Mietspiegel Steinen 2026 — Mietpreise, Rechtslage & amtlicher Mietspiegel
Was kostet Wohnen in Steinen aktuell? Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete) liegt 2026 bei 11,93 €/m². Diese Seite zeigt die Angebotsmieten aus dem Markt nach Wohnlage, Baujahr und Größe sowie den rechtlichen Rahmen (Mietpreisbremse & Kappungsgrenze).
Marktmiete, Mietspiegel und Recht — drei verschiedene Dinge
Die Angebotsmiete ist der Preis, der in Wohnungsinseraten für neu angebotene Wohnungen verlangt wird — in Steinen liegt sie 2026 im Schnitt bei 11,93 €/m² (Nettokaltmiete, Inseratsauswertung). Davon zu unterscheiden ist die ortsübliche Vergleichsmiete: die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird. Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis ist rechtlich die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich, nicht der Inseratspreis.
Angebotsmiete
Der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen — echte Marktdaten aus der Inseratsauswertung, aufgeschlüsselt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil.
Ortsübliche Vergleichsmiete
Die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird — die rechtlich maßgebliche Größe für Mieterhöhungen.
Mietpreisentwicklung in Steinen
Die durchschnittliche Angebotsmiete in Steinen liegt aktuell bei 11,93 €/m², basierend auf verfügbaren Marktdaten aus Wohnungsinseraten. Im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich ein Anstieg um 4,3 %. Diese Werte spiegeln die aktuellen Marktpreise wider und sind nicht mit einem amtlichen Mietspiegel gleichzusetzen.
Die Wohnlage hat einen erheblichen Einfluss auf die Mietpreisgestaltung in Steinen. Während Wohnungen in einfacher Lage durchschnittlich 10,04 €/m² kosten, liegen die Mieten in mittleren Lagen bei 12,26 €/m². In guten Wohnlagen werden mit 15,06 €/m² deutlich höhere Preise aufgerufen, was einer Differenz von rund 50 % gegenüber einfachen Lagen entspricht.
Das Baujahr der Immobilie zeigt einen kontinuierlichen Einfluss auf die Mietpreise. Ältere Gebäude bis Baujahr 1949 werden mit 10,46 €/m² angeboten, während neuere Objekte ab 2021 bei 15,67 €/m² liegen. Besonders ab dem Baujahr 2000 ist eine stärkere Preissteigerung erkennbar, wobei jede neuere Baujahrskategorie durchschnittlich höhere Angebotsmieten aufweist.
Marktmieten in Steinen nach Wohnlage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfach | 8,56 € | 8,87 € | 9,29 € | 9,67 € | 10,04 € |
| Mittel | 10,45 € | 10,83 € | 11,34 € | 11,80 € | 12,26 € |
| Gut | 12,83 € | 13,30 € | 13,93 € | 14,49 € | 15,06 € |
Mietpreise in Steinen nach Baujahr
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| bis 1949 | 8,92 € | 9,24 € | 9,68 € | 10,07 € | 10,46 € |
| 1950 - 1979 | 9,12 € | 9,45 € | 9,89 € | 10,30 € | 10,70 € |
| 1980 - 1999 | 10,17 € | 10,54 € | 11,04 € | 11,49 € | 11,94 € |
| 2000 - 2015 | 11,43 € | 11,85 € | 12,41 € | 12,91 € | 13,42 € |
| 2016 - 2020 | 12,36 € | 12,80 € | 13,41 € | 13,96 € | 14,50 € |
| ab 2021 | 13,35 € | 13,83 € | 14,49 € | 15,08 € | 15,67 € |
Durchschnittliche Miete nach Wohnungsgröße
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Bis 45 m² | 11,61 € | 12,04 € | 12,60 € | 13,12 € | 13,63 € |
| 45 - 100 m² | 10,17 € | 10,54 € | 11,04 € | 11,49 € | 11,94 € |
| Über 100 m² | 9,35 € | 9,69 € | 10,15 € | 10,56 € | 10,98 € |
| Einfamilienhaus | 12,04 € | 12,48 € | 13,07 € | 13,60 € | 14,13 € |
Wohnungsmieten in Steinen
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 Zimmer | 12,37 € | 12,82 € | 13,43 € | 13,97 € | 14,52 € |
| 2 Zimmer | 10,87 € | 11,26 € | 11,79 € | 12,27 € | 12,75 € |
| 3 Zimmer | 10,14 € | 10,51 € | 11,01 € | 11,45 € | 11,90 € |
| 4 Zimmer | 9,90 € | 10,26 € | 10,75 € | 11,19 € | 11,62 € |
| 5+ Zimmer | 9,11 € | 9,44 € | 9,88 € | 10,28 € | 10,69 € |
Nach Etage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdgeschoss | 9,63 € | 9,98 € | 10,45 € | 10,88 € | 11,30 € |
| 1. Stock | 10,53 € | 10,92 € | 11,43 € | 11,90 € | 12,36 € |
| 2. Stock | 9,82 € | 10,17 € | 10,65 € | 11,09 € | 11,52 € |
| 3.+ Stock | 10,22 € | 10,59 € | 11,09 € | 11,54 € | 11,99 € |
Mietpreise für Häuser in Steinen
Nach Haustyp
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 11,44 € | 11,85 € | 12,41 € | 12,92 € | 13,42 € |
| Doppelhaushälfte | 10,25 € | 10,62 € | 11,13 € | 11,58 € | 12,03 € |
| Reihenhaus | 9,30 € | 9,63 € | 10,09 € | 10,50 € | 10,91 € |
| Mehrfamilienhaus | 8,44 € | 8,74 € | 9,16 € | 9,53 € | 9,90 € |
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 3 Zimmer | 9,33 € | 9,67 € | 10,12 € | 10,53 € | 10,95 € |
| 4 Zimmer | 9,92 € | 10,28 € | 10,77 € | 11,21 € | 11,64 € |
| 5 Zimmer | 11,03 € | 11,43 € | 11,97 € | 12,45 € | 12,94 € |
| 6+ Zimmer | 11,54 € | 11,95 € | 12,52 € | 13,03 € | 13,54 € |
Mietpreisbremse & Kappungsgrenze in Steinen
Mietpreisbremse (Neuvermietung)
Steinen ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen — bei Neuvermietung ist die Miethöhe nicht auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.
Kappungsgrenze (Bestand)
Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis. Erhöhungen gehen nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.
Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung dürfen bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Jahresmiete umgelegt werden — gedeckelt durch gesetzliche Kappungsbeträge.
Ortsübliche Vergleichsmiete in Steinen
Ob eine Gemeinde einen amtlichen Mietspiegel führt, entscheidet sie selbst — verbindliche Auskunft dazu erteilt die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung von Steinen. Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558c/§ 558d BGB), die von der Gemeinde oder von Interessenvertretungen der Mieter und Vermieter erstellt wird. Liegt kein Mietspiegel vor, kann die ortsübliche Vergleichsmiete über Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) begründet werden. Die auf dieser Seite gezeigten Werte sind Angebotsmieten aus Inseraten und dienen der Marktorientierung.
So funktioniert der amtliche Mietspiegel: welche Merkmale zählen?
Innerhalb eines Mietspiegel-Tabellenfeldes entscheidet die Bewertung der wohnwertrelevanten Merkmale (§ 558 Abs. 2 BGB), wo genau eine Wohnung in der Spanne liegt:
1. Bad / WC
Zweites WC, Fußbodenheizung im Bad, hochwertige Ausstattung → aufwertend; fehlende Ausstattung → abwertend.
2. Küche
Moderne Einbauküche, Ceranfeld/Induktion → aufwertend.
3. Wohnung
Balkon/Terrasse, Fußboden, Grundriss, Deckenhöhe.
4. Gebäude
Aufzug, Barrierefreiheit, energetischer Zustand, Fahrradräume, Zustand des Treppenhauses.
5. Wohnumfeld
Lärm, begrünte Innenhöfe, Stellplätze, Aufenthaltsqualität.
Modernisierung
Energetische Sanierung und Modernisierung wirken als Zuschlag innerhalb der Spanne — das Baujahr allein genügt nicht.
So berechnen Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt für Schritt)
- 1
Wohnlage bestimmen. Prüfen Sie im Straßen- und Wohnlagenverzeichnis der Stadt Steinen, in welcher Wohnlage Ihre Adresse liegt.
- 2
Baualtersklasse & Größe zuordnen. Bestimmen Sie Bezugsfertigkeit (z. B. „1990“) und Wohnfläche (z. B. 70 m²).
- 3
Vergleichswerte heranziehen. Ohne amtlichen Mietspiegel dienen Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) als Grundlage.
- 4
Merkmale bewerten. Gehen Sie die fünf Merkmalgruppen durch und zählen Sie auf- und abwertende Merkmale.
- 5
Innerhalb der Spanne einordnen. Überwiegen aufwertende Merkmale, rückt der Wert zur oberen Spanne; überwiegen abwertende, zur unteren. Halten sie sich die Waage, gilt der Mittelwert.
- 6
Gesamtmiete berechnen. Wohnfläche × €/m² = ortsübliche Nettokaltmiete pro Monat.
Mieten im Umland von Steinen
Die Mietpreise in Steinen liegen mit 11,93 €/m² im oberen Mittelfeld der Region und bewegen sich nahezu auf dem Niveau der nächstgelegenen Nachbarstadt. Im Vergleich der umliegenden Städte zeigt sich eine Spannweite von rund 2,80 €/m², wobei Steinen leicht über dem regionalen Durchschnitt positioniert ist.
Die höchsten Mieten in der Nachbarschaft werden mit 13,07 €/m² verzeichnet, während am unteren Ende der Skala Werte von 10,26 €/m² erreicht werden. Steinen ordnet sich damit zwischen diesen Extremwerten ein und liegt etwa 13,0% über den günstigsten und 8,7% unter den teuersten Mietpreisen der umliegenden Städte.
| Name | Ø Miete/m² | Veränderung |
|---|---|---|
| Maulburg | 11,90 € | +3,8% |
| Hausen im Wiesental | 11,12 € | +4,6% |
| Lörrach | 13,07 € | +3,7% |
| Kandern | 11,57 € | +4,7% |
| Malsburg-Marzell | 10,59 € | +4,4% |
| Kleines Wiesental | 10,26 € | +3,4% |
| Schopfheim | 11,63 € | +4,4% |
| Rheinfelden | 12,38 € | +3,3% |
| Inzlingen | 12,67 € | +2,8% |
| Binzen | 12,57 € | +4,1% |
Immobilienpreise in Steinen
Neben Mietpreisen sind auch die Kaufpreise für Immobilien in Steinen relevant. Für weitere Informationen lesen Sie gerne die Artikel zum Bodenrichtwert in Steinen sowie zur Entwicklung der aktuellen Quadratmeterpreise zum Mieten und Kaufen in Steinen.
Häufige Fragen zu den Mietpreisen in Steinen 2026
Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete aus Inseraten) in Steinen liegt aktuell bei 11,93 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Miete um 4,3%.
Die Angebotsmieten in Steinen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 4,3% verändert. Die detaillierte historische Entwicklung finden Sie im Diagramm weiter oben.
Nein. Steinen ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen – bei Neuvermietung gilt keine Mietpreisbremse.
Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quellen & Stand der Daten
- Angebotsmieten: laufende Inseratsauswertung, Stand Q1 2026 — Marktdaten, nicht amtlich.
- Rechtsstatus: BBSR-Übersicht zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze — bbsr.bund.de
- Gesetzliche Grundlagen: § 558, § 558a, § 558c, § 558d BGB sowie die Mietspiegelverordnung (MsV) — gesetze-im-internet.de
Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Mieterhöhung, Mietpreisbremse und ortsüblicher Vergleichsmiete erteilen der amtliche Mietspiegel, Mieter- bzw. Vermietervereine oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht.