Mietspiegel Zell im Wiesental 2026 — Mietpreise, Rechtslage & amtlicher Mietspiegel
Was kostet Wohnen in Zell im Wiesental aktuell? Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete) liegt 2026 bei 9,99 €/m². Diese Seite zeigt die Angebotsmieten aus dem Markt nach Wohnlage, Baujahr und Größe sowie den rechtlichen Rahmen (Mietpreisbremse & Kappungsgrenze).
Marktmiete, Mietspiegel und Recht — drei verschiedene Dinge
Die Angebotsmiete ist der Preis, der in Wohnungsinseraten für neu angebotene Wohnungen verlangt wird — in Zell im Wiesental liegt sie 2026 im Schnitt bei 9,99 €/m² (Nettokaltmiete, Inseratsauswertung). Davon zu unterscheiden ist die ortsübliche Vergleichsmiete: die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird. Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis ist rechtlich die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich, nicht der Inseratspreis.
Angebotsmiete
Der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen — echte Marktdaten aus der Inseratsauswertung, aufgeschlüsselt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil.
Ortsübliche Vergleichsmiete
Die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird — die rechtlich maßgebliche Größe für Mieterhöhungen.
Mietpreisentwicklung in Zell im Wiesental
In Zell im Wiesental liegt die durchschnittliche Angebotsmiete aus aktuellen Inseraten bei 9,99 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich ein Anstieg der Angebotsmieten um 4,8 %.
Die Wohnlage beeinflusst das Mietniveau deutlich. Während Wohnungen in einfacher Lage mit 8,11 €/m² inseriert werden, erreichen Objekte in guter Lage 12,35 €/m². In mittleren Lagen liegen die Angebotsmieten bei 9,68 €/m².
Das Baujahr wirkt sich ebenfalls merklich auf die Mietpreise aus. Ältere Bestandsimmobilien bis Baujahr 1949 werden zu 8,74 €/m² angeboten, während Neubauwohnungen ab 2021 Angebotsmieten von 13,27 €/m² erzielen. Objekte aus den Baujahren 1950 bis 1979 liegen bei 9,23 €/m², gefolgt von Immobilien der Dekaden 1980 bis 1999 mit 10,22 €/m² und 2000 bis 2015 mit 10,83 €/m².
Marktmieten in Zell im Wiesental nach Wohnlage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfach | 6,91 € | 7,16 € | 7,50 € | 7,81 € | 8,11 € |
| Mittel | 8,25 € | 8,55 € | 8,96 € | 9,32 € | 9,68 € |
| Gut | 10,52 € | 10,91 € | 11,43 € | 11,89 € | 12,35 € |
Mietpreise in Zell im Wiesental nach Baujahr
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| bis 1949 | 7,45 € | 7,72 € | 8,09 € | 8,41 € | 8,74 € |
| 1950 - 1979 | 7,87 € | 8,16 € | 8,55 € | 8,89 € | 9,23 € |
| 1980 - 1999 | 8,71 € | 9,03 € | 9,46 € | 9,84 € | 10,22 € |
| 2000 - 2015 | 9,23 € | 9,56 € | 10,02 € | 10,42 € | 10,83 € |
| 2016 - 2020 | 10,11 € | 10,48 € | 10,98 € | 11,42 € | 11,86 € |
| ab 2021 | 11,31 € | 11,72 € | 12,28 € | 12,78 € | 13,27 € |
Durchschnittliche Miete nach Wohnungsgröße
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Bis 45 m² | 9,68 € | 10,03 € | 10,51 € | 10,93 € | 11,36 € |
| 45 - 100 m² | 8,48 € | 8,79 € | 9,21 € | 9,58 € | 9,95 € |
| Über 100 m² | 7,61 € | 7,89 € | 8,27 € | 8,60 € | 8,93 € |
| Einfamilienhaus | 10,00 € | 10,36 € | 10,86 € | 11,29 € | 11,73 € |
Wohnungsmieten in Zell im Wiesental
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 Zimmer | 10,20 € | 10,57 € | 11,08 € | 11,53 € | 11,97 € |
| 2 Zimmer | 9,01 € | 9,34 € | 9,78 € | 10,18 € | 10,57 € |
| 3 Zimmer | 8,46 € | 8,77 € | 9,19 € | 9,56 € | 9,93 € |
| 4 Zimmer | 8,01 € | 8,30 € | 8,70 € | 9,05 € | 9,40 € |
| 5+ Zimmer | 7,48 € | 7,75 € | 8,13 € | 8,45 € | 8,78 € |
Nach Etage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdgeschoss | 8,35 € | 8,66 € | 9,07 € | 9,44 € | 9,80 € |
| 1. Stock | 8,86 € | 9,18 € | 9,62 € | 10,00 € | 10,39 € |
| 2. Stock | 8,54 € | 8,85 € | 9,28 € | 9,65 € | 10,02 € |
| 3.+ Stock | 8,70 € | 9,02 € | 9,45 € | 9,83 € | 10,21 € |
Mietpreise für Häuser in Zell im Wiesental
Nach Haustyp
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 10,01 € | 10,38 € | 10,87 € | 11,31 € | 11,75 € |
| Doppelhaushälfte | 8,62 € | 8,93 € | 9,36 € | 9,74 € | 10,11 € |
| Reihenhaus | 7,94 € | 8,23 € | 8,63 € | 8,97 € | 9,32 € |
| Mehrfamilienhaus | 7,10 € | 7,36 € | 7,71 € | 8,02 € | 8,33 € |
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 3 Zimmer | 7,54 € | 7,81 € | 8,19 € | 8,52 € | 8,84 € |
| 4 Zimmer | 8,25 € | 8,55 € | 8,96 € | 9,32 € | 9,68 € |
| 5 Zimmer | 8,98 € | 9,30 € | 9,75 € | 10,14 € | 10,53 € |
| 6+ Zimmer | 9,45 € | 9,79 € | 10,26 € | 10,67 € | 11,09 € |
Mietpreisbremse & Kappungsgrenze in Zell im Wiesental
Mietpreisbremse (Neuvermietung)
Zell im Wiesental ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen — bei Neuvermietung ist die Miethöhe nicht auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.
Kappungsgrenze (Bestand)
Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis. Erhöhungen gehen nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.
Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung dürfen bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Jahresmiete umgelegt werden — gedeckelt durch gesetzliche Kappungsbeträge.
Ortsübliche Vergleichsmiete in Zell im Wiesental
Ob eine Gemeinde einen amtlichen Mietspiegel führt, entscheidet sie selbst — verbindliche Auskunft dazu erteilt die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung von Zell im Wiesental. Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558c/§ 558d BGB), die von der Gemeinde oder von Interessenvertretungen der Mieter und Vermieter erstellt wird. Liegt kein Mietspiegel vor, kann die ortsübliche Vergleichsmiete über Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) begründet werden. Die auf dieser Seite gezeigten Werte sind Angebotsmieten aus Inseraten und dienen der Marktorientierung.
So funktioniert der amtliche Mietspiegel: welche Merkmale zählen?
Innerhalb eines Mietspiegel-Tabellenfeldes entscheidet die Bewertung der wohnwertrelevanten Merkmale (§ 558 Abs. 2 BGB), wo genau eine Wohnung in der Spanne liegt:
1. Bad / WC
Zweites WC, Fußbodenheizung im Bad, hochwertige Ausstattung → aufwertend; fehlende Ausstattung → abwertend.
2. Küche
Moderne Einbauküche, Ceranfeld/Induktion → aufwertend.
3. Wohnung
Balkon/Terrasse, Fußboden, Grundriss, Deckenhöhe.
4. Gebäude
Aufzug, Barrierefreiheit, energetischer Zustand, Fahrradräume, Zustand des Treppenhauses.
5. Wohnumfeld
Lärm, begrünte Innenhöfe, Stellplätze, Aufenthaltsqualität.
Modernisierung
Energetische Sanierung und Modernisierung wirken als Zuschlag innerhalb der Spanne — das Baujahr allein genügt nicht.
So berechnen Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt für Schritt)
- 1
Wohnlage bestimmen. Prüfen Sie im Straßen- und Wohnlagenverzeichnis der Stadt Zell im Wiesental, in welcher Wohnlage Ihre Adresse liegt.
- 2
Baualtersklasse & Größe zuordnen. Bestimmen Sie Bezugsfertigkeit (z. B. „1990“) und Wohnfläche (z. B. 70 m²).
- 3
Vergleichswerte heranziehen. Ohne amtlichen Mietspiegel dienen Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) als Grundlage.
- 4
Merkmale bewerten. Gehen Sie die fünf Merkmalgruppen durch und zählen Sie auf- und abwertende Merkmale.
- 5
Innerhalb der Spanne einordnen. Überwiegen aufwertende Merkmale, rückt der Wert zur oberen Spanne; überwiegen abwertende, zur unteren. Halten sie sich die Waage, gilt der Mittelwert.
- 6
Gesamtmiete berechnen. Wohnfläche × €/m² = ortsübliche Nettokaltmiete pro Monat.
Mieten im Umland von Zell im Wiesental
Zell im Wiesental liegt mit 9,99 €/m² im mittleren Bereich der regionalen Mietpreise. Die Mieten bewegen sich damit deutlich über den günstigeren Nachbarstädten wie der Stadt mit 8,53 €/m² und der Stadt mit 8,67 €/m², bleiben jedoch spürbar unter dem Niveau der teureren Umlandgemeinden mit 11,63 €/m² und 11,12 €/m².
Im direkten Vergleich positioniert sich Zell im Wiesental knapp unterhalb des oberen Preisniveaus der Region, wobei die Spanne zwischen der günstigsten und teuersten Nachbarstadt mit 3,10 €/m² beträchtlich ausfällt. Die durchschnittliche Nettokaltmiete in Zell im Wiesental liegt etwa 17,1 % über den niedrigsten Werten der Umgebung und rund 14,1 % unter den Spitzenwerten.
| Name | Ø Miete/m² | Veränderung |
|---|---|---|
| Todtmoos | 8,67 € | +4,1% |
| Schönau im Schwarzwald | 9,11 € | +4,8% |
| Herrischried | 8,74 € | +4,7% |
| Hasel | 10,56 € | +4,3% |
| Schopfheim | 11,63 € | +4,4% |
| Hausen im Wiesental | 11,12 € | +4,6% |
| Wehr | 10,76 € | +3,4% |
| Görwihl | 8,53 € | +4,2% |
| Bernau im Schwarzwald | 8,98 € | +4,8% |
| Kleines Wiesental | 10,26 € | +3,4% |
Immobilienpreise in Zell im Wiesental
Neben Mietpreisen sind auch die Kaufpreise für Immobilien in Zell im Wiesental relevant. Für weitere Informationen lesen Sie gerne die Artikel zum Bodenrichtwert in Zell im Wiesental sowie zur Entwicklung der aktuellen Quadratmeterpreise zum Mieten und Kaufen in Zell im Wiesental.
Häufige Fragen zu den Mietpreisen in Zell im Wiesental 2026
Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete aus Inseraten) in Zell im Wiesental liegt aktuell bei 9,99 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Miete um 4,8%.
Die Angebotsmieten in Zell im Wiesental haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 4,8% verändert. Die detaillierte historische Entwicklung finden Sie im Diagramm weiter oben.
Nein. Zell im Wiesental ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen – bei Neuvermietung gilt keine Mietpreisbremse.
Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quellen & Stand der Daten
- Angebotsmieten: laufende Inseratsauswertung, Stand Q1 2026 — Marktdaten, nicht amtlich.
- Rechtsstatus: BBSR-Übersicht zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze — bbsr.bund.de
- Gesetzliche Grundlagen: § 558, § 558a, § 558c, § 558d BGB sowie die Mietspiegelverordnung (MsV) — gesetze-im-internet.de
Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Mieterhöhung, Mietpreisbremse und ortsüblicher Vergleichsmiete erteilen der amtliche Mietspiegel, Mieter- bzw. Vermietervereine oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht.