Mietspiegel Oberboihingen 2026 — Mietpreise, Rechtslage & amtlicher Mietspiegel
Was kostet Wohnen in Oberboihingen aktuell? Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete) liegt 2026 bei 12,04 €/m². Diese Seite zeigt die Angebotsmieten aus dem Markt nach Wohnlage, Baujahr und Größe sowie den rechtlichen Rahmen (Mietpreisbremse & Kappungsgrenze); der amtliche Mietspiegel ist als Originalquelle zitiert und verlinkt.
Marktmiete, Mietspiegel und Recht — drei verschiedene Dinge
Die Angebotsmiete ist der Preis, der in Wohnungsinseraten für neu angebotene Wohnungen verlangt wird — in Oberboihingen liegt sie 2026 im Schnitt bei 12,04 €/m² (Nettokaltmiete, Inseratsauswertung). Davon zu unterscheiden ist die ortsübliche Vergleichsmiete: die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird. Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis ist rechtlich die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich, nicht der Inseratspreis. In Oberboihingen wird die ortsübliche Vergleichsmiete durch den amtlichen Mietspiegel (Stand 01.12.2024) abgebildet — nicht als einzelner Durchschnittswert, sondern differenziert nach Baualter, Größe und weiteren Merkmalen.
Angebotsmiete
Der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen — echte Marktdaten aus der Inseratsauswertung, aufgeschlüsselt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil.
Amtlicher Mietspiegel
Die rechtlich maßgebliche ortsübliche Vergleichsmiete. Wir bauen den amtlichen Mietspiegel nicht nach — wir zitieren und verlinken ihn als Originalquelle.
Mietpreisentwicklung in Oberboihingen
In Oberboihingen liegt ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB mit Stand vom 1. Dezember 2024 vor. Dieser amtliche Mietspiegel bildet die ortsübliche Vergleichsmiete auf Basis der tatsächlichen Bestandsmieten ab und dient als maßgebliche Grundlage für Mietanpassungen im Bestand.
Ergänzend zu den amtlichen Mietspiegeldaten werden nachrichtlich Angebotsmieten aus Inseraten ausgewiesen, die mit durchschnittlich 12,04 €/m² im Vergleich zum Vorjahr um 3,5 % gestiegen sind. Diese Angebotsdaten spiegeln die aktuellen Marktverhältnisse bei Neuvermietungen wider, sind jedoch nicht Bestandteil des amtlichen Mietspiegels und dienen ausschließlich als zusätzliche Marktinformation.
Die Angebotsmieten zeigen deutliche Unterschiede nach Wohnlage: Während Wohnungen in einfacher Lage bei 9,79 €/m² liegen, erreichen Objekte in guter Lage 15,36 €/m². Auch das Baujahr beeinflusst die Angebotswerte erkennbar, wobei Neubauten ab 2021 mit 16,17 €/m² die höchsten Werte aufweisen.
Marktmieten in Oberboihingen nach Wohnlage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfach | 8,41 € | 8,72 € | 9,13 € | 9,47 € | 9,79 € |
| Mittel | 10,63 € | 11,02 € | 11,53 € | 11,97 € | 12,37 € |
| Gut | 13,19 € | 13,68 € | 14,31 € | 14,86 € | 15,36 € |
Mietpreise in Oberboihingen nach Baujahr
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| bis 1949 | 9,00 € | 9,33 € | 9,76 € | 10,13 € | 10,47 € |
| 1950 - 1979 | 9,35 € | 9,70 € | 10,15 € | 10,54 € | 10,89 € |
| 1980 - 1999 | 10,27 € | 10,64 € | 11,14 € | 11,56 € | 11,95 € |
| 2000 - 2015 | 11,89 € | 12,33 € | 12,90 € | 13,39 € | 13,84 € |
| 2016 - 2020 | 12,64 € | 13,10 € | 13,71 € | 14,23 € | 14,70 € |
| ab 2021 | 13,90 € | 14,41 € | 15,08 € | 15,65 € | 16,17 € |
Durchschnittliche Miete nach Wohnungsgröße
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Bis 45 m² | 11,81 € | 12,25 € | 12,81 € | 13,30 € | 13,75 € |
| 45 - 100 m² | 10,42 € | 10,80 € | 11,30 € | 11,73 € | 12,13 € |
| Über 100 m² | 9,24 € | 9,57 € | 10,02 € | 10,40 € | 10,75 € |
| Einfamilienhaus | 12,03 € | 12,47 € | 13,05 € | 13,55 € | 14,00 € |
Wohnungsmieten in Oberboihingen
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 Zimmer | 12,12 € | 12,56 € | 13,15 € | 13,65 € | 14,10 € |
| 2 Zimmer | 10,94 € | 11,34 € | 11,87 € | 12,32 € | 12,73 € |
| 3 Zimmer | 10,23 € | 10,60 € | 11,09 € | 11,52 € | 11,90 € |
| 4 Zimmer | 10,02 € | 10,39 € | 10,87 € | 11,29 € | 11,67 € |
| 5+ Zimmer | 9,29 € | 9,63 € | 10,07 € | 10,46 € | 10,81 € |
Nach Etage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdgeschoss | 10,24 € | 10,61 € | 11,11 € | 11,53 € | 11,91 € |
| 1. Stock | 10,57 € | 10,96 € | 11,47 € | 11,91 € | 12,30 € |
| 2. Stock | 10,04 € | 10,40 € | 10,89 € | 11,30 € | 11,68 € |
| 3.+ Stock | 10,68 € | 11,07 € | 11,58 € | 12,02 € | 12,43 € |
Mietpreise für Häuser in Oberboihingen
Nach Haustyp
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 11,71 € | 12,14 € | 12,70 € | 13,19 € | 13,63 € |
| Doppelhaushälfte | 10,27 € | 10,64 € | 11,14 € | 11,56 € | 11,95 € |
| Reihenhaus | 9,64 € | 10,00 € | 10,46 € | 10,86 € | 11,22 € |
| Mehrfamilienhaus | 8,74 € | 9,06 € | 9,48 € | 9,84 € | 10,17 € |
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 3 Zimmer | 9,44 € | 9,78 € | 10,24 € | 10,63 € | 10,98 € |
| 4 Zimmer | 10,24 € | 10,62 € | 11,11 € | 11,53 € | 11,92 € |
| 5 Zimmer | 11,03 € | 11,43 € | 11,96 € | 12,42 € | 12,83 € |
| 6+ Zimmer | 11,49 € | 11,91 € | 12,46 € | 12,94 € | 13,37 € |
Mietpreisbremse & Kappungsgrenze in Oberboihingen
Mietpreisbremse (Neuvermietung)
Oberboihingen ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen — bei Neuvermietung ist die Miethöhe nicht auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.
Kappungsgrenze (Bestand)
Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis. Erhöhungen gehen nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.
Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung dürfen bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Jahresmiete umgelegt werden — gedeckelt durch gesetzliche Kappungsbeträge.
Amtlicher Mietspiegel Oberboihingen
Oberboihingen hat einen amtlichen Mietspiegel: einen qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB, herausgegeben von Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen (Zweckverband) (Stand 01.12.2024). Er ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und trägt die gesetzliche Vermutungswirkung: Die ausgewiesenen Werte gelten als ortsübliche Vergleichsmiete. Format: Kombination aus Tabelle und Berechnungsmodell. Den vollständigen amtlichen Mietspiegel Oberboihingen können Sie als PDF direkt bei der Originalquelle herunterladen: gutachterausschuss-lkes.de.
- Typ
- Qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB)
- Stand
- 01.12.2024
- Herausgeber
- Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen (Zweckverband)
So funktioniert der amtliche Mietspiegel: welche Merkmale zählen?
Innerhalb eines Mietspiegel-Tabellenfeldes entscheidet die Bewertung der wohnwertrelevanten Merkmale (§ 558 Abs. 2 BGB), wo genau eine Wohnung in der Spanne liegt:
1. Bad / WC
Zweites WC, Fußbodenheizung im Bad, hochwertige Ausstattung → aufwertend; fehlende Ausstattung → abwertend.
2. Küche
Moderne Einbauküche, Ceranfeld/Induktion → aufwertend.
3. Wohnung
Balkon/Terrasse, Fußboden, Grundriss, Deckenhöhe.
4. Gebäude
Aufzug, Barrierefreiheit, energetischer Zustand, Fahrradräume, Zustand des Treppenhauses.
5. Wohnumfeld
Lärm, begrünte Innenhöfe, Stellplätze, Aufenthaltsqualität.
Modernisierung
Energetische Sanierung und Modernisierung wirken als Zuschlag innerhalb der Spanne — das Baujahr allein genügt nicht.
So berechnen Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt für Schritt)
- 1
Wohnlage bestimmen. Prüfen Sie im Straßen- und Wohnlagenverzeichnis der Stadt Oberboihingen, in welcher Wohnlage Ihre Adresse liegt.
- 2
Baualtersklasse & Größe zuordnen. Bestimmen Sie Bezugsfertigkeit (z. B. „1990“) und Wohnfläche (z. B. 70 m²).
- 3
Tabellenfeld im amtlichen Mietspiegel ablesen. Sie erhalten drei Werte: einen Mittelwert sowie eine untere und obere Spanne.
- 4
Merkmale bewerten. Gehen Sie die fünf Merkmalgruppen durch und zählen Sie auf- und abwertende Merkmale.
- 5
Innerhalb der Spanne einordnen. Überwiegen aufwertende Merkmale, rückt der Wert zur oberen Spanne; überwiegen abwertende, zur unteren. Halten sie sich die Waage, gilt der Mittelwert.
- 6
Gesamtmiete berechnen. Wohnfläche × €/m² = ortsübliche Nettokaltmiete pro Monat.
Mieten im Umland von Oberboihingen
Oberboihingen liegt mit 12,04 €/m² im unteren Bereich der regionalen Mietpreisspanne und unterschreitet den Durchschnitt der Nachbarstädte um etwa 3,5 %. Lediglich Wendlingen am Neckar weist mit 11,67 €/m² und Altbach mit 11,93 €/m² noch niedrigere Mieten auf, während Nürtingen mit 12,87 €/m² die höchsten Mietpreise in der Region verzeichnet.
Die übrigen Nachbarstädte bewegen sich in einer engen Bandbreite zwischen 12,06 €/m² und 12,51 €/m², wobei Wolfschlugen mit 12,51 €/m² und Neuhausen auf den Fildern mit 12,35 €/m² zu den vergleichsweise teureren Standorten zählen. Oberboihingen positioniert sich damit als leicht unterdurchschnittlicher Mietpreisstandort in einem insgesamt moderat differenzierten regionalen Umfeld.
| Name | Ø Miete/m² | Veränderung |
|---|---|---|
| Wendlingen am Neckar | 12,37 € | +4,4% |
| Unterensingen | 11,93 € | +4,2% |
| Nürtingen | 12,12 € | +4,8% |
| Köngen | 12,35 € | +4,6% |
| Kirchheim unter Teck | 12,28 € | +5,0% |
| Wernau (Neckar) | 12,51 € | +4,4% |
| Dettingen unter Teck | 12,06 € | +4,5% |
| Wolfschlugen | 12,29 € | +4,2% |
| Frickenhausen | 11,67 € | +4,2% |
| Denkendorf (Württemberg) | 12,87 € | +3,8% |
Immobilienpreise in Oberboihingen
Neben Mietpreisen sind auch die Kaufpreise für Immobilien in Oberboihingen relevant. Für weitere Informationen lesen Sie gerne die Artikel zum Bodenrichtwert in Oberboihingen sowie zur Entwicklung der aktuellen Quadratmeterpreise zum Mieten und Kaufen in Oberboihingen.
Häufige Fragen zu den Mietpreisen in Oberboihingen 2026
Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete aus Inseraten) in Oberboihingen liegt aktuell bei 12,04 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Miete um 3,5%. Nachrichtlich: Für Mieterhöhungen ist der amtliche Mietspiegel maßgeblich, nicht der Inseratspreis.
Die Angebotsmieten in Oberboihingen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 3,5% verändert. Die detaillierte historische Entwicklung finden Sie im Diagramm weiter oben.
Der amtliche Mietspiegel nennt nie nur eine Zahl. Für jede Kombination aus Baualtersklasse und Wohnungsgröße stehen ein Mittelwert sowie eine untere und obere Spanne, dazu Zu- und Abschläge für Wohnlage und Ausstattung. Jeder Wert innerhalb der Spanne kann die ortsübliche Vergleichsmiete sein – die genaue Einordnung folgt aus Ausstattung, Beschaffenheit und energetischem Zustand.
Ja. Oberboihingen hat einen qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB, herausgegeben von Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen (Zweckverband) (Stand 01.12.2024). Er ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und trägt die gesetzliche Vermutungswirkung: Die ausgewiesenen Werte gelten als ortsübliche Vergleichsmiete.
Nein. Oberboihingen ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen – bei Neuvermietung gilt keine Mietpreisbremse.
Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Der amtliche Mietspiegel bildet die ortsübliche Vergleichsmiete aus laufenden Bestandsmietverhältnissen ab. Die Angebotsmiete ist der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen und liegt in Oberboihingen bei rund 12,04 €/m² – sie ist nachrichtlich und nicht amtlich. Rechtlich maßgeblich für Mieterhöhungen ist der amtliche Mietspiegel.
Quellen & Stand der Daten
- Angebotsmieten: laufende Inseratsauswertung, Stand Q1 2026 — Marktdaten, nicht amtlich.
- Amtlicher Mietspiegel Oberboihingen: Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen (Zweckverband) (Stand 01.12.2024) — gutachterausschuss-lkes.de
- Rechtsstatus: BBSR-Übersicht zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze — bbsr.bund.de
- Gesetzliche Grundlagen: § 558, § 558a, § 558c, § 558d BGB sowie die Mietspiegelverordnung (MsV) — gesetze-im-internet.de
Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Mieterhöhung, Mietpreisbremse und ortsüblicher Vergleichsmiete erteilen der amtliche Mietspiegel, Mieter- bzw. Vermietervereine oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht.