt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil.
Ortsübliche Vergleichsmiete
Die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird — die rechtlich maßgebliche Größe für Mieterhöhungen.
Mietpreisentwicklung in Neuenburg am Rhein
In Neuenburg am Rhein liegt die durchschnittliche Angebotsmiete aus aktuellen Inseraten bei 11,44 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich ein Anstieg um 4,0 %, was auf eine moderate Aufwärtsentwicklung des lokalen Mietmarktes hinweist.
Die Wohnlage hat einen deutlichen Einfluss auf das Mietpreisniveau: Während Wohnungen in einfacher Lage durchschnittlich 9,52 €/m² erzielen, werden in guten Lagen 14,66 €/m² aufgerufen. Mittlere Wohnlagen bewegen sich mit 11,2 €/m² nahe am städtischen Durchschnitt.
Das Baujahr der Immobilie spiegelt sich ebenfalls im Mietpreis wider. Altbauten bis 1949 liegen bei 9,92 €/m², während Neubauten ab 2021 mit 14,72 €/m² die höchsten Angebotsmieten erreichen. Zwischen diesen Baujahrsklassen zeigt sich eine kontinuierliche Steigerung: Objekte aus den Jahren 1950 bis 1979 werden für 10,83 €/m² angeboten, Bauten von 1980 bis 1999 für 11,57 €/m², Objekte aus den Jahren 2000 bis 2015 für 12,65 €/m² und solche von 2016 bis 2020 für 14,2 €/m².
Marktmieten in Neuenburg am Rhein nach Wohnlage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfach | 8,06 € | 8,35 € | 8,90 € | 9,33 € | 9,52 € |
| Mittel | 9,49 € | 9,83 € | 10,48 € | 10,99 € | 11,20 € |
| Gut | 12,42 € | 12,87 € | 13,72 € | 14,38 € | 14,66 € |
Mietpreise in Neuenburg am Rhein nach Baujahr
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| bis 1949 | 8,40 € | 8,71 € | 9,28 € | 9,73 € | 9,92 € |
| 1950 - 1979 | 9,17 € | 9,50 € | 10,13 € | 10,62 € | 10,83 € |
| 1980 - 1999 | 9,80 € | 10,16 € | 10,82 € | 11,35 € | 11,57 € |
| 2000 - 2015 | 10,72 € | 11,10 € | 11,83 € | 12,41 € | 12,65 € |
| 2016 - 2020 | 12,03 € | 12,47 € | 13,29 € | 13,93 € | 14,20 € |
| ab 2021 | 12,47 € | 12,92 € | 13,77 € | 14,44 € | 14,72 € |
Durchschnittliche Miete nach Wohnungsgröße
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Bis 45 m² | 11,08 € | 11,47 € | 12,23 € | 12,82 € | 13,07 € |
| 45 - 100 m² | 9,77 € | 10,12 € | 10,79 € | 11,31 € | 11,53 € |
| Über 100 m² | 8,84 € | 9,16 € | 9,76 € | 10,24 € | 10,44 € |
| Einfamilienhaus | 11,38 € | 11,79 € | 12,56 € | 13,17 € | 13,43 € |
Wohnungsmieten in Neuenburg am Rhein
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 Zimmer | 11,72 € | 12,14 € | 12,94 € | 13,56 € | 13,83 € |
| 2 Zimmer | 10,21 € | 10,58 € | 11,27 € | 11,82 € | 12,05 € |
| 3 Zimmer | 9,89 € | 10,24 € | 10,92 € | 11,45 € | 11,67 € |
| 4 Zimmer | 9,03 € | 9,36 € | 9,97 € | 10,46 € | 10,66 € |
| 5+ Zimmer | 8,59 € | 8,90 € | 9,49 € | 9,95 € | 10,14 € |
Nach Etage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdgeschoss | 9,52 € | 9,86 € | 10,51 € | 11,02 € | 11,24 € |
| 1. Stock | 10,12 € | 10,49 € | 11,18 € | 11,72 € | 11,95 € |
| 2. Stock | 9,79 € | 10,14 € | 10,81 € | 11,34 € | 11,56 € |
| 3.+ Stock | 9,88 € | 10,24 € | 10,91 € | 11,44 € | 11,67 € |
Mietpreise für Häuser in Neuenburg am Rhein
Nach Haustyp
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 11,27 € | 11,68 € | 12,44 € | 13,05 € | 13,30 € |
| Doppelhaushälfte | 9,59 € | 9,94 € | 10,59 € | 11,11 € | 11,32 € |
| Reihenhaus | 9,08 € | 9,40 € | 10,02 € | 10,51 € | 10,71 € |
| Mehrfamilienhaus | 8,43 € | 8,74 € | 9,31 € | 9,76 € | 9,96 € |
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 3 Zimmer | 8,69 € | 9,01 € | 9,60 € | 10,06 € | 10,26 € |
| 4 Zimmer | 9,63 € | 9,97 € | 10,63 € | 11,15 € | 11,36 € |
| 5 Zimmer | 10,28 € | 10,65 € | 11,35 € | 11,90 € | 12,14 € |
| 6+ Zimmer | 11,19 € | 11,59 € | 12,35 € | 12,95 € | 13,20 € |
Mietpreisbremse & Kappungsgrenze in Neuenburg am Rhein
Mietpreisbremse (Neuvermietung)
Neuenburg am Rhein ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen — bei Neuvermietung ist die Miethöhe nicht auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.
Kappungsgrenze (Bestand)
Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis. Erhöhungen gehen nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.
Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung dürfen bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Jahresmiete umgelegt werden — gedeckelt durch gesetzliche Kappungsbeträge.
Ortsübliche Vergleichsmiete in Neuenburg am Rhein
Ob eine Gemeinde einen amtlichen Mietspiegel führt, entscheidet sie selbst — verbindliche Auskunft dazu erteilt die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung von Neuenburg am Rhein. Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558c/§ 558d BGB), die von der Gemeinde oder von Interessenvertretungen der Mieter und Vermieter erstellt wird. Liegt kein Mietspiegel vor, kann die ortsübliche Vergleichsmiete über Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) begründet werden. Die auf dieser Seite gezeigten Werte sind Angebotsmieten aus Inseraten und dienen der Marktorientierung.
So funktioniert der amtliche Mietspiegel: welche Merkmale zählen?
Innerhalb eines Mietspiegel-Tabellenfeldes entscheidet die Bewertung der wohnwertrelevanten Merkmale (§ 558 Abs. 2 BGB), wo genau eine Wohnung in der Spanne liegt:
1. Bad / WC
Zweites WC, Fußbodenheizung im Bad, hochwertige Ausstattung → aufwertend; fehlende Ausstattung → abwertend.
2. Küche
Moderne Einbauküche, Ceranfeld/Induktion → aufwertend.
3. Wohnung
Balkon/Terrasse, Fußboden, Grundriss, Deckenhöhe.
4. Gebäude
Aufzug, Barrierefreiheit, energetischer Zustand, Fahrradräume, Zustand des Treppenhauses.
5. Wohnumfeld
Lärm, begrünte Innenhöfe, Stellplätze, Aufenthaltsqualität.
Modernisierung
Energetische Sanierung und Modernisierung wirken als Zuschlag innerhalb der Spanne — das Baujahr allein genügt nicht.
So berechnen Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt für Schritt)
- 1
Wohnlage bestimmen. Prüfen Sie im Straßen- und Wohnlagenverzeichnis der Stadt Neuenburg am Rhein, in welcher Wohnlage Ihre Adresse liegt.
- 2
Baualtersklasse & Größe zuordnen. Bestimmen Sie Bezugsfertigkeit (z. B. „1990“) und Wohnfläche (z. B. 70 m²).
- 3
Vergleichswerte heranziehen. Ohne amtlichen Mietspiegel dienen Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) als Grundlage.
- 4
Merkmale bewerten. Gehen Sie die fünf Merkmalgruppen durch und zählen Sie auf- und abwertende Merkmale.
- 5
Innerhalb der Spanne einordnen. Überwiegen aufwertende Merkmale, rückt der Wert zur oberen Spanne; überwiegen abwertende, zur unteren. Halten sie sich die Waage, gilt der Mittelwert.
- 6
Gesamtmiete berechnen. Wohnfläche × €/m² = ortsübliche Nettokaltmiete pro Monat.
Mieten im Umland von Neuenburg am Rhein
Neuenburg am Rhein liegt mit einer durchschnittlichen Nettokaltmiete von 11,44 €/m² im mittleren Bereich der Region. Die Mietpreise bewegen sich damit leicht unter dem Niveau der umliegenden Städte und ordnen sich zwischen den günstigeren und teureren Nachbargemeinden ein.
Die höchsten Mieten in der Umgebung werden mit 11,79 €/m² verzeichnet, während die niedrigsten Werte bei 10,98 €/m² liegen. Neuenburg am Rhein positioniert sich damit etwa 3,1% unter dem oberen Preisniveau der Region und gleichzeitig rund 4,2% über den günstigsten Nachbarstädten.
| Name | Ø Miete/m² | Veränderung |
|---|---|---|
| Auggen | 11,47 € | +3,0% |
| Buggingen | 11,63 € | +3,3% |
| Heitersheim | 11,60 € | +3,5% |
| Eschbach (Markgräferland) | 11,21 € | +3,7% |
| Badenweiler | 11,41 € | +3,7% |
| Schliengen | 11,27 € | +4,5% |
| Ballrechten-Dottingen | 11,79 € | +2,9% |
| Sulzburg | 11,20 € | +2,9% |
| Hartheim am Rhein | 10,98 € | +4,0% |
| Bad Bellingen | 11,69 € | +2,8% |
Immobilienpreise in Neuenburg am Rhein
Neben Mietpreisen sind auch die Kaufpreise für Immobilien in Neuenburg am Rhein relevant. Für weitere Informationen lesen Sie gerne die Artikel zum Bodenrichtwert in Neuenburg am Rhein sowie zur Entwicklung der aktuellen Quadratmeterpreise zum Mieten und Kaufen in Neuenburg am Rhein.
Häufige Fragen zu den Mietpreisen in Neuenburg am Rhein 2026
Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete aus Inseraten) in Neuenburg am Rhein liegt aktuell bei 11,44 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Miete um 4%.
Die Angebotsmieten in Neuenburg am Rhein haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 4% verändert. Die detaillierte historische Entwicklung finden Sie im Diagramm weiter oben.
Nein. Neuenburg am Rhein ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen – bei Neuvermietung gilt keine Mietpreisbremse.
Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quellen & Stand der Daten
- Angebotsmieten: laufende Inseratsauswertung, Stand Q1 2026 — Marktdaten, nicht amtlich.
- Rechtsstatus: BBSR-Übersicht zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze — bbsr.bund.de
- Gesetzliche Grundlagen: § 558, § 558a, § 558c, § 558d BGB sowie die Mietspiegelverordnung (MsV) — gesetze-im-internet.de
Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Mieterhöhung, Mietpreisbremse und ortsüblicher Vergleichsmiete erteilen der amtliche Mietspiegel, Mieter- bzw. Vermietervereine oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht.