Mietspiegel Horgenzell 2026 — Mietpreise, Rechtslage & amtlicher Mietspiegel

Was kostet Wohnen in Horgenzell aktuell? Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete) liegt 2026 bei 10,53 €/m². Diese Seite zeigt die Angebotsmieten aus dem Markt nach Wohnlage, Baujahr und Größe sowie den rechtlichen Rahmen (Mietpreisbremse & Kappungsgrenze); der amtliche Mietspiegel ist als Originalquelle zitiert und verlinkt.

10,53 €/m²Ø Angebotsmiete (Neuvermietung)Marktmiete · Inseratsauswertung
§ 558dQualifizierter MietspiegelMietpreisbremse: nein · Kappung 20 %
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Marktmiete, Mietspiegel und Recht — drei verschiedene Dinge

Die Angebotsmiete ist der Preis, der in Wohnungsinseraten für neu angebotene Wohnungen verlangt wird — in Horgenzell liegt sie 2026 im Schnitt bei 10,53 €/m² (Nettokaltmiete, Inseratsauswertung). Davon zu unterscheiden ist die ortsübliche Vergleichsmiete: die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird. Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis ist rechtlich die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich, nicht der Inseratspreis. In Horgenzell wird die ortsübliche Vergleichsmiete durch den amtlichen Mietspiegel (Stand 01.08.2025) abgebildet — nicht als einzelner Durchschnittswert, sondern differenziert nach Baualter, Größe und weiteren Merkmalen.

Marktdaten

Angebotsmiete

~10,53 €/m²Ø Neuvermietung

Der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen — echte Marktdaten aus der Inseratsauswertung, aufgeschlüsselt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil.

Rechtlich maßgeblich

Amtlicher Mietspiegel

Die rechtlich maßgebliche ortsübliche Vergleichsmiete. Wir bauen den amtlichen Mietspiegel nicht nach — wir zitieren und verlinken ihn als Originalquelle.

Mietpreisentwicklung in Horgenzell

Für Horgenzell liegt ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB mit Stand vom 1. August 2025 vor. Dieser amtliche Mietspiegel bildet die maßgebliche Grundlage zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete und basiert auf den tatsächlich gezahlten Bestandsmieten im Gemeindegebiet. Die im Mietspiegel ausgewiesenen Werte dienen insbesondere bei Mietanpassungen und rechtlichen Auseinandersetzungen als verbindliche Orientierung.

Ergänzend werden auf dieser Seite Angebotsmieten aus Inseraten dargestellt, die einen Eindruck der aktuellen Marktsituation vermitteln. Diese Inseratsdaten sind jedoch ausdrücklich keine amtlichen Mietspiegelwerte, sondern nachrichtliche Marktinformationen, die typischerweise über den Bestandsmieten liegen. Die durchschnittliche Angebotsmiete in Horgenzell beträgt aktuell 10,53 €/m² und ist gegenüber dem Vorjahr um 4,4 % gestiegen.

Die Angebotsmieten zeigen deutliche Unterschiede nach Wohnlage: In einfachen Lagen werden 8,69 €/m² aufgerufen, in mittleren Lagen 10,59 €/m² und in guten Lagen 12,98 €/m². Bei der Differenzierung nach Baujahr reicht die Spanne von 9,39 €/m² für Wohnungen bis Baujahr 1949 bis zu 13,57 €/m² für Neubauten ab 2021.

Wohnungen
10,53 €/m²
Q1 2026
Q+1.15%
Q4 2025
Y+4.36%
Q1 2025
Häuser
10,36 €/m²
Q1 2026
Q+0.78%
Q4 2025
Y+1.97%
Q1 2025
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Marktmieten in Horgenzell nach Wohnlage

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Einfach7,43 €7,74 €8,11 €8,44 €8,69 €
Mittel9,05 €9,43 €9,87 €10,27 €10,59 €
Gut11,09 €11,56 €12,11 €12,60 €12,98 €

Mietpreise in Horgenzell nach Baujahr

Nettokaltmiete /20222023202420252026
bis 19498,02 €8,36 €8,75 €9,11 €9,39 €
1950 - 19798,24 €8,59 €8,99 €9,36 €9,64 €
1980 - 19998,97 €9,35 €9,79 €10,19 €10,50 €
2000 - 201510,15 €10,58 €11,08 €11,53 €11,88 €
2016 - 202011,25 €11,73 €12,28 €12,78 €13,17 €
ab 202111,59 €12,08 €12,65 €13,17 €13,57 €

Durchschnittliche Miete nach Wohnungsgröße

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Bis 45 m²9,94 €10,36 €10,85 €11,29 €11,64 €
45 - 100 m²8,75 €9,12 €9,55 €9,94 €10,24 €
Über 100 m²8,17 €8,52 €8,92 €9,28 €9,57 €
Einfamilienhaus10,53 €10,98 €11,50 €11,97 €12,33 €
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Wohnungsmieten in Horgenzell

Nach Zimmeranzahl

Nettokaltmiete /20222023202420252026
1 Zimmer10,65 €11,10 €11,62 €12,09 €12,46 €
2 Zimmer9,49 €9,90 €10,36 €10,78 €11,11 €
3 Zimmer8,77 €9,14 €9,57 €9,96 €10,26 €
4 Zimmer8,29 €8,64 €9,04 €9,41 €9,70 €
5+ Zimmer8,29 €8,64 €9,05 €9,42 €9,71 €

Nach Etage

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Erdgeschoss8,49 €8,85 €9,26 €9,64 €9,94 €
1. Stock9,03 €9,41 €9,86 €10,26 €10,57 €
2. Stock8,91 €9,29 €9,72 €10,12 €10,43 €
3.+ Stock8,91 €9,28 €9,72 €10,12 €10,42 €

Mietpreise für Häuser in Horgenzell

Nach Haustyp

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Einfamilienhaus10,36 €10,80 €11,31 €11,77 €12,13 €
Doppelhaushälfte8,85 €9,22 €9,66 €10,05 €10,36 €
Reihenhaus8,03 €8,37 €8,76 €9,12 €9,40 €
Mehrfamilienhaus7,51 €7,83 €8,20 €8,53 €8,79 €

Nach Zimmeranzahl

Nettokaltmiete /20222023202420252026
3 Zimmer7,85 €8,18 €8,56 €8,91 €9,19 €
4 Zimmer9,03 €9,41 €9,85 €10,26 €10,57 €
5 Zimmer9,59 €10,00 €10,47 €10,90 €11,23 €
6+ Zimmer10,22 €10,65 €11,15 €11,61 €11,96 €

Mietpreisbremse & Kappungsgrenze in Horgenzell

Gilt in Horgenzell

Mietpreisbremse (Neuvermietung)

Gilt nicht

Horgenzell ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen — bei Neuvermietung ist die Miethöhe nicht auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.

Kappungsgrenze (Bestand)

20 % in 3 Jahren

Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis. Erhöhungen gehen nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.

Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung dürfen bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Jahresmiete umgelegt werden — gedeckelt durch gesetzliche Kappungsbeträge.

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Amtlicher Mietspiegel Horgenzell

Horgenzell hat einen amtlichen Mietspiegel: einen qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB, herausgegeben von Bürgermeisteramt Horgenzell (Stand 01.08.2025). Er ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und trägt die gesetzliche Vermutungswirkung: Die ausgewiesenen Werte gelten als ortsübliche Vergleichsmiete. Format: Kombination aus Tabelle und Berechnungsmodell. Den vollständigen amtlichen Mietspiegel Horgenzell können Sie als PDF direkt bei der Originalquelle herunterladen: horgenzell.de.

Amtliche Angaben · Stand 01.08.2025
Mietspiegel Horgenzell
Typ
Qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB)
Stand
01.08.2025
Herausgeber
Bürgermeisteramt Horgenzell

So funktioniert der amtliche Mietspiegel: welche Merkmale zählen?

Innerhalb eines Mietspiegel-Tabellenfeldes entscheidet die Bewertung der wohnwertrelevanten Merkmale (§ 558 Abs. 2 BGB), wo genau eine Wohnung in der Spanne liegt:

1. Bad / WC

Zweites WC, Fußbodenheizung im Bad, hochwertige Ausstattung → aufwertend; fehlende Ausstattung → abwertend.

2. Küche

Moderne Einbauküche, Ceranfeld/Induktion → aufwertend.

3. Wohnung

Balkon/Terrasse, Fußboden, Grundriss, Deckenhöhe.

4. Gebäude

Aufzug, Barrierefreiheit, energetischer Zustand, Fahrradräume, Zustand des Treppenhauses.

5. Wohnumfeld

Lärm, begrünte Innenhöfe, Stellplätze, Aufenthaltsqualität.

Modernisierung

Energetische Sanierung und Modernisierung wirken als Zuschlag innerhalb der Spanne — das Baujahr allein genügt nicht.

So berechnen Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt für Schritt)

  1. 1

    Wohnlage bestimmen. Prüfen Sie im Straßen- und Wohnlagenverzeichnis der Stadt Horgenzell, in welcher Wohnlage Ihre Adresse liegt.

  2. 2

    Baualtersklasse & Größe zuordnen. Bestimmen Sie Bezugsfertigkeit (z. B. „1990“) und Wohnfläche (z. B. 70 m²).

  3. 3

    Tabellenfeld im amtlichen Mietspiegel ablesen. Sie erhalten drei Werte: einen Mittelwert sowie eine untere und obere Spanne.

  4. 4

    Merkmale bewerten. Gehen Sie die fünf Merkmalgruppen durch und zählen Sie auf- und abwertende Merkmale.

  5. 5

    Innerhalb der Spanne einordnen. Überwiegen aufwertende Merkmale, rückt der Wert zur oberen Spanne; überwiegen abwertende, zur unteren. Halten sie sich die Waage, gilt der Mittelwert.

  6. 6

    Gesamtmiete berechnen. Wohnfläche × €/m² = ortsübliche Nettokaltmiete pro Monat.

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Mieten im Umland von Horgenzell

Horgenzell bewegt sich mit 10,53 €/m² im mittleren Bereich der regionalen Mietpreisspanne und liegt leicht über dem Durchschnitt der Nachbarstädte. Die Mieten positionieren sich zwischen den günstigeren Gemeinden und den preisintensiveren Standorten der Region.

Die Nachbarstädte zeigen eine erhebliche Preisspanne von 9,65 €/m² bis 12,35 €/m², wobei die höchsten Mieten um etwa 17,2% über dem Niveau von Horgenzell liegen. Die günstigsten Standorte der Region bleiben mit Werten zwischen 9,65 €/m² und 9,88 €/m² um rund 8,4% unter den Mietpreisen in Horgenzell.

NameØ Miete/m²Veränderung
Deggenhausertal10,38 €+4,0%
Berg (Schussental)11,52 €+4,3%
Wilhelmsdorf (Württemberg)9,75 €+4,1%
Oberteuringen11,31 €+4,0%
Fronreute10,45 €+4,2%
Ravensburg12,35 €+4,7%
Illmensee9,88 €+3,5%
Ebenweiler9,65 €+4,1%
Weingarten (Württemberg)11,94 €+3,9%
Markdorf12,14 €+3,3%

Immobilienpreise in Horgenzell

Neben Mietpreisen sind auch die Kaufpreise für Immobilien in Horgenzell relevant. Für weitere Informationen lesen Sie gerne die Artikel zum Bodenrichtwert in Horgenzell sowie zur Entwicklung der aktuellen Quadratmeterpreise zum Mieten und Kaufen in Horgenzell.

Häufige Fragen zu den Mietpreisen in Horgenzell 2026

Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete aus Inseraten) in Horgenzell liegt aktuell bei 10,53 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Miete um 4,4%. Nachrichtlich: Für Mieterhöhungen ist der amtliche Mietspiegel maßgeblich, nicht der Inseratspreis.

Die Angebotsmieten in Horgenzell haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 4,4% verändert. Die detaillierte historische Entwicklung finden Sie im Diagramm weiter oben.

Der amtliche Mietspiegel nennt nie nur eine Zahl. Für jede Kombination aus Baualtersklasse und Wohnungsgröße stehen ein Mittelwert sowie eine untere und obere Spanne, dazu Zu- und Abschläge für Wohnlage und Ausstattung. Jeder Wert innerhalb der Spanne kann die ortsübliche Vergleichsmiete sein – die genaue Einordnung folgt aus Ausstattung, Beschaffenheit und energetischem Zustand.

Ja. Horgenzell hat einen qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB, herausgegeben von Bürgermeisteramt Horgenzell (Stand 01.08.2025). Er ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und trägt die gesetzliche Vermutungswirkung: Die ausgewiesenen Werte gelten als ortsübliche Vergleichsmiete.

Nein. Horgenzell ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen – bei Neuvermietung gilt keine Mietpreisbremse.

Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.

Der amtliche Mietspiegel bildet die ortsübliche Vergleichsmiete aus laufenden Bestandsmietverhältnissen ab. Die Angebotsmiete ist der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen und liegt in Horgenzell bei rund 10,53 €/m² – sie ist nachrichtlich und nicht amtlich. Rechtlich maßgeblich für Mieterhöhungen ist der amtliche Mietspiegel.

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Quellen & Stand der Daten

  • Angebotsmieten: laufende Inseratsauswertung, Stand Q1 2026 — Marktdaten, nicht amtlich.
  • Amtlicher Mietspiegel Horgenzell: Bürgermeisteramt Horgenzell (Stand 01.08.2025) — horgenzell.de
  • Rechtsstatus: BBSR-Übersicht zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze — bbsr.bund.de
  • Gesetzliche Grundlagen: § 558, § 558a, § 558c, § 558d BGB sowie die Mietspiegelverordnung (MsV) — gesetze-im-internet.de

Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Mieterhöhung, Mietpreisbremse und ortsüblicher Vergleichsmiete erteilen der amtliche Mietspiegel, Mieter- bzw. Vermietervereine oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht.