Mietspiegel Erkrath 2026 — Mietpreise, Rechtslage & amtlicher Mietspiegel
Was kostet Wohnen in Erkrath aktuell? Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete) liegt 2026 bei 10,5 €/m². Diese Seite zeigt die Angebotsmieten aus dem Markt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil, sowie den rechtlichen Rahmen (Mietpreisbremse & Kappungsgrenze).
Marktmiete, Mietspiegel und Recht — drei verschiedene Dinge
Die Angebotsmiete ist der Preis, der in Wohnungsinseraten für neu angebotene Wohnungen verlangt wird — in Erkrath liegt sie 2026 im Schnitt bei 10,5 €/m² (Nettokaltmiete, Inseratsauswertung). Davon zu unterscheiden ist die ortsübliche Vergleichsmiete: die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird. Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis ist rechtlich die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich, nicht der Inseratspreis.
Angebotsmiete
Der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen — echte Marktdaten aus der Inseratsauswertung, aufgeschlüsselt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil.
Ortsübliche Vergleichsmiete
Die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird — die rechtlich maßgebliche Größe für Mieterhöhungen.
Mietpreisentwicklung in Erkrath
In Erkrath liegt die durchschnittliche Angebotsmiete aus aktuellen Inseraten bei 10,5 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr ist damit ein Anstieg um 4,7 % zu verzeichnen. Diese Marktdaten basieren auf Wohnungsangeboten und unterscheiden sich von einem amtlichen Mietspiegel.
Die Wohnlage hat einen erheblichen Einfluss auf das Mietniveau in Erkrath. Während Wohnungen in einfacher Lage durchschnittlich 8,62 €/m² kosten, werden in guten Lagen 13,04 €/m² aufgerufen. In mittleren Wohnlagen bewegt sich die Angebotsmiete bei 10,42 €/m².
Das Baujahr der Immobilie zeigt eine deutliche Staffelung der Mietpreise. Altbauten bis 1949 werden mit 9,3 €/m² inseriert, während Neubauten ab 2021 mit 13,96 €/m² die höchsten Angebotsmieten aufweisen. Wohnungen aus den Baujahren 2000 bis 2015 liegen bei 11,74 €/m², solche aus den Jahren 2016 bis 2020 bei 13,05 €/m².
Marktmieten in Erkrath nach Wohnlage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfach | 7,08 € | 7,47 € | 7,89 € | 8,36 € | 8,62 € |
| Mittel | 8,56 € | 9,03 € | 9,53 € | 10,11 € | 10,42 € |
| Gut | 10,72 € | 11,30 € | 11,94 € | 12,66 € | 13,04 € |
Mietpreise in Erkrath nach Baujahr
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| bis 1949 | 7,64 € | 8,06 € | 8,51 € | 9,02 € | 9,30 € |
| 1950 - 1979 | 7,98 € | 8,41 € | 8,88 € | 9,42 € | 9,70 € |
| 1980 - 1999 | 8,40 € | 8,85 € | 9,35 € | 9,92 € | 10,22 € |
| 2000 - 2015 | 9,65 € | 10,17 € | 10,74 € | 11,39 € | 11,74 € |
| 2016 - 2020 | 10,72 € | 11,31 € | 11,94 € | 12,66 € | 13,05 € |
| ab 2021 | 11,48 € | 12,10 € | 12,78 € | 13,55 € | 13,96 € |
Durchschnittliche Miete nach Wohnungsgröße
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Bis 45 m² | 9,97 € | 10,52 € | 11,10 € | 11,77 € | 12,13 € |
| 45 - 100 m² | 8,84 € | 9,32 € | 9,84 € | 10,43 € | 10,75 € |
| Über 100 m² | 7,87 € | 8,30 € | 8,76 € | 9,29 € | 9,57 € |
| Einfamilienhaus | 10,34 € | 10,91 € | 11,52 € | 12,21 € | 12,58 € |
Wohnungsmieten in Erkrath
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 Zimmer | 10,34 € | 10,90 € | 11,51 € | 12,21 € | 12,58 € |
| 2 Zimmer | 9,04 € | 9,54 € | 10,07 € | 10,68 € | 11,00 € |
| 3 Zimmer | 8,50 € | 8,96 € | 9,46 € | 10,03 € | 10,34 € |
| 4 Zimmer | 8,32 € | 8,78 € | 9,27 € | 9,83 € | 10,13 € |
| 5+ Zimmer | 7,89 € | 8,32 € | 8,79 € | 9,32 € | 9,61 € |
Nach Etage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdgeschoss | 8,29 € | 8,75 € | 9,24 € | 9,79 € | 10,09 € |
| 1. Stock | 8,85 € | 9,34 € | 9,86 € | 10,46 € | 10,77 € |
| 2. Stock | 8,65 € | 9,12 € | 9,63 € | 10,22 € | 10,53 € |
| 3.+ Stock | 8,70 € | 9,17 € | 9,69 € | 10,27 € | 10,58 € |
Mietpreise für Häuser in Erkrath
Nach Haustyp
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 9,70 € | 10,23 € | 10,80 € | 11,45 € | 11,80 € |
| Doppelhaushälfte | 8,67 € | 9,14 € | 9,66 € | 10,24 € | 10,55 € |
| Reihenhaus | 7,85 € | 8,28 € | 8,74 € | 9,27 € | 9,55 € |
| Mehrfamilienhaus | 7,39 € | 7,79 € | 8,23 € | 8,73 € | 8,99 € |
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 3 Zimmer | 7,94 € | 8,37 € | 8,84 € | 9,37 € | 9,66 € |
| 4 Zimmer | 8,57 € | 9,04 € | 9,55 € | 10,12 € | 10,43 € |
| 5 Zimmer | 8,97 € | 9,46 € | 9,99 € | 10,59 € | 10,91 € |
| 6+ Zimmer | 9,43 € | 9,94 € | 10,50 € | 11,13 € | 11,47 € |
Mietpreisbremse & Kappungsgrenze in Erkrath
Mietpreisbremse (Neuvermietung)
Bei Wiedervermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Erkrath ist in der Mieterschutzverordnung NRW (seit 01.03.2025) als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt festgelegt. Bundesweit bis Ende 2029 verlängert.
Kappungsgrenze (Bestand)
Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis — statt bundesweit 20 %, abgesenkt über die MietSchVO NRW, gültig bis 28.02.2030. Erhöhungen gehen nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.
Kündigungssperrfrist nach Umwandlung: Nach Umwandlung in Eigentumswohnungen ist die Sperrfrist in Erkrath auf 8 Jahre verlängert.
Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung dürfen bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Jahresmiete umgelegt werden — gedeckelt durch gesetzliche Kappungsbeträge.
Ortsübliche Vergleichsmiete in Erkrath
Ob eine Gemeinde einen amtlichen Mietspiegel führt, entscheidet sie selbst — verbindliche Auskunft dazu erteilt die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung von Erkrath. Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558c/§ 558d BGB), die von der Gemeinde oder von Interessenvertretungen der Mieter und Vermieter erstellt wird. Liegt kein Mietspiegel vor, kann die ortsübliche Vergleichsmiete über Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) begründet werden. Die auf dieser Seite gezeigten Werte sind Angebotsmieten aus Inseraten und dienen der Marktorientierung.
So funktioniert der amtliche Mietspiegel: welche Merkmale zählen?
Innerhalb eines Mietspiegel-Tabellenfeldes entscheidet die Bewertung der wohnwertrelevanten Merkmale (§ 558 Abs. 2 BGB), wo genau eine Wohnung in der Spanne liegt:
1. Bad / WC
Zweites WC, Fußbodenheizung im Bad, hochwertige Ausstattung → aufwertend; fehlende Ausstattung → abwertend.
2. Küche
Moderne Einbauküche, Ceranfeld/Induktion → aufwertend.
3. Wohnung
Balkon/Terrasse, Fußboden, Grundriss, Deckenhöhe.
4. Gebäude
Aufzug, Barrierefreiheit, energetischer Zustand, Fahrradräume, Zustand des Treppenhauses.
5. Wohnumfeld
Lärm, begrünte Innenhöfe, Stellplätze, Aufenthaltsqualität.
Modernisierung
Energetische Sanierung und Modernisierung wirken als Zuschlag innerhalb der Spanne — das Baujahr allein genügt nicht.
So berechnen Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt für Schritt)
- 1
Wohnlage bestimmen. Prüfen Sie im Straßen- und Wohnlagenverzeichnis der Stadt Erkrath, in welcher Wohnlage Ihre Adresse liegt.
- 2
Baualtersklasse & Größe zuordnen. Bestimmen Sie Bezugsfertigkeit (z. B. „1990“) und Wohnfläche (z. B. 70 m²).
- 3
Vergleichswerte heranziehen. Ohne amtlichen Mietspiegel dienen Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) als Grundlage.
- 4
Merkmale bewerten. Gehen Sie die fünf Merkmalgruppen durch und zählen Sie auf- und abwertende Merkmale.
- 5
Innerhalb der Spanne einordnen. Überwiegen aufwertende Merkmale, rückt der Wert zur oberen Spanne; überwiegen abwertende, zur unteren. Halten sie sich die Waage, gilt der Mittelwert.
- 6
Gesamtmiete berechnen. Wohnfläche × €/m² = ortsübliche Nettokaltmiete pro Monat.
Mieten im Umland von Erkrath
Erkrath liegt mit einer durchschnittlichen Nettokaltmiete von 10,50 €/m² im mittleren Bereich der regionalen Mietpreisspanne. Die Mieten der Nachbarstädte bewegen sich zwischen 9,33 €/m² und 12,99 €/m², wobei Erkrath nahe am regionalen Durchschnitt positioniert ist.
Deutlich höhere Mieten weisen insbesondere Städte mit 12,99 €/m² und 11,44 €/m² auf, während andere Nachbarstädte mit 9,33 €/m², 9,40 €/m² und 9,48 €/m² spürbar günstigere Mietkonditionen bieten. Erkrath liegt damit etwa 12,5% über den günstigsten und 19,2% unter den teuersten Mietniveaus der direkten Nachbarschaft.
| Name | Ø Miete/m² | Veränderung |
|---|---|---|
| Hilden | 11,13 € | +3,3% |
| Mettmann | 10,37 € | +2,3% |
| Haan | 10,48 € | +3,9% |
| Düsseldorf | 12,99 € | +5,1% |
| Wülfrath | 9,48 € | +3,7% |
| Ratingen | 11,41 € | +4,9% |
| Solingen | 9,40 € | +5,5% |
| Langenfeld (Rheinland) | 11,10 € | +1,9% |
| Heiligenhaus | 9,33 € | +3,5% |
| Monheim am Rhein | 11,44 € | +4,5% |
Immobilienpreise in Erkrath
Neben Mietpreisen sind auch die Kaufpreise für Immobilien in Erkrath relevant. Für weitere Informationen lesen Sie gerne die Artikel zum Bodenrichtwert in Erkrath sowie zur Entwicklung der aktuellen Quadratmeterpreise zum Mieten und Kaufen in Erkrath.
Häufige Fragen zu den Mietpreisen in Erkrath 2026
Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete aus Inseraten) in Erkrath liegt aktuell bei 10,5 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Miete um 4,7%.
Die Angebotsmieten in Erkrath haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 4,7% verändert. Die detaillierte historische Entwicklung finden Sie im Diagramm weiter oben.
Ja. Erkrath ist in der Mieterschutzverordnung NRW (in Kraft seit 01.03.2025) als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt festgelegt. Bei Wiedervermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen; bundesweit wurde die Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängert.
Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen (statt bundesweit 20 % – abgesenkt über die MietSchVO NRW, gültig bis 28.02.2030) – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quellen & Stand der Daten
- Angebotsmieten: laufende Inseratsauswertung, Stand Q1 2026 — Marktdaten, nicht amtlich.
- Rechtsstatus: BBSR-Übersicht zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze sowie Mieterschutzverordnung NRW — recht.nrw.de
- Gesetzliche Grundlagen: § 558, § 558a, § 558c, § 558d BGB sowie die Mietspiegelverordnung (MsV) — gesetze-im-internet.de
Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Mieterhöhung, Mietpreisbremse und ortsüblicher Vergleichsmiete erteilen der amtliche Mietspiegel, Mieter- bzw. Vermietervereine oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht.