Mietspiegel Buggingen 2026 — Mietpreise, Rechtslage & amtlicher Mietspiegel
Was kostet Wohnen in Buggingen aktuell? Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete) liegt 2026 bei 11,63 €/m². Diese Seite zeigt die Angebotsmieten aus dem Markt nach Wohnlage, Baujahr und Größe sowie den rechtlichen Rahmen (Mietpreisbremse & Kappungsgrenze).
Marktmiete, Mietspiegel und Recht — drei verschiedene Dinge
Die Angebotsmiete ist der Preis, der in Wohnungsinseraten für neu angebotene Wohnungen verlangt wird — in Buggingen liegt sie 2026 im Schnitt bei 11,63 €/m² (Nettokaltmiete, Inseratsauswertung). Davon zu unterscheiden ist die ortsübliche Vergleichsmiete: die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird. Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis ist rechtlich die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich, nicht der Inseratspreis.
Angebotsmiete
Der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen — echte Marktdaten aus der Inseratsauswertung, aufgeschlüsselt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil.
Ortsübliche Vergleichsmiete
Die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird — die rechtlich maßgebliche Größe für Mieterhöhungen.
Mietpreisentwicklung in Buggingen
In Buggingen liegt die durchschnittliche Angebotsmiete aus aktuellen Inseraten bei 11,63 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr ist damit ein Anstieg von 3,3 % zu verzeichnen. Diese Marktdaten basieren auf aktuellen Wohnungsangeboten und spiegeln die Preisentwicklung im lokalen Mietmarkt wider.
Die Wohnlage hat einen deutlichen Einfluss auf das Mietpreisniveau in Buggingen. Während Wohnungen in einfacher Lage mit 9,53 €/m² angeboten werden, erreichen Objekte in guter Lage einen durchschnittlichen Mietpreis von 14,76 €/m². Die mittlere Wohnlage liegt mit 11,45 €/m² erwartungsgemäß zwischen diesen beiden Werten.
Das Baujahr der Immobilie zeigt eine kontinuierliche Preisstaffelung bei den Angebotsmieten. Ältere Wohnungen aus der Vorkriegszeit bis 1949 werden durchschnittlich für 10,36 €/m² inseriert, während Neubauten ab 2021 mit 15,3 €/m² angeboten werden. Objekte aus den Baujahren 2016 bis 2020 liegen bei 14,18 €/m², während Wohnungen aus den Jahren 2000 bis 2015 mit 12,81 €/m² im mittleren Preissegment positioniert sind.
Marktmieten in Buggingen nach Wohnlage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfach | 8,09 € | 8,41 € | 8,88 € | 9,39 € | 9,53 € |
| Mittel | 9,71 € | 10,10 € | 10,67 € | 11,27 € | 11,45 € |
| Gut | 12,52 € | 13,01 € | 13,75 € | 14,53 € | 14,76 € |
Mietpreise in Buggingen nach Baujahr
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| bis 1949 | 8,79 € | 9,14 € | 9,65 € | 10,20 € | 10,36 € |
| 1950 - 1979 | 8,88 € | 9,23 € | 9,75 € | 10,31 € | 10,47 € |
| 1980 - 1999 | 9,88 € | 10,27 € | 10,85 € | 11,47 € | 11,65 € |
| 2000 - 2015 | 10,87 € | 11,29 € | 11,93 € | 12,61 € | 12,81 € |
| 2016 - 2020 | 12,03 € | 12,50 € | 13,21 € | 13,96 € | 14,18 € |
| ab 2021 | 12,98 € | 13,49 € | 14,25 € | 15,06 € | 15,30 € |
Durchschnittliche Miete nach Wohnungsgröße
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Bis 45 m² | 11,16 € | 11,60 € | 12,25 € | 12,95 € | 13,15 € |
| 45 - 100 m² | 10,06 € | 10,46 € | 11,05 € | 11,68 € | 11,86 € |
| Über 100 m² | 9,01 € | 9,36 € | 9,89 € | 10,45 € | 10,62 € |
| Einfamilienhaus | 11,55 € | 12,01 € | 12,68 € | 13,41 € | 13,62 € |
Wohnungsmieten in Buggingen
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 Zimmer | 11,88 € | 12,35 € | 13,04 € | 13,79 € | 14,00 € |
| 2 Zimmer | 10,32 € | 10,72 € | 11,33 € | 11,97 € | 12,16 € |
| 3 Zimmer | 10,12 € | 10,52 € | 11,11 € | 11,74 € | 11,93 € |
| 4 Zimmer | 9,38 € | 9,75 € | 10,30 € | 10,89 € | 11,06 € |
| 5+ Zimmer | 9,17 € | 9,54 € | 10,07 € | 10,65 € | 10,81 € |
Nach Etage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdgeschoss | 9,68 € | 10,06 € | 10,63 € | 11,23 € | 11,41 € |
| 1. Stock | 9,82 € | 10,21 € | 10,79 € | 11,40 € | 11,58 € |
| 2. Stock | 9,95 € | 10,34 € | 10,92 € | 11,54 € | 11,73 € |
| 3.+ Stock | 9,99 € | 10,38 € | 10,97 € | 11,59 € | 11,77 € |
Mietpreise für Häuser in Buggingen
Nach Haustyp
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 11,50 € | 11,96 € | 12,63 € | 13,35 € | 13,56 € |
| Doppelhaushälfte | 9,99 € | 10,39 € | 10,97 € | 11,60 € | 11,78 € |
| Reihenhaus | 9,07 € | 9,42 € | 9,95 € | 10,52 € | 10,69 € |
| Mehrfamilienhaus | 8,52 € | 8,86 € | 9,35 € | 9,89 € | 10,04 € |
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 3 Zimmer | 8,69 € | 9,03 € | 9,54 € | 10,08 € | 10,24 € |
| 4 Zimmer | 9,67 € | 10,05 € | 10,61 € | 11,22 € | 11,40 € |
| 5 Zimmer | 10,54 € | 10,96 € | 11,57 € | 12,23 € | 12,43 € |
| 6+ Zimmer | 10,80 € | 11,23 € | 11,86 € | 12,53 € | 12,73 € |
Mietpreisbremse & Kappungsgrenze in Buggingen
Mietpreisbremse (Neuvermietung)
Buggingen ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen — bei Neuvermietung ist die Miethöhe nicht auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.
Kappungsgrenze (Bestand)
Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis. Erhöhungen gehen nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.
Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung dürfen bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Jahresmiete umgelegt werden — gedeckelt durch gesetzliche Kappungsbeträge.
Ortsübliche Vergleichsmiete in Buggingen
Ob eine Gemeinde einen amtlichen Mietspiegel führt, entscheidet sie selbst — verbindliche Auskunft dazu erteilt die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung von Buggingen. Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558c/§ 558d BGB), die von der Gemeinde oder von Interessenvertretungen der Mieter und Vermieter erstellt wird. Liegt kein Mietspiegel vor, kann die ortsübliche Vergleichsmiete über Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) begründet werden. Die auf dieser Seite gezeigten Werte sind Angebotsmieten aus Inseraten und dienen der Marktorientierung.
So funktioniert der amtliche Mietspiegel: welche Merkmale zählen?
Innerhalb eines Mietspiegel-Tabellenfeldes entscheidet die Bewertung der wohnwertrelevanten Merkmale (§ 558 Abs. 2 BGB), wo genau eine Wohnung in der Spanne liegt:
1. Bad / WC
Zweites WC, Fußbodenheizung im Bad, hochwertige Ausstattung → aufwertend; fehlende Ausstattung → abwertend.
2. Küche
Moderne Einbauküche, Ceranfeld/Induktion → aufwertend.
3. Wohnung
Balkon/Terrasse, Fußboden, Grundriss, Deckenhöhe.
4. Gebäude
Aufzug, Barrierefreiheit, energetischer Zustand, Fahrradräume, Zustand des Treppenhauses.
5. Wohnumfeld
Lärm, begrünte Innenhöfe, Stellplätze, Aufenthaltsqualität.
Modernisierung
Energetische Sanierung und Modernisierung wirken als Zuschlag innerhalb der Spanne — das Baujahr allein genügt nicht.
So berechnen Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt für Schritt)
- 1
Wohnlage bestimmen. Prüfen Sie im Straßen- und Wohnlagenverzeichnis der Stadt Buggingen, in welcher Wohnlage Ihre Adresse liegt.
- 2
Baualtersklasse & Größe zuordnen. Bestimmen Sie Bezugsfertigkeit (z. B. „1990“) und Wohnfläche (z. B. 70 m²).
- 3
Vergleichswerte heranziehen. Ohne amtlichen Mietspiegel dienen Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) als Grundlage.
- 4
Merkmale bewerten. Gehen Sie die fünf Merkmalgruppen durch und zählen Sie auf- und abwertende Merkmale.
- 5
Innerhalb der Spanne einordnen. Überwiegen aufwertende Merkmale, rückt der Wert zur oberen Spanne; überwiegen abwertende, zur unteren. Halten sie sich die Waage, gilt der Mittelwert.
- 6
Gesamtmiete berechnen. Wohnfläche × €/m² = ortsübliche Nettokaltmiete pro Monat.
Mieten im Umland von Buggingen
Buggingen liegt mit 11,63 €/m² leicht über dem Mittelwert der umliegenden Gemeinden und positioniert sich im oberen Mittelfeld der regionalen Mietpreisspanne. Die Mieten bewegen sich damit etwa 5,9 % über dem niedrigsten Vergleichswert und gleichzeitig 5,8 % unter der teuersten Nachbarstadt.
Die höchsten Mieten in der Region werden mit 12,35 €/m² und 12,21 €/m² verzeichnet, während am unteren Ende Werte von 10,98 €/m², 11,20 €/m² und 11,21 €/m² erreicht werden. Buggingen ordnet sich preislich zwischen diesen Extremen ein und weist damit ein moderates Mietpreisniveau im regionalen Vergleich auf.
| Name | Ø Miete/m² | Veränderung |
|---|---|---|
| Heitersheim | 11,60 € | +3,5% |
| Eschbach (Markgräferland) | 11,21 € | +3,7% |
| Ballrechten-Dottingen | 11,79 € | +2,9% |
| Neuenburg am Rhein | 11,44 € | +4,0% |
| Sulzburg | 11,20 € | +2,9% |
| Badenweiler | 11,41 € | +3,7% |
| Staufen im Breisgau | 12,21 € | +3,3% |
| Auggen | 11,47 € | +3,0% |
| Bad Krozingen | 12,35 € | +3,7% |
| Hartheim am Rhein | 10,98 € | +4,0% |
Immobilienpreise in Buggingen
Neben Mietpreisen sind auch die Kaufpreise für Immobilien in Buggingen relevant. Für weitere Informationen lesen Sie gerne die Artikel zum Bodenrichtwert in Buggingen sowie zur Entwicklung der aktuellen Quadratmeterpreise zum Mieten und Kaufen in Buggingen.
Häufige Fragen zu den Mietpreisen in Buggingen 2026
Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete aus Inseraten) in Buggingen liegt aktuell bei 11,63 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Miete um 3,3%.
Die Angebotsmieten in Buggingen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 3,3% verändert. Die detaillierte historische Entwicklung finden Sie im Diagramm weiter oben.
Nein. Buggingen ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen – bei Neuvermietung gilt keine Mietpreisbremse.
Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quellen & Stand der Daten
- Angebotsmieten: laufende Inseratsauswertung, Stand Q1 2026 — Marktdaten, nicht amtlich.
- Rechtsstatus: BBSR-Übersicht zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze — bbsr.bund.de
- Gesetzliche Grundlagen: § 558, § 558a, § 558c, § 558d BGB sowie die Mietspiegelverordnung (MsV) — gesetze-im-internet.de
Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Mieterhöhung, Mietpreisbremse und ortsüblicher Vergleichsmiete erteilen der amtliche Mietspiegel, Mieter- bzw. Vermietervereine oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht.