Mietspiegel Gelsenkirchen 2026 — Mietpreise, Rechtslage & amtlicher Mietspiegel

Was kostet Wohnen in Gelsenkirchen aktuell? Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete) liegt 2026 bei 7,19 €/m². Diese Seite zeigt die Angebotsmieten aus dem Markt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil, den rechtlichen Rahmen (Mietpreisbremse & Kappungsgrenze) und zitiert und verlinkt den amtlichen Mietspiegel als Originalquelle.

7,19 €/m²Ø Angebotsmiete (Neuvermietung)Marktmiete · Inseratsauswertung
4,66–11,27 €Amtl. Mietspiegel-Werte je m² (Bestand)aus der amtlichen Tabelle
§ 558cEinfacher MietspiegelMietpreisbremse: nein · Kappung 20 %
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Marktmiete, Mietspiegel und Recht — drei verschiedene Dinge

Die Angebotsmiete ist der Preis, der in Wohnungsinseraten für neu angebotene Wohnungen verlangt wird — in Gelsenkirchen liegt sie 2026 im Schnitt bei 7,19 €/m² (Nettokaltmiete, Inseratsauswertung). Davon zu unterscheiden ist die ortsübliche Vergleichsmiete: die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird. Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis ist rechtlich die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich, nicht der Inseratspreis. In Gelsenkirchen wird die ortsübliche Vergleichsmiete durch den amtlichen Mietspiegel (Stand 01.01.2026) abgebildet — nicht als einzelner Durchschnittswert, sondern differenziert nach Baualter, Größe und weiteren Merkmalen.

Marktdaten

Angebotsmiete

~7,19 €/m²Ø Neuvermietung

Der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen — echte Marktdaten aus der Inseratsauswertung, aufgeschlüsselt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil.

Rechtlich maßgeblich

Amtlicher Mietspiegel

Die rechtlich maßgebliche ortsübliche Vergleichsmiete. Wir bauen den amtlichen Mietspiegel nicht nach — wir zitieren und verlinken ihn als Originalquelle.

Mietpreisentwicklung in Gelsenkirchen

Für Gelsenkirchen liegt ein einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB mit Stand vom 1. Januar 2026 vor, der die ortsübliche Vergleichsmiete für Bestandsmietverhältnisse dokumentiert. Dieser amtliche Mietspiegel dient als maßgebliche Grundlage für die Bestimmung rechtlich zulässiger Mietanpassungen bei bestehenden Mietverhältnissen.

Ergänzend zu den Bestandsmieten des amtlichen Mietspiegels zeigen Inseratsdaten aus Vermietungsangeboten eine durchschnittliche Angebotsmiete von 7,19 €/m². Diese Angebotsmieten bilden nachrichtlich die aktuelle Marktsituation bei Neuvermietungen ab und sind im Vergleich zum Vorjahr um 3,8 % gestiegen. Angebotsmieten unterscheiden sich strukturell von den im amtlichen Mietspiegel erfassten Bestandsmieten und haben keine rechtliche Bindungswirkung für Mieterhöhungen.

Die Wohnlage hat einen deutlichen Einfluss auf das Mietpreisniveau der Inseratsdaten: In einfachen Lagen werden durchschnittlich 5,76 €/m² aufgerufen, während in guten Lagen Angebotsmieten von 8,98 €/m² erreicht werden. Auch das Baujahr zeigt bei den Angebotsdaten eine erkennbare Spreizung von 6,30 €/m² für Altbauten bis 1949 bis zu 9,51 €/m² für Neubauten ab 2021.

Wohnungen
7,19 €/m²
Q1 2026
0
Y+3.75%
Q1 2025
Häuser
10,84 €/m²
Q1 2026
Q+1.12%
Q4 2025
Y+4.33%
Q1 2025
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Marktmieten in Gelsenkirchen nach Wohnlage

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Einfach4,97 €5,17 €5,37 €5,63 €5,76 €
Mittel6,37 €6,63 €6,89 €7,23 €7,39 €
Gut7,75 €8,06 €8,37 €8,78 €8,98 €

Mietpreise in Gelsenkirchen nach Baujahr

Nettokaltmiete /20222023202420252026
bis 19495,43 €5,65 €5,87 €6,16 €6,30 €
1950 - 19795,86 €6,09 €6,33 €6,64 €6,79 €
1980 - 19996,22 €6,47 €6,72 €7,05 €7,21 €
2000 - 20156,79 €7,07 €7,34 €7,70 €7,88 €
2016 - 20207,68 €7,99 €8,30 €8,71 €8,91 €
ab 20218,20 €8,53 €8,86 €9,29 €9,51 €

Durchschnittliche Miete nach Wohnungsgröße

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Bis 45 m²7,01 €7,29 €7,58 €7,95 €8,13 €
45 - 100 m²6,33 €6,58 €6,84 €7,17 €7,34 €
Über 100 m²5,49 €5,71 €5,93 €6,23 €6,37 €
Einfamilienhaus7,14 €7,42 €7,71 €8,09 €8,27 €
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Mietpreise in den Stadtteilen von Gelsenkirchen

#NameØ Miete/m²Veränderung
1Buer7,70 €+3,2%
2Resser Mark7,47 €+3,9%
3Resse7,26 €+3,0%
4Feldmark7,23 €+3,0%
5Beckhausen7,23 €+3,7%
6Ückendorf7,16 €+2,3%
7Heßler7,16 €+3,5%
8Altstadt7,11 €+2,9%
9Erle7,08 €+3,4%
10Hassel7,07 €+2,3%
11Horst7,06 €+4,4%
12Scholven7,06 €+2,9%
13Bismarck7,04 €+3,8%
14Bulmke-Hüllen7,03 €+3,2%
15Rotthausen6,96 €+3,6%
16Neustadt6,95 €+2,8%
17Schalke6,89 €+2,4%
18Schalke-Nord6,78 €+3,4%

Wohnungsmieten in Gelsenkirchen

Nach Zimmeranzahl

Nettokaltmiete /20222023202420252026
1 Zimmer7,10 €7,39 €7,68 €8,05 €8,24 €
2 Zimmer6,38 €6,63 €6,89 €7,23 €7,39 €
3 Zimmer6,21 €6,46 €6,71 €7,04 €7,20 €
4 Zimmer5,96 €6,20 €6,44 €6,76 €6,91 €
5+ Zimmer5,51 €5,73 €5,95 €6,25 €6,39 €

Nach Etage

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Erdgeschoss6,05 €6,29 €6,53 €6,86 €7,01 €
1. Stock6,49 €6,75 €7,01 €7,36 €7,53 €
2. Stock6,05 €6,29 €6,53 €6,85 €7,01 €
3.+ Stock6,26 €6,52 €6,77 €7,10 €7,27 €

Mietpreise für Häuser in Gelsenkirchen

Nach Haustyp

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Einfamilienhaus7,24 €7,53 €7,82 €8,21 €8,39 €
Doppelhaushälfte6,04 €6,28 €6,53 €6,85 €7,00 €
Reihenhaus5,78 €6,02 €6,25 €6,56 €6,71 €
Mehrfamilienhaus5,32 €5,53 €5,75 €6,03 €6,17 €

Nach Zimmeranzahl

Nettokaltmiete /20222023202420252026
3 Zimmer5,74 €5,97 €6,20 €6,50 €6,65 €
4 Zimmer6,30 €6,56 €6,81 €7,15 €7,31 €
5 Zimmer6,50 €6,77 €7,03 €7,37 €7,54 €
6+ Zimmer6,74 €7,01 €7,28 €7,64 €7,82 €

Mietpreisbremse & Kappungsgrenze in Gelsenkirchen

Gilt in Gelsenkirchen

Mietpreisbremse (Neuvermietung)

Gilt nicht

Gelsenkirchen ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen — bei Neuvermietung ist die Miethöhe nicht auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.

Kappungsgrenze (Bestand)

20 % in 3 Jahren

Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis. Erhöhungen gehen nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.

Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung dürfen bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Jahresmiete umgelegt werden — gedeckelt durch gesetzliche Kappungsbeträge.

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Amtlicher Mietspiegel Gelsenkirchen

Gelsenkirchen hat einen amtlichen Mietspiegel: einen einfachen Mietspiegel nach § 558c BGB, herausgegeben von Stadt Gelsenkirchen (Referat 62 – Vermessung und Kataster – Grundstücksbewertung, Geschäftsstelle des Gutachterausschusses); Arbeitskreis Mietspiegel: Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Buer-Horst-Westerholt e.V., Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Gelsenkirchen e.V., Mieterverein Gelsenkirchen e.V. (Deutscher Mieterbund), Zusammenschluss institutioneller Wohnungsunternehmen (Stand 01.01.2026). Als einfacher Mietspiegel ist er eine anerkannte Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmiete, trägt aber — anders als ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB — keine gesetzliche Vermutungswirkung. Format: Tabellenmietspiegel. Die amtliche Mietspiegeltabelle weist Werte von 4,66 bis 11,27 €/m² aus — je nach Baualter, Größe und Lage der Wohnung. Für eine typische Wohnung (V 1982 bis 1995, C > 60 m² bis 100 m²) nennt die Tabelle einen Mittelwert von 6,55 €/m². Den vollständigen amtlichen Mietspiegel Gelsenkirchen können Sie als PDF direkt bei der Originalquelle herunterladen: gelsenkirchen.de.

Amtliche Angaben · Stand 01.01.2026
Mietspiegel Gelsenkirchen
Typ
Einfacher Mietspiegel (§ 558c BGB)
Amtliche Werte
4,66 – 11,27 €/m²
Stand
01.01.2026
Herausgeber
Stadt Gelsenkirchen (Referat 62 – Vermessung und Kataster – Grundstücksbewertung, Geschäftsstelle des Gutachterausschusses); Arbeitskreis Mietspiegel: Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Buer-Horst-Westerholt e.V., Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Gelsenkirchen e.V., Mieterverein Gelsenkirchen e.V. (Deutscher Mieterbund), Zusammenschluss institutioneller Wohnungsunternehmen

Amtliche Mietspiegeltabelle — Nettokaltmiete je m²

BaualterA bis 40 m²B > 40 m² bis 60 m²C > 60 m² bis 100 m²D > 100 m²
I bis 19486,50 €5,90 €5,65 €5,30 €
II 1949 bis 19566,70 €6,10 €5,85 €5,50 €
III 1957 bis 19656,85 €6,25 €6,05 €5,70 €
IV 1966 bis 19817,05 €6,45 €6,20 €5,85 €
V 1982 bis 19957,35 €6,75 €6,55 €6,20 €
VI 1996 bis 20068,40 €7,85 €7,60 €7,25 €
VII 2007 bis 20169,60 €9,00 €8,80 €8,40 €
VIII ab 201710,65 €10,05 €9,80 €9,45 €

So funktioniert der amtliche Mietspiegel: welche Merkmale zählen?

Innerhalb eines Mietspiegel-Tabellenfeldes entscheidet die Bewertung der wohnwertrelevanten Merkmale (§ 558 Abs. 2 BGB), wo genau eine Wohnung in der Spanne liegt:

1. Bad / WC

Zweites WC, Fußbodenheizung im Bad, hochwertige Ausstattung → aufwertend; fehlende Ausstattung → abwertend.

2. Küche

Moderne Einbauküche, Ceranfeld/Induktion → aufwertend.

3. Wohnung

Balkon/Terrasse, Fußboden, Grundriss, Deckenhöhe.

4. Gebäude

Aufzug, Barrierefreiheit, energetischer Zustand, Fahrradräume, Zustand des Treppenhauses.

5. Wohnumfeld

Lärm, begrünte Innenhöfe, Stellplätze, Aufenthaltsqualität.

Modernisierung

Energetische Sanierung und Modernisierung wirken als Zuschlag innerhalb der Spanne — das Baujahr allein genügt nicht.

So berechnen Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt für Schritt)

  1. 1

    Wohnlage bestimmen. Prüfen Sie im Straßen- und Wohnlagenverzeichnis der Stadt Gelsenkirchen, in welcher Wohnlage Ihre Adresse liegt.

  2. 2

    Baualtersklasse & Größe zuordnen. Bestimmen Sie Bezugsfertigkeit (z. B. „1990“) und Wohnfläche (z. B. 70 m²).

  3. 3

    Tabellenfeld im amtlichen Mietspiegel ablesen. Sie erhalten drei Werte: einen Mittelwert sowie eine untere und obere Spanne.

  4. 4

    Merkmale bewerten. Gehen Sie die fünf Merkmalgruppen durch und zählen Sie auf- und abwertende Merkmale.

  5. 5

    Innerhalb der Spanne einordnen. Überwiegen aufwertende Merkmale, rückt der Wert zur oberen Spanne; überwiegen abwertende, zur unteren. Halten sie sich die Waage, gilt der Mittelwert.

  6. 6

    Gesamtmiete berechnen. Wohnfläche × €/m² = ortsübliche Nettokaltmiete pro Monat.

Rechenbeispiel:

70-m²-Wohnung (V 1982 bis 1995, C > 60 m² bis 100 m²): Der amtliche Mietspiegel nennt für dieses Feld einen Mittelwert von 6,55 €/m² → 70 m² × 6,55 €/m² = 459 € Nettokaltmiete/Monat ortsübliche Vergleichsmiete (vor Merkmal-Zu-/Abschlägen).

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Mieten im Umland von Gelsenkirchen

Gelsenkirchen weist mit 7,19 €/m² die niedrigste Nettokaltmiete im Vergleich zu allen umliegenden Städten auf. Die Mietpreise der Nachbarstädte liegen zwischen 7,45 €/m² und 9,08 €/m², wobei Gelsenkirchen damit rund 3,5 % unter dem günstigsten Nachbarwert liegt.

Im regionalen Vergleich bildet Gelsenkirchen das untere Ende der Mietpreisskala, während die höchsten Mieten mit 9,08 €/m² erreicht werden – ein Unterschied von über 26 % zum Gelsenkirchener Niveau. Die durchschnittliche Miete der Nachbarstädte beträgt etwa 8,09 €/m², sodass Gelsenkirchen deutlich unter dem regionalen Durchschnitt rangiert.

NameØ Miete/m²Veränderung
Herne7,54 €+1,5%
Bochum8,67 €+5,0%
Herten7,45 €+3,0%
Essen9,08 €+3,3%
Recklinghausen7,70 €+3,9%
Castrop-Rauxel7,80 €+4,6%
Gladbeck7,70 €+3,8%
Hattingen8,53 €+3,8%
Witten8,19 €+3,8%
Bottrop8,26 €+2,9%

Immobilienpreise in Gelsenkirchen

Neben Mietpreisen sind auch die Kaufpreise für Immobilien in Gelsenkirchen relevant. Für weitere Informationen lesen Sie gerne die Artikel zum Bodenrichtwert in Gelsenkirchen sowie zur Entwicklung der aktuellen Quadratmeterpreise zum Mieten und Kaufen in Gelsenkirchen.

Häufige Fragen zu den Mietpreisen in Gelsenkirchen 2026

Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete aus Inseraten) in Gelsenkirchen liegt aktuell bei 7,19 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Miete um 3,8%. Nachrichtlich: Für Mieterhöhungen ist der amtliche Mietspiegel maßgeblich, nicht der Inseratspreis.

Die Angebotsmieten in Gelsenkirchen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 3,8% verändert. Die detaillierte historische Entwicklung finden Sie im Diagramm weiter oben.

Der amtliche Mietspiegel nennt nie nur eine Zahl. Für jede Kombination aus Baualtersklasse und Wohnungsgröße stehen ein Mittelwert sowie eine untere und obere Spanne, dazu Zu- und Abschläge für Wohnlage und Ausstattung. Jeder Wert innerhalb der Spanne kann die ortsübliche Vergleichsmiete sein – die genaue Einordnung folgt aus Ausstattung, Beschaffenheit und energetischem Zustand.

Nein. Gelsenkirchen hat einen amtlichen, aber einfachen Mietspiegel nach § 558c BGB, herausgegeben von Stadt Gelsenkirchen (Referat 62 – Vermessung und Kataster – Grundstücksbewertung, Geschäftsstelle des Gutachterausschusses); Arbeitskreis Mietspiegel: Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Buer-Horst-Westerholt e.V., Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Gelsenkirchen e.V., Mieterverein Gelsenkirchen e.V. (Deutscher Mieterbund), Zusammenschluss institutioneller Wohnungsunternehmen (Stand 01.01.2026). Er ist eine anerkannte Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmiete, trägt aber – anders als ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB – keine gesetzliche Vermutungswirkung.

Nein. Gelsenkirchen ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen – bei Neuvermietung gilt keine Mietpreisbremse.

Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.

Der amtliche Mietspiegel bildet die ortsübliche Vergleichsmiete aus laufenden Bestandsmietverhältnissen ab. Die Angebotsmiete ist der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen und liegt in Gelsenkirchen bei rund 7,19 €/m² – sie ist nachrichtlich und nicht amtlich. Rechtlich maßgeblich für Mieterhöhungen ist der amtliche Mietspiegel.

Nachrichtlich, bei den Angebotsmieten (nicht amtlich): Der günstigste Stadtteil in Gelsenkirchen ist Schalke-Nord, während Buer die höchsten Mietpreise aufweist. Eine Übersicht aller Stadtteile finden Sie weiter unten.

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Quellen & Stand der Daten

  • Angebotsmieten: laufende Inseratsauswertung, Stand Q1 2026 — Marktdaten, nicht amtlich.
  • Amtlicher Mietspiegel Gelsenkirchen: Stadt Gelsenkirchen (Referat 62 – Vermessung und Kataster – Grundstücksbewertung, Geschäftsstelle des Gutachterausschusses); Arbeitskreis Mietspiegel: Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Buer-Horst-Westerholt e.V., Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Gelsenkirchen e.V., Mieterverein Gelsenkirchen e.V. (Deutscher Mieterbund), Zusammenschluss institutioneller Wohnungsunternehmen (Stand 01.01.2026) — gelsenkirchen.de
  • Rechtsstatus: BBSR-Übersicht zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze — bbsr.bund.de
  • Gesetzliche Grundlagen: § 558, § 558a, § 558c, § 558d BGB sowie die Mietspiegelverordnung (MsV) — gesetze-im-internet.de

Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Mieterhöhung, Mietpreisbremse und ortsüblicher Vergleichsmiete erteilen der amtliche Mietspiegel, Mieter- bzw. Vermietervereine oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht.