Mietspiegel Schwörstadt 2026 — Mietpreise, Rechtslage & amtlicher Mietspiegel
Was kostet Wohnen in Schwörstadt aktuell? Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete) liegt 2026 bei 11,27 €/m². Diese Seite zeigt die Angebotsmieten aus dem Markt nach Wohnlage, Baujahr und Größe sowie den rechtlichen Rahmen (Mietpreisbremse & Kappungsgrenze).
Marktmiete, Mietspiegel und Recht — drei verschiedene Dinge
Die Angebotsmiete ist der Preis, der in Wohnungsinseraten für neu angebotene Wohnungen verlangt wird — in Schwörstadt liegt sie 2026 im Schnitt bei 11,27 €/m² (Nettokaltmiete, Inseratsauswertung). Davon zu unterscheiden ist die ortsübliche Vergleichsmiete: die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird. Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis ist rechtlich die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich, nicht der Inseratspreis.
Angebotsmiete
Der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen — echte Marktdaten aus der Inseratsauswertung, aufgeschlüsselt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil.
Ortsübliche Vergleichsmiete
Die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird — die rechtlich maßgebliche Größe für Mieterhöhungen.
Mietpreisentwicklung in Schwörstadt
Die durchschnittliche Angebotsmiete in Schwörstadt liegt aktuell bei 11,27 €/m², basierend auf Marktdaten aus Inseraten. Im Vergleich zum Vorjahr ist ein Anstieg um 2,8 % zu verzeichnen. Diese Angebotsmieten stammen aus realen Marktinseraten und stellen keinen amtlichen Mietspiegel dar.
Die Wohnlage zeigt einen deutlichen Einfluss auf das Mietpreisniveau. Während Wohnungen in einfacher Lage mit 9,08 €/m² inseriert werden, erreichen Objekte in guter Lage durchschnittlich 14,50 €/m². Immobilien in mittlerer Lage liegen mit 11,58 €/m² im erwartbaren Mittelbereich.
Das Baujahr der Immobilie wirkt sich ebenfalls erkennbar auf die Miethöhe aus. Altbauten bis 1949 werden mit 9,79 €/m² angeboten, während Neubauten ab 2021 mit 14,51 €/m² die höchsten Angebotsmieten aufweisen. Zwischen den Baujahresklassen zeigt sich eine kontinuierliche Preissteigerung von Bestandsimmobilien aus den Jahren 1950 bis 1979 mit 10,59 €/m² bis zu Objekten aus der Bauphase 2016 bis 2020 mit 13,78 €/m².
Marktmieten in Schwörstadt nach Wohnlage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfach | 7,77 € | 8,07 € | 8,46 € | 8,81 € | 9,08 € |
| Mittel | 9,90 € | 10,29 € | 10,79 € | 11,24 € | 11,58 € |
| Gut | 12,40 € | 12,89 € | 13,50 € | 14,07 € | 14,50 € |
Mietpreise in Schwörstadt nach Baujahr
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| bis 1949 | 8,38 € | 8,71 € | 9,12 € | 9,51 € | 9,79 € |
| 1950 - 1979 | 9,06 € | 9,41 € | 9,86 € | 10,28 € | 10,59 € |
| 1980 - 1999 | 9,91 € | 10,30 € | 10,79 € | 11,24 € | 11,58 € |
| 2000 - 2015 | 10,85 € | 11,28 € | 11,82 € | 12,31 € | 12,68 € |
| 2016 - 2020 | 11,79 € | 12,25 € | 12,84 € | 13,37 € | 13,78 € |
| ab 2021 | 12,41 € | 12,90 € | 13,52 € | 14,08 € | 14,51 € |
Durchschnittliche Miete nach Wohnungsgröße
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Bis 45 m² | 10,94 € | 11,37 € | 11,92 € | 12,42 € | 12,79 € |
| 45 - 100 m² | 9,74 € | 10,13 € | 10,61 € | 11,06 € | 11,39 € |
| Über 100 m² | 8,95 € | 9,30 € | 9,74 € | 10,15 € | 10,46 € |
| Einfamilienhaus | 11,46 € | 11,91 € | 12,48 € | 13,01 € | 13,40 € |
Wohnungsmieten in Schwörstadt
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 Zimmer | 11,67 € | 12,13 € | 12,71 € | 13,25 € | 13,65 € |
| 2 Zimmer | 10,07 € | 10,46 € | 10,96 € | 11,42 € | 11,77 € |
| 3 Zimmer | 9,38 € | 9,75 € | 10,21 € | 10,64 € | 10,96 € |
| 4 Zimmer | 9,09 € | 9,45 € | 9,91 € | 10,32 € | 10,63 € |
| 5+ Zimmer | 8,51 € | 8,84 € | 9,27 € | 9,66 € | 9,95 € |
Nach Etage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdgeschoss | 9,50 € | 9,87 € | 10,35 € | 10,78 € | 11,10 € |
| 1. Stock | 10,10 € | 10,50 € | 11,00 € | 11,46 € | 11,81 € |
| 2. Stock | 9,41 € | 9,78 € | 10,25 € | 10,68 € | 11,01 € |
| 3.+ Stock | 9,72 € | 10,10 € | 10,59 € | 11,03 € | 11,36 € |
Mietpreise für Häuser in Schwörstadt
Nach Haustyp
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 11,06 € | 11,49 € | 12,04 € | 12,55 € | 12,92 € |
| Doppelhaushälfte | 9,64 € | 10,02 € | 10,50 € | 10,94 € | 11,27 € |
| Reihenhaus | 8,87 € | 9,22 € | 9,66 € | 10,07 € | 10,37 € |
| Mehrfamilienhaus | 8,36 € | 8,69 € | 9,10 € | 9,48 € | 9,77 € |
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 3 Zimmer | 8,45 € | 8,78 € | 9,20 € | 9,59 € | 9,88 € |
| 4 Zimmer | 9,73 € | 10,12 € | 10,60 € | 11,05 € | 11,38 € |
| 5 Zimmer | 10,16 € | 10,56 € | 11,06 € | 11,53 € | 11,88 € |
| 6+ Zimmer | 10,67 € | 11,09 € | 11,63 € | 12,11 € | 12,48 € |
Mietpreisbremse & Kappungsgrenze in Schwörstadt
Mietpreisbremse (Neuvermietung)
Schwörstadt ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen — bei Neuvermietung ist die Miethöhe nicht auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.
Kappungsgrenze (Bestand)
Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis. Erhöhungen gehen nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.
Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung dürfen bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Jahresmiete umgelegt werden — gedeckelt durch gesetzliche Kappungsbeträge.
Ortsübliche Vergleichsmiete in Schwörstadt
Ob eine Gemeinde einen amtlichen Mietspiegel führt, entscheidet sie selbst — verbindliche Auskunft dazu erteilt die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung von Schwörstadt. Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558c/§ 558d BGB), die von der Gemeinde oder von Interessenvertretungen der Mieter und Vermieter erstellt wird. Liegt kein Mietspiegel vor, kann die ortsübliche Vergleichsmiete über Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) begründet werden. Die auf dieser Seite gezeigten Werte sind Angebotsmieten aus Inseraten und dienen der Marktorientierung.
So funktioniert der amtliche Mietspiegel: welche Merkmale zählen?
Innerhalb eines Mietspiegel-Tabellenfeldes entscheidet die Bewertung der wohnwertrelevanten Merkmale (§ 558 Abs. 2 BGB), wo genau eine Wohnung in der Spanne liegt:
1. Bad / WC
Zweites WC, Fußbodenheizung im Bad, hochwertige Ausstattung → aufwertend; fehlende Ausstattung → abwertend.
2. Küche
Moderne Einbauküche, Ceranfeld/Induktion → aufwertend.
3. Wohnung
Balkon/Terrasse, Fußboden, Grundriss, Deckenhöhe.
4. Gebäude
Aufzug, Barrierefreiheit, energetischer Zustand, Fahrradräume, Zustand des Treppenhauses.
5. Wohnumfeld
Lärm, begrünte Innenhöfe, Stellplätze, Aufenthaltsqualität.
Modernisierung
Energetische Sanierung und Modernisierung wirken als Zuschlag innerhalb der Spanne — das Baujahr allein genügt nicht.
So berechnen Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt für Schritt)
- 1
Wohnlage bestimmen. Prüfen Sie im Straßen- und Wohnlagenverzeichnis der Stadt Schwörstadt, in welcher Wohnlage Ihre Adresse liegt.
- 2
Baualtersklasse & Größe zuordnen. Bestimmen Sie Bezugsfertigkeit (z. B. „1990“) und Wohnfläche (z. B. 70 m²).
- 3
Vergleichswerte heranziehen. Ohne amtlichen Mietspiegel dienen Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) als Grundlage.
- 4
Merkmale bewerten. Gehen Sie die fünf Merkmalgruppen durch und zählen Sie auf- und abwertende Merkmale.
- 5
Innerhalb der Spanne einordnen. Überwiegen aufwertende Merkmale, rückt der Wert zur oberen Spanne; überwiegen abwertende, zur unteren. Halten sie sich die Waage, gilt der Mittelwert.
- 6
Gesamtmiete berechnen. Wohnfläche × €/m² = ortsübliche Nettokaltmiete pro Monat.
Mieten im Umland von Schwörstadt
Die durchschnittliche Nettokaltmiete in Schwörstadt liegt bei 11,27 €/m² und positioniert sich damit im mittleren Bereich der regionalen Mietpreisspanne. Im Vergleich zu den zehn betrachteten Nachbarstädten ordnet sich Schwörstadt leicht unterhalb des arithmetischen Mittels ein, wobei die Mietpreise in der Region zwischen 8,74 €/m² und 12,38 €/m² variieren.
Die höchsten Mieten im direkten Umfeld werden mit 12,38 €/m², 11,93 €/m² und 11,90 €/m² verzeichnet, während am unteren Ende der Preisskala Werte von 8,74 €/m², 9,93 €/m² und 10,56 €/m² liegen. Schwörstadt liegt damit etwa 9,8 % unter dem Spitzenwert der Region und gleichzeitig 29,0 % über dem niedrigsten erfassten Mietpreis.
| Name | Ø Miete/m² | Veränderung |
|---|---|---|
| Wehr | 10,76 € | +3,4% |
| Hasel | 10,56 € | +4,3% |
| Schopfheim | 11,63 € | +4,4% |
| Rheinfelden | 12,38 € | +3,3% |
| Maulburg | 11,90 € | +3,8% |
| Rickenbach | 9,93 € | +4,4% |
| Bad Säckingen | 11,59 € | +3,0% |
| Hausen im Wiesental | 11,12 € | +4,6% |
| Steinen | 11,93 € | +4,3% |
| Herrischried | 8,74 € | +4,7% |
Immobilienpreise in Schwörstadt
Neben Mietpreisen sind auch die Kaufpreise für Immobilien in Schwörstadt relevant. Für weitere Informationen lesen Sie gerne die Artikel zum Bodenrichtwert in Schwörstadt sowie zur Entwicklung der aktuellen Quadratmeterpreise zum Mieten und Kaufen in Schwörstadt.
Häufige Fragen zu den Mietpreisen in Schwörstadt 2026
Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete aus Inseraten) in Schwörstadt liegt aktuell bei 11,27 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Miete um 2,8%.
Die Angebotsmieten in Schwörstadt haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 2,8% verändert. Die detaillierte historische Entwicklung finden Sie im Diagramm weiter oben.
Nein. Schwörstadt ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen – bei Neuvermietung gilt keine Mietpreisbremse.
Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quellen & Stand der Daten
- Angebotsmieten: laufende Inseratsauswertung, Stand Q1 2026 — Marktdaten, nicht amtlich.
- Rechtsstatus: BBSR-Übersicht zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze — bbsr.bund.de
- Gesetzliche Grundlagen: § 558, § 558a, § 558c, § 558d BGB sowie die Mietspiegelverordnung (MsV) — gesetze-im-internet.de
Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Mieterhöhung, Mietpreisbremse und ortsüblicher Vergleichsmiete erteilen der amtliche Mietspiegel, Mieter- bzw. Vermietervereine oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht.